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Das jüdische Echo · 1927-08-26 · 34 (26.8.1927) · p. Seite 546

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
14 (1927)
Issue
34 (26.8.1927)
Date
1927-08-26
Page
Seite 546 (sequence 10)
Language
German
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546 Das Jüdische Echo Nr. 34 Zum Präsidenten der Tagung wurde Jacob Rose n h e i m , zum Sekretär Dr. Jacob Levy (Berlin) bestimmt. Erster Gegenstand der Beratung war Neuwahl des Vororts für die deutsche Agudah. Nach kurzer Debatte wurde Hamburg gewählt. Der neue Vorstand setzt sich aus fünf Hamburger Herren (Oberrabbiner Dr. Spitzer, Studienrat Dr. Lipmann Schlesinger, Eschwege, Dr. S. Landau und Jacobsohn) sowie aus einer größeren Zahl in allen Teilen Deutschlands wohnender Persönlichkeiten zusammen. Es folgte nunmehr ein Referat von Rabbiner Dr. Pinchas Kohn, das eine Übersicht über den augenblicklichen Stand der Welt-Agudah sowie der einzelnen Landesorganisationen bot. In seinem ergänzenden Referat stellte Jacob Rosen heim die Ausbreitung und Anerkennung der Agudahidee in der Welt dar, wo die selbständige unabhängige Orthodoxie ein Faktor geworden sei, mit dem alle politischen Größen rechnen. Im Gegensatz dazu ständen die nicht genügenden Geldmittel der Organisation. Aufgabe des deutschen Landesverbandes sei es, an der Besserung der Finanzen mitzuarbciten. Den Bericht über die Palästinaarbeit erstattete Dr. Salomon E h r m a n n. Der Chinuch (das Erziehungswerk) habe durch die Geldknappheit gelitten; jetzt sei es aber wieder möglich geworden, den Lehrern die vollen Gehälter zu zahlen. Die Zahl der Schulen sei in der Zunahme begriffen. Als die wirtschaftliche Lage den Verkauf der „Machane Jisrael“-Ländereien forderte, hätten einige der Leitung nahestehende Persönlichkeiten den Boden gekauft, ihn auf diese Weise der Agudah erhalten. Die landwirtschaftliche Bestellung des Landes konnte erfolgen. Die Debatte behandelte hauptsächlich die Verhältnisse der deutschen Agudah; der neuen Leitung wurden Wünsche und Anregungen gegeben, die sich auf folgendes beziehen; Arbeit in den Ortsgruppen. Werbetätigkeit. Erfassung aller orthodoxen Kreise. Stellung zur Jugendorganisation und Jugendbewegung. Soziale Betätigung und Fürsorge. Stellenvermittlung und Sabbathbeobachtung. Ostjuden und Westjuden in Deutschland. Agudahpresse. Das orthodoxe Erziehungsproblem. Die Fülle der Vorschläge soll der neue Vorstand bearbeiten und, soweit sie nicht bereits in die Tat umzusetzen seien, einem im Jahre 5688 einzuberufenden Delegiertentag unterbreiten. Diesem Delegiertentage sollen auch die übrigen auf der Tagung angeschnittenen Fragen allgemeiner Bedeutung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Bestätigung des Urteils gegen den Gotteslästerer Majewsky — Drei Monate Gefängnis Berlin, 18. August. (JTA.) Unter der Anklage der Gotteslästerung und der Aufreizung zum Klassenhaß stand gestern der Buchhalter Majewsky vor der Berufungskammer des Landgerichts III. Kurz vor den jüdischen Feiertagen hatte der Angeklagte in „deutsch-sozialistischen“ Versammlungen als Flugblatt ein Gedicht mit dem Titel „Die Nationale“ verbreiten lassen, das nach der Melodie der „Internationale“ zu singen war. In seinen Versen wurde zum Kampf gegen das Judentum aufgefordert. So hieß es u. a.; „Schlagt Juda tot! Werft die Juden in das Meer, kein Moses wird sie daraus erretten.“ Weiter wurde darin der jüdische Gott als „Satansgott“ bezeichnet. Der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens erstattete daraufhin Strafanzeige und Majewsky wurde vom Schöffengericht wegen Gotteslästerung in Idealkonkurrenz mit Aufreizung zum Klassenhaß zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Hiergegen legte er Berufung ein, zu deren Begründung er gestern vor dem Landgericht lange Ausführungen religiöser Art machte. Im wesentlichen suchte er dadurch zu beweisen, daß „der Gott der Juden ein anderer als der Gott der Christen“ sei. Auch machte er das Judentum, das „den Krieg angezettelt“ hätte, dafür verantwortlich, daß er dreieinhalb Jahre ohne Erwerb gewesen wäre. Schließlich nahm er den Paragraphen zum Scnutze der berechtigten Interessen in Anspruch. Ihm wurde vom Vorsitzenden, Landgerichtsdirektor Dr. Siegert, entgegengehalten, daß er sich in eine Ideologie verrannt habe, die er hier nicht mehr meistern könne, denn seine Ausführungen seien alles konfuses Zeug. Das Gericht kam zu einer Verwerfung der Berufung, da ein solches Machwerk in unruhigen Zeiten geeignet wäre, eine Pogromstimmung hervorzurufen* und deshalb eine schwere Strafe am Platze wäre, zumal der Angeklagte eine auf gleichem Gebiete liegende Vorstrafe aufweise. Planmäßige völkische Krawalle in Bad Harzburg Berlin, 17. August. (JTA.) Nach Zeitungsmeldungen aus Bad Harzburg ist es in diesem Elitekurort des Harzgebirges am 15. August zu schweren antisemitischen Gewalttaten gekommen. Eine Gruppe von zweiundzwanzig Nationalsozialisten des Gaues Hannover, die sämtlich mit einer Hakenkreuzbinde geschmückt waren, zog, von Wolfenbüttel kommend, unter Führung ihres Gauvorstandes Eichhorn unter dem Absingen antisemitischer Lieder in Harzburg ein.- Sie versuchten an die Passanten Flugblätter zu verteilen und "3fcuc(lc^ct3-^Co6e(Ic ^ofRürfcfmcc {Segr. 15Z4 ^Jlfcfiolung fSJef. 20519 ^RefiSenäffraße 14/15 in reicftffer ^FLusroaht Renault Audi die führenden Weltmarken Mototechnlsche Ges., K.-G. München / Odeonsplatz 12 Telephon 26397 und 20654

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