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Das jüdische Echo · 1927-07-22 · 29 (22.7.1927) · p. Seite 462

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
14 (1927)
Issue
29 (22.7.1927)
Date
1927-07-22
Page
Seite 462 (sequence 6)
Language
German
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462 Nr. 29 Das Jüdische Echo für die Verwirklichung bereits gegebener Emanzipation in jedem Lande gesondert diesen Kampf geführt, in gewissen Fällen auch mit Hilfe der Weltpresse oder vereinzelter diplomatischer Vorstellungen. Heute haben wir das Recht, offiziell an jene internationalen Instanzen zu appellieren, die die Rechte aller Minderheiten in dem neuaufgebauten Europa garantiert haben. Man befindet sich in einem großen Irrtum, wenn man glaubt, daß „Minderheitsrecht“ nur national-kulturelle Autonomie bedeuten kann; nein, gemeint sind allerlei Rechte für Minderheiten: Bürgerrechte, politische Rechte und kulturelle Rechte. Haben doch gegenwärtig Juden in Rumänien oder Polen dafür zu kämpfen, daß man sie nicht in den Straßen mißhandelt, daß man ihre Studenten nicht aus den Schulen hinauswirft, daß der Numerus clausus abgeschafft werde, daß Juden zu Staatsanstellungen, öffentlichen Arbeiten und so weiter zugelassen werden. Wenn aber Staatssubventionen für jüdische Schulen gefordert werden, soll diese Forderung ungesetzlich sein? Fordern dies ja auch alle Minderheiten! Man sagt, es sei gefährlich, die (echt-nationalen) jüdischen Gemeinschaften in Osteuropa als nationale Minderheiten hinzustellen, weil das Wort „national“ mit Bezug auf Juden in den Friedensverträgen nicht erwähnt sei. Sogar diejenigen assimilierten Westjuden, die so sprechen, müssen aber auch zugeben, daß in allen Ländern die Juden zum mindesten eine religiöse Minderheit sind, wie dürfen sie es dann zulassen, daß die Rechte einer solchen Minderheit verletzt werden sollen, ohne dagegen zu protestieren? Erscheint es dem geehrten Großrabbiner von Frankreich nicht verdrießlich, wenn man einen jüdischen Studenten in Jassy oder Bukarest schlägt, sei es, daß ihm dies als Mitglied einer religiösen Minderheit, wie der Herr Großrabbiner meint, oder als Mitglied einer nationalen Minderheit, wie die nicht assimilierten rumänischen Juden selbst meinen, widerfährt? Man sagt, es sei gefährlich, eine interterritoriale jüdische Organisation für Rechtsschutz der jüdischen Minderheiten zu schaffen. Aber diejenigen, die dies zum Ausdruck bringen, treten doch selbst im Namen des Judentums durch Organisationen, wie „Alliance Israelite“ (das große Wort „Universelle“ vergessen sie bft) in Paris, Joint Foreign Committee in London, American Jewish Committee und andere interterritoriale jüdische Organisationen, hervor. Wäre es nicht gegenüber der Außenwelt: taktisch richtiger, wenn im Namen des jüdischen Volkes eine einzige bevollmächtigte allt%aiser-$crax ba@ ^beafmitief für eine natürliche £>awtytleget ©ine erfolgreiche @d)önbeit§bflege heöingt tt>eicf)e3 USaffy fcmffer, meläje§ rafd) unb fieser ergielt toirb burd) ber gufah bon $aifer=23oraj. Regelmäßige SSorajtoafcfy ringen betoirfert eine nnmertUd)e £auterrteuerrmg, all Unregelmäßigfeiten tote URiteffer, Rietet, (Sommer fproffen, gelbe Sorten, »erben beteiligt unb ber Sein erscheint in natürlicher Schönheit, frifcf) unb gefunö rein unb ftar. $ai[er=$8oraE toirb niemals Io f e, fonberr nur in ber befannten roten OriginaP^adung geliefert toeldje für bie Feinheit ber 2öatc garantiert. — 2lu§‘ füßrlidje ©ebrauch^anioeifung liegt jebem Karton bei. Heinrich Sttaä Radjf., Ulm a.$>» jüdische Organisation hervorträte, statt daß fünf oder sechs Alliancen und Komitees, die sich oft miteinander nicht verständigen können, Aktionen unternehmen? Die Konferenz zum Schutze der Rechte der jüdischen Minderheiten muß zusammentreten, und wir haben allen Anlaß, Dr. Motzkin und Rev. Stephen S. Wise tief dankbar zu sein für die von ihnen ausgegangene Initiative zur Einberufung einer Konferenz von Vertretern aller jüdischen Organisationen, Parteien und politischen Richtungen für den Schutz der Rechte der jüdischen Minderheiten. Die Konferenz hätte die Aufgabe, ein auf demokratischer Basis gewähltes Komitee zu schaffen, welches unsere Kräfte vereinigen soll in dem schweren jüdischen „Kampf ums Recht“. Rangordnung Der nächste Zionistenkongreß, der Ende August in Basel eröffnet werden wird, steht schon heute nicht nur im Mittelpunkte des zionistischen, sondern des allgemeinen jüdischen Interesses. Zwar pflegt man vor jedem Zionistenkongreß zu sagen, daß gerade, auf ihm die für die gesamte Bewegung entscheidenden Probleme zur Lösung gelangen sollen — für den nächsten Kongreß ist aber die Behauptung, daß von seinem Verlaufe und von den Entscheidungen, die er treffen wird, tatsächlich das Schicksal der Bewegung in hohem Maße abhängt, viel mehr zutreffend, als es jemals der Fall gewesen ist. Bei einer lebendigen Bewegung ist ja jede Phase lebenswichtig, da sie Verknüpfung des Geschehenen zu Kommendem darstellt. Der gegenwärtige Abschnitt im Zionismus ist jedoch infolge verschiedener Umstände tatsächlich von außerordentlicher Bedeutung für die weiteren Schicksale sowohl der Bewegung wie auch des Palästinaaufbaus. Es ist festzustellen, daß in der letzten Zeit die Erkenntnis von der Reformbedürftigkeit des Kongresses als solchen wie auch vieler Tätigkeitsgebiete der zionistischen Organisation bis in die weiteste Peripherie der zionistischen Welt gedrungen ist. Wenn man sich namentlich der Auffassung anschließt, daß Struktur und Aufgabenkreis des Kongresses eine gründliche Wandlung erfahren müssen, so wird man anderseits nicht leugnen können, daß einzig und allein der Zionistenkongreß berufen ist, die prinzipiellen Richtlinien der zukünftigen Arbeit festzusetzen. Es mag zutreffen, daß der Kongreß nicht geeignet ist, fachlich-sachliche Entscheidungen zu fällen, für die Festlegung der Grundideen alles zionistischen Tuns bleibt jedoch der Kongreß die oberste und einzig legitimierte Instanz. Darum erscheint es uns völlig abwegig, wenn man mit dem Gedanken spielt, daß die Institution des Kongresses nicht mehr zeitgemäß sei. Der Zionistenkongreß ist gegenwärtig die einzige interterritoriale jüdische Tribüne, die auf dem demokratischen Wege von Juden aus allen Teilen der Welt gezimmert wird. Und solange nicht eine andere alljüdische, auf Grund freier Willensäußerung zustande gekommene Vertretung geschaffen ist, bleibt der Zionistenkongreß nicht nur für den Zionismus allein, sondern für die gesamte Judenheit der vornehmste Ausdruck des Willens zur jüdischen Selbsthilfe. Dreierlei erscheinen uns die Aufgaben, mit denen sich der kommende Kongreß in Basel in erster Linie zu beschäftigen haben wird. Diese drei Gebiete umfassen die Stellung der Zionistischen Organisation zur Mandatarmacht, das Verhältnis der

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