Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- 29 (22.7.1927)
- Date
- 1927-07-22
- Page
- Seite 461 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 29 Das Jüdische Echo 461 Die Jüdische Gemeindeordnung in Palästina in Kraft Nur eine Gemeinde im Orte darf bestehen, aber autonome Kongregationen mit eigener Schechita- und Begräbnisordnung zulässig Jerusalem, 18. Juli. (JTA.) Die Jewish Communities Ordinance (Jüdische Gemeinde-Ordnung) für Palästina wurde soeben publiziert und ist somit in Kraft. In dem Statut ist nur von der Existenz einer einzigen jüdischen Gemeinde in jedem Orte die Rede, jedoch ist die Errichtung autonomer Kongregationen im Rahmen der jüdischen Gemeinde mit einer separaten Schechita- und Begräbnisordnung zulässig. Das Statut enthält auch Vorschriften bezüglich einer Absonderung von der allgemeinen jüdischen Gemeinde. Die Frage der jüdischen Gemeindeordnung bildet seit Jahren einen Streitpunkt zwischen dem Waad Leumi (Nationalrat der Juden) und dem Waad Hair Haaschkenasi, der die Prinzipien der Agudas Jisroel vertritt. Der Waad Leumi hat in seinem Memorandum an die Mandatskommission des Völkerbundes die Annahme des Entwurfs der Assefath Haniwcharim vom Jahre 1920 empfohlen, in welchem der internen Kontrollorganisation des Jischuw ein weiter Spielraum in allen Fragen des jüdischen öffentlichen Lebens, in religiösen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Fragen, eingeräumt ist. Die Gemeinde sollte als juristische Person anerkannt und eine Zwangsorganisation sein. Die Kehilla als der Kern der Jischuw-Organisation sollte alle Juden umfassen, so daß keiner sich der Verpflichtung gegen die Gemeinde sollte entziehen können. Der Gemeinde sollte Zwangsbesteuerungsrecht zustehen. — Die Agudas Jisroel bekämpfte in ihrer Petition an den Völkerbund das Prinzip der Zwangseinheit der Jüdischen Gemeinde und forderte das Recht für jede Gruppe von Juden, unabhängige religiöse Gemeinden zu begründen. Die Kompetenz des Waad Leumi sollte auf politische und wirtschaftliche Angelegenheiten begrenzt sein. Jede Gruppe von Juden sollte das Recht haben, innerhalb der Gemeinde ein eigenes Rabbinat, eine eigene Organisation für rituelle Schächtung und eine eigene Begräbnisordnung zu unterhalten. I. MÜNCHENER PLISS€E-BRENNEREI FRANZ GRUBER, MÜNCHEN Hohlsaum, Knöpfe, Endeln, Kanten, Kostilmstickereien Burgstraße 16/3 Knopflöcher Telephon 22975 Der Schutz des jüdischen Rechtes Von Professor Simon D u b n o w Das Komitee der jüdischen Delegationen, dessen Vorsitzender Leo Motzkin ist, hat in Gemeinschaft mit dem amerikanisch-jüdischen Komitee für den nächsten Monat eine j ü - dische Rechtsschutzkonferenz nach Zürich einberufen, deren Aufgabe es sein soll, eine gemeinsame Front aller Juden für den Kampf um jüdische Rechte zu bilden. In gewisser Beziehung stellt diese Konferenz einen Vorläufer des in Genf stattfindenden Kongresses der organisierten nationalen Minderheiten Europas dar. Doch haben sich auch einige Stimmen gegen die Abhaltung der Konferenz erhoben: der Großrabbiner von Frankreich, Dr. L e v y, wendet sich gegen sie, da sie zu schweren Konflikten im Judentum Anlaß geben müsse, wenn sie die Forderung nach nationalen Rechten für die jüdischen Minoritäten erheben würde und Louis Marshall befürchtet ebenfalls schwere Schädigungen von einer öffentlichen Behandlung dieser Fragen. Zwischen ihm und Dr. Stephen Wise, dem Präsidenten des amerikanisch-jüdischen Kongresses, ist aus diesem Grunde eine scharfe Kontroverse entstanden. In diese Auseinandersetzung greift nun der große jüdische Historiker Professor Simon Dubnow mit folgenden bemerkenswerten Darlegungen ein: Das Problem steht so: Nachdem die Friedensverträge die osteuropäischen jüdischen Gemeinschaften als Volksminderheiten, deren Rechte unter dem Schutz des Völkerbundes stehen, formell anerkannt haben, muß eine interterritoriale jüdische Organisation geschaffen werden, die alle Aktionen zum Schutze dieser Rechte in den verschiedenen Ländern, wie Polen, Rumänien, Ungarn, Litauen, Lettland, vereinheitlichen soll. Eine deutsche Minderheit in Polen, Italien oder der Tschechoslowakei kann durch Deutschlands Vertreter im Völkerbund gegen ein ihr angetanes Unrecht appellieren: das jüdische Volk hat nicht seine Vertreter im Völkerbund, deshalb muß ein Kollektivum geschaffen werden, das in Fällen, wo die international garantierten jüdischen Minderheitsrechte verletzt werden, als die jüdische Mittlerstelle zu fungieren hat. Es ist dies der einzige Weg für jüdische Politiker, wenn sie nicht zur alten Hintertürenpolitik, zur erniedrigenden persönlichen Bittstellerei bei Ministern und Diplomaten, die heute am Ruder und morgen verschwunden sind, zurückkehren wollen. Man darf eines nicht vergessen: In der Vorkriegszeit haben Juden für ihre Emanzipation oder L. KIELLEUTHNER Besichtigen Sie unverbindlich unsere erlesenen Neuheiten Hauptpreislage: Mk. 180.-bis Mk. 250- Kein Anzug über Mk. 280.- V