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Das jüdische Echo · 1927-09-30 · 39 (30.9.1927) · p. Seite 642

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
14 (1927)
Issue
39 (30.9.1927)
Date
1927-09-30
Page
Seite 642 (sequence 6)
Language
German
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642 Das Jüdische Echo Nr. 39 Erhebet euch aus den Mühen um den Tag, erhebet diese Mühen, gebet eurem Leben einen Sinn und einen Wert, den nicht mit eurem Irdischen das Grab decken wird. Der einzelne stirbt, doch die Gesamtheit ist unsterblich. Sein Tun mit der Zukunft der Gesamtheit verbinden, heißt sich selber Ewigkeit auf Erden geben. Saly Geis (Tel-Awiw). Vor schwerwiegenden Entscheidungen in der Schachtf rage? Die „Münchener Neuesten Nachrichten“ vom 23. September meldeten: „In den letzten Tagen fanden im Münchener Schlachthofe Versuche mit elektrischer Betäubung der Schlachttiere statt. Zur Anwendung gelangten zwei verschiedene Verfahren, eines von Obe^- Ingenieur Weinberger (München), das an, dere von Dr. Salomon Lieben (Prag). Beide Verfahren haben bei der Betäubung von Großvieh gute Ergebnisse gezeitigt, das Liebensche Verfahren außerdem auch bei der Betäubung von Kälbern. Das Liebensche Verfahren zeichnet sich auch noch besonders dadurch aus, daß eine sehr niedrige Spjnnung verwendet wird, die für die bedienenden Menschen durchaus ungefährlich und überall leicht anwendbar ist. Eine besondere Bedeutung dürften die Versuche für die Betäubung der Schächttiere gewinnen.“ Wie uns dazu von gut unterrichteter Seite mitgeteilt wird, bestehen gewisse Aussichten, daß das Liebensche Verfahren, das freilich erst noch einer eingehenden diesbezüglichen Prüfung unterworfen werden muß, auch allen rituellen Anforderungen entspricht. Daß es in diesem Falle allgemeiner Zustimmung sicher wäre, braucht wohl nicht betont zu werden. Das Schächtverbot im Thüringer Landtag abgelehnt Berlin, 23. September. (JTA.) Am letzten Samstag kam im Thüringer Landtage die Schächtfrage zur Verhandlung. Der Berichterstatter des Ausschusses, V. Bassewitz, führte aus, daß in der Blutentziehung ohne vorherige Betäubung der Verein der Tier- und Menschenfreunde Jena eine Tierquälerei erblickt, die nach seiner Ansicht nicht weiter geduldet werden dürfe. Da nach Artikel 135 der Reichsverfassung ungestörte Religionsausübung gewährleistet sei und dem Vernehmen nach die Schächtfrage. auch in den anderen deutschen Ländern erörtert werden würde, empfahl er, eine positive Stellung zu dieser Frage noch nicht einzunehmen, sondern das Gesuch des Tierschutzvereins der , Regierung lediglich informatorisch weiterzugeben. In der Aussprache meldete sich der einzige im Hause anwesende Nationalsozialist Marschler — Dinter befindet sich in Kissingen — und beantragte ohne jede Begründung, das Schächten zu verbieten. Dr. Kieß beantragte das Gesuch durch Übergang zur Tagesordnung zu erledigen. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Rechten gegen SPD. und KPD. abgelehnt, Demokraten und Sparer enthielten sich der Stimme. Auch der Antrag Marschler wurde abgelehnt, und zwar mit den Stimmen der SPD., KPD., Demokraten und Sparer gegen Landbund, Deutschnationale und den einen Nationalszialisten bei Stimmenthaltung der Deutschen Volkspartei und der Wirtschaftspartei. Angenommen wurde der Antrag des Ausschusses, das Gesuch der Regierung zur Kenntnisnahme weiterzugeben, so daß also in absehbarer Zeit kein Schächtverbot in Thüringen zu erwarten ist. Das polnische Landwirtschaftsministerium für ein Schächtverbot Warschau, 22. September. (JTA.) Der Verband der polnischen Schlächter hat dem Landwirtschaftsministerium die Forderung unterbreitet, die Schächtung nach jüdischem Ritus zu verbieten und begründete dies damit, daß die jüdischen Fleischhändler, die das Koscherfleisch zu höheren Preisen verkaufen., dadurch in die Lage versetzt werden, die für Koscherfleisch nicht verwendbaren Hinterteile der Schächttiere billiger abzugeben und so den polnischen Schlächtern eine unangenehme Konkurrenz zu machen. Das Landwirtschaftsministerium befürwortete gegenüber dem Ministerrat die Forderung nach einem Schächtverbot, allein das Innen- und das Kultusministerium sprachen sich gegen eine solche Maßnahme aus. Auch im Warschauer Magistrat, der vom Innenministerium über die Angelegenheit befragt wurde, fand eine rege Aussprache über das Für und Wider eines Schächtverbotes statt. Die Leitung des Warschauer Schlachthauses sprach sich dahin aus, daß ein Schächtverbot keineswegs den nichtjüdischen Fleischhändlern irgendwie nutzen würde. Die jüdischen Mandatare im Warschauer Stadtrat und in anderen Körperschaften sind entschlossen, der Propaganda für ein Schächtverbot mit allen Kräften entgegenzuwirken, da ein solches Verbot von katastrophaler Wirkung auf die polnische Judenheit wäre. Das Urteil im Konstantinopeler Judenprozeß Acht jüdische Bürger freigesprochen, ein jüdischer Soldat zu 35 Tagen Gefängnis verurteilt Konstantinopel, 24. September. (JTA.) In dem vor mehreren Tagen begonnenen Prozeß gegen acht Konstantinopeler jüdische Bürger und einen jüdischen Soldaten der türkischen Armee, die beschuldigt waren, sich an antitürkischen Demonstrationen beteiligt zu haben, ist heute das Urteil gesprochen. Die acht jüdischen Bürger wurden freigesprochen, der jüdische Soldat wurde zu 35 Tagen Gefängnis verurteilt. Die Vorgeschichte ist folgende: Am 17. August d. J. hat der 47jährige verheiratete Türke Osman Bey, ein gewesener hoher Marineoffizier, das bildhübsche vaterlose junge Mädchen Elsa Niego, das er seit Wochen vergebens mit Liebesanträgen verfolgt hatte, auf der Straße in Konstantinopel erschossen. Diese Tatsache brachte die Judenschaft Konstantinopel in große Erregung, die sich noch steigerte, als die Untersuchung gegen den Mörder nur sehr schleppend geführt und als von seiner Familie vejsucht wurde, ihn für geisteskrank zu erklären, damit er straffrei ausgehe. An dem Leichenbegängnis der unglücklichen Elsa nahm fast die gesamte jüdische Gemeinde Konstantinopels teil; aus der Mitte der Leidtragenden wurden Rufe gegen den Mörder und nach Gerechtigkeit ausgestoßem Es kam auch zu einem kleinen Zusammenstoß mit der Polizei, der ohne besondere Folgen verlief. Die türkische Presse aber behandelte den Fall mit einer unerhörten Leidenschaftlichkeit und erhob gegen die Juden die Beschuldigung, sie hätten gegen den türkischen Staat demonstriert. Im Zusammenhang damit wurden Legenden verbreitet, daß die Juden Konstantinopels die Ententetruppen bei ihrer sei-

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