Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- 37 (16.9.1927)
- Date
- 1927-09-16
- Page
- Seite 594 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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594 Das Jüdische Echo Nr. 37 in genügendem Maße gerecht. Die Mandatsregierung hat weder der Siedlungsarbeit nochdem Kulturwerk der Juden genügend Hilfe geleistet. Elementare staatsbürgerliche Bedürfnisse (Volksbildung, Gesundheitspflege usw.) des jüdischen Jischuw werden von ihr nicht in gleichem Maße befriedigt, wie gegenüber den anderen Teilen der Landesbevölkerung. Mit Anerkennung stellt der Kongreß fest, daß die Palästinaregierung in der letzten Zeit sich für die Angelegenheiten des jüdischen Jischuw in stärkerem Maße interessiert und ihm in mehreren Fällen Hilfe geleistet hat. Der Kongreß sieht sich jedoch gezwungen, gleichzeitig mit Bedauern festzustellen, daß in all diesem noch keine grundlegende Veränderung des Systems der Mandatarmacht im Sinne einer aktiven Unterstützung des Aufbaues der nationalen Heimstätte zu finden ist. Dies beweisen verschiedene Maßnahmen und Verordnungen der letzten Zeit, die die Entwicklung des Jischuw zu stören geeignet sind. Mit tiefem Bedauern konstatiere der Kongreß Fälle der Verwalt u n g s p r a x i s der letzten Zeit, durch welche Grundrechte, Lebensinteressen und sogar die Würde des Jischuw verletzt worden sind. (Die Angelegenheit des Grenzkorps, das Verhalten der Mandatsregierung in bezug auf die Heilige Stätte der Juden.) Die Entwicklung des gesamten Aufbauwerkes des jüdischen Volkes in Palästina verlangt aktive Unterstützung und Beteiligung der palästinischen Regierung im Geiste des Mandats durch Schaffung von besonderen Bedingungen und Erleichterungen für die Siedler in der ersten Periode der der Aufbauarbeit. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jischuw im Lande verlangt insbesondere folgende Reformen. Nachdem Dr. Goldmann sein Minderheitsvotum begründet hat, wird dieser erste Absatz der politischen Resolution mit 85 gegen 22 Stimmen angenommen. Die verlangten Reformen betreffen die Herabsetzung der Besitzsteuer (Werke), die Gebühren für Eigentumstitel (Kuschane), Erleichterung für neue landwirtschaftliche Siedlungen, die Umwandlung des Zehent in eine feste Jahreszahlung, die Befreiung neuer Fabriken von der Besitzsteuer und Maßnahmen zu einer raschen Durchführung der! Bestimmung des Art. 6 des Mandates mit Bezug auf die Forderung geschlossener Ansiedlung von Juden auf dem Lande, einschl. von Staats¬ und Brachländereien durch die Regierung. Des weiteren aktivere Unterstützung von Handel und Industrie durch die Regierung. Durchführung einer Arbeitsgesetzgebung und Sozialversicherung, angemessene Beschäftigung jüdischer Arbeiter bei Regierungsunternehmungen und angemessene Zuweisung aus öffentlichen Mitteln für die ärztlichen und sanitären Erfordernisse der von Juden bewohnten Bezirke. (Einstimmig angenommen.) Der weitere Absatz: „Der Kongreß drückt sein Vertrauen aus, daß die Exekutive energisch und ausdauernd alle diese Forderungen vertreten und unsere Lebensinteressen und zugesicherten Rechte verteidigen wird“, wird angenommen und der Antrag Goldmann, statt „drückt sein Vertrauen aus“ „fordert“ zu setzen, abgelehnt. 2. Die Exekutive wird ferner aufgefordert, von der Regierung zu verlangen, daß sie bei der Durchführung ihres laufenden Programms für Arbeiten öffentlichen Nutzens die derzeitige Lage des Arbeitsmarktes entsprechend berücksichtigen und der Zionistischen Organisation jede mögliche Unterstützung bei der Durchführung von Krediten für Aufbauzwecke, insbesondere für Ameliorationsarbeiten in unentwickelten landwirtschaftlichen Gebieten gewähre. (Angenommen.) 3. Der Kongreß würdigt die Informations- Und Aufklärungsarbeit der Exekutive, die in der laufenden Berichtsperiode im Völkerbunde und in der öffentlichen Meinung durch Gründung der Pro- Palästina-Komitees geleistet worden ist. Der Kongreß hofft, daß diese Arbeit in Europa, Amerika und der arabischen und mohammedanischen Welt fortgesetzt und erweitert wird. (Angenommen.) Resolution über öffentlichen Schutz. 4. Der Kongreß bedauert, daß die Palästina-Regierung das neue Grenzkorps ohne Rücksicht auf die einheimischen Vorstellungen und die gerechten Forderungen des jüdischen Jischuw und ohne Rücksicht auf das Verhalten bei Präzedenzfällen (Gendarmerie) formiert und damit die Rechte des jüdischen Jischuw verletzt hat. Der Kongreß fordert demgegenüber, daß der jüdische Jischuw entsprechend seinem gerechten Verlangen und seinen Bedürfnissen unter Wahrung seiner nationalen und religiösen Interessen beteiligt wird. Ebenso fordert der Kongreß die Beteiligung der Juden gemäß ihrer Bedeutung an allen P o 1 i z e i-, Sicherheit s- und Verteidigungsformationen des Landes, (Angenommen.) 5. Die Einbürgerung in Erez Israel ist eine fundamentale nationale Pflicht. Der Kongreß verlangt, daß jeder in Palästina lebende Jude dieser Pflicht unverzüglich genügt. L. KIELLEUTHNER Besichtigen Sie unverbindlich unsere erlesenen Neuheiten H a uptpr eisla ge: Mk. 180.- bis Mk. 250.- Kein Anzug über Mk. 280- ^----y