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Das jüdische Echo · 1927-09-16 · 37 (16.9.1927) · p. Seite 595

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
14 (1927)
Issue
37 (16.9.1927)
Date
1927-09-16
Page
Seite 595 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 37 Das Jüdische Echo 595 Über die Agency-Resolution wird nach Vorschlag Dr. Goldmann in einzelnen Absätzen abgestimmt. Nachdem Dr. Goldmann das Minoritätsvotum der Radikalen begründet hat, wird der erste Absatz mit 99 g e g e n 1 9 Stimmen angenommen. Er lautet: Gemäß den Beschlüssen des XIV. Kongresses über die Erweiterung der Jewish Agency zwecks einer wirksamen Zusammenarbeit aller Juden am Aufbau des Jüdischen Nationalheims in Palästina im Geiste der Balfour-Deklaration und des Mandates beschließt der XV. Kongreß, daß die prinzipiellen Bestimmungen, die vom XIV. Kongreß als unabänderliche Grundlagen festgesetzt wurden, nämlich dauernde Verstärkung der Alijah, Auslösung des Bodens als Volksbesitz, landwirtschaftliche Kolonisation auf Grund der jüdischen Arbeit, hebräische Sprache und Kultur, in der Konstitution der erweiterten Jewish Agency verankert werde. Vor Annahme dieses Punktes hatte Louis L i p s k y in Erwiderung auf die von Dr;. Gold- . mann erhobenen Vorwürfe, daß Dr. Weizmann in seinem Briefwechsel mit Louis Marshall die amerikanischen Zionisten in ihrem Kampfe um die Anerkennung der Priorität Palästinas desavouiert hätte, erklärt: Es ist nicht das erstemal, daß die europäischen Zionisten der Meinung sind, jenen von Amerika «helfen zu müssen. Die Zionisten Amerikas können ihre Ehre selbst schützen. Dr. Weizmann hat seinen Brief an Marshall im Einverständnis mit der Zionistischen Organisation von Amerika geschrieben, deren Leitung ihn ausdrücklich gebilligt hat. Wenn etwas, was darin steht, Kritik hervorruft, so richtet sich diese Kritik nicht gegen Dr. Weizmann allein, sondern gegen ihn und gegen die Zionistische Organisation von Amerika. Hierauf werden Abs. 2 und 3 angenommen. Sie lauten: Ebenso muß in der Konstitution der erweiterten Jewish Agency festgelegt werden, daß der Präsident der Zionistischen Organisation in jedem Falle Präsident der Jewish Agency ist. Die Mitglieder der verschiedenen Organe der Jewish Agency können in ihrer Abwesenheit nur durch ständige Ersatzmitglieder vertreten werden. Gemäß den früheren Beschlüssen erwartet der Kongreß mit Bestimmtheit, daß die Jewish Agency die hauptsächlichsten jüdischen Gemeinschaften der Welt auf demokratischer' Grundlage repräsentiert und Vertreter der organisierten jüdischen Arbeiterschaft enthalten wird. Der Kongreß fordert die Exekutive auf, die Verhandlungen mit den jüdischen Gemeinschaften der verschiedenen Länder energisch fortzusetzen. Der vierte Absatz lautet: Der Kongreß nimmt die Einsetzung der gemeinsamen Palästina-Kommission gemäß der am 17. Januar 1927 von Dr. Weizmann und Louis Marshall Unterzeichneten Vereinbarung zur Kenntnis und hofft, daß die Arbeit dieser Kommission erfolgreich sein werde. (Mit 79 gegen 28 Stimmen angenommen.) Nachdem sämtliche von Dr. Nahum Goldmann begründeten Minoritätsanträge abgelehnt worden waren, nahm Jabotinsky das Wort zu folgender Erklärung: Wir haben bis zum letzten Moment auf die Annahme der Resolution Goldmann gehofft, daß die endgültige Ratifizierung des Jewish-Agency-Vertrages einem souveränen zionistischen Kongreß überlassen werden wird. Diese Hoffnung hat uns noch die Aussicht eröffnet, auf einem konstitutionellen Wege gegen die Sache anzukämpfen. Zu meinem großen Bedauern wurde diese letzte Hoffnung gestört. Unter diesen Bedingungen muß ich im Namen meiner Fraktion erklären, daß wir unsere absolute Gegnerschaft gegen jeden Versuch der Teilung der politischen Funktionen mit irgendwelchen Nichtzionisten aufrechterhalten und m i t allen Mitteln dagegen kämpfen werden, wobei wir sicher sind, daß durch diesen Kampf die Durchführung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen unmöglich werden wird. Auch Locker gab eine Erklärung ab des Inhalts, daß die Mehrheit seiner Fraktion zwar für die Resolutionen gestimmt habe, daß sie aber nach wie vor den Kampf für die Demokratisierung der Agency führen werde. In der 15. und 16. Sitzung, Freitag vor- und nachmittag, standen die Anträge der Organisationskommission zur Beratung. Den Bericht erstattete Dr. Aron Barth, die Haltung der Exekutive wurde dargelegt von Dr. Felix Rosenblüth und Nahum Sokolow, die vor allem vor einer noch stärkeren Einschränkung des Londoner Büros warnten, Es wurden folgende Anträge angenommen: „Innerhalb eines jeden Landes sollen der Landesverband und die Landesgruppen der Sonderverbände eine ständige Arbeitsgemeinschaft (territoriale Arbeitsgemeinschaft) bilden, deren Wirkungskreis sich auf Keren Hajessod, Keren Kajemeth, Palästina-Immigration, Schekel und Kongreßwahlen erstreckt und deren Organisationsform durch Vereinbarung der betreffenden Landesverbände und Landesgruppen der Sonderverbände bestimmt wird. Bei der Konstituierung der territorialen Arbeitsgemeinschaft ist auf die innerhalb des Landesverbandes und der Landesgruppen der Sonderverbände bestehenden Minderheiten Rücksicht zu nehmen. Auch die zionistische Jugend soll hierbei berücksichtigt werden.“ „Die Zionistischen Landesverbände und Landesgruppen der Sonderverbände müssen als eine ihrer Hauptaufgaben die Anwerbung von ständigen beitragszahlenden Mitgliedern ansehen. Die Mitglieder-Werbeaktion ist nach Möglichkeit im engen Zusammenhang mit der Schekelaktion durchzuführen. Die Gründung und Erhaltung von lebensfähigen Ortsgruppen und Vereinen ist im Sinne des § 5 des Organisations-Statuts eine wesentliche Aufgabe der Landesverbände und der Landesgruppen der Sonderverbände.“ „Die Sitzungen des A.C. finden in Erez Israel statt, nur in außerordentlichen Fällen soll das Präsidium des A.C. das Recht haben, Sitzungen im Auslande einzuberufen.“ (Minderheitsantrag Neustadt.) Ueberkinger Sprudel Süddeutschlands führendes Tafelwasser Generaldepot Eduard Kühles, München Tel 20542 Ledererstr. 12

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