Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- 25 (24.6.1927)
- Date
- 1927-06-24
- Page
- Seite 398 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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398 Das Jüdische Echo Nr. 25 das die Gemeinden sich bei Streitigkeiten, die aus Wahlen entstanden sind, zu wenden hätten. Es soll dadurch die Inanspruchnahme der Behörden vermieden werden. Aufgabe der Kommission wird es sein, Statuten für ein derartiges Gericht zu entwerfen, und durch Umfrage bei den Gemeinden ihre Stellungnahme zu der beabsichtigten Regelung zu erfahren. Ein von einer hierfür eingesetzten Unterkommission fertiggestellter Entwurf einer generellen Geschäftsordnung für alle Ausschüsse des Landesverbandes wurde mit den dazu eingegangenen Abänderungs- und Ergänzungsvorschlägen durchberaten; die Geschäftsordnung wurde nunmehr endgültig festgelegt. Der Vorsitzende berichtete sodann über den Stand der Arbeiten des Unterausschusses zur Festsetzung eines Normalstatuts für die Synagogengemeinden, dessen baldige Beendigung er in Aussicht stellte, sowie über den zur Zeit dem R. W. R. vorliegenden Entwurf eines neuen Arbeitsschutzgesetzes und die unternommenen Schritte, bei dieser Gelegenheit die Frage der Sonntagsarbeit in jüdischen Organisationen gesetzlich zu regeln. Den Schluß der Verhandlungen bildete eine sehr eingehende Durchberatung des ganzen Fragenkomplexes der Steuererhebungdurch die Synagogengemeinden. Die Zulässigkeit einer Staffelung der Kultussteuern wurde anerkannt. Für die Frage der Doppelbesteuerung wurde eine gesetzliche Regelung für notwendig gehalten. Hauptgegenstand der Beratungen bildet die von den Gemeinden immer wieder betonte Notwendigkeit der Erfassung solcher Gemeindemitglieder, die zur Einkommensteuer gar nicht oder in einem Umfang herangezogen sind, die ihrer wirklichen Leistungsfähigkeit nicht entspricht, von Geschäftsführern einer G. m. b. H., Direktoren einer A.-G., u. a. Es werden verschiedene Wege und Möglichkeiten zu einer ausreichenden Heranziehung dieser Kreise zur Kultussteuer erörtert. Bevor jedoch den Gemeinden Vorschläge gemacht werden, soll eine Fühlungnahme mit dem Ministerium stattfinden, um festzustellen, welche Statutenänderungen dortseits Aussicht auf Genehmigung haben. Ein neues Altersheim der Zentralwohlfahrtsstelle Berlin, 21. Juni. (ITA.) Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden teilt mit, daß in Landsberg a. W. noch in diesem Jahre ein neues und nach modernen Grundsätzen eingerichtetes, rituel geführtes, jüdisches Altersheim eröffnet wird. Als Insassen kommen Personen aus den Provinzen Brandenburg und Grenzmark, den abgetretenen Gebieten, aber auch aus Berlin in Frage. Auch aus anderen Bezirken ist der Vorstand bemüht, soweit der Platz reicht, Aufnahmen zu ermöglichen. Die Schächtfrage in Deutschland Am 9. und 10. Juni wurde in Darmstadt ein Reichsverbandstag des Tierschutzvereins unter Beteiligung von Delegierten aus allen Teilen des Deutschen Reiches abgehalten. Wichtigster Punkt der Tagesordnung war ein Antrag auf allgemeine Durchführung des Betäubungszwanges bei Vornahme von Schlachtungen. Der Münchener Oberregierungsrat Dr. Einhauser wünschte ausdrücklich, daß auch bei Schlachtungen nach jüdischem Ritus die Betäubung der Tiere vorangehen müsse. Der Berliner Pfarrer Hecker meinte, man wolle und solle nicht in eine andere Glaubensüberzeugung eindringen, aber doch in Unterscheidung von Zeremonialgesetzen und Sittengesetzen von einem überkonfessionellen Standpunkte aus der allgemeinen Humanität zu dienen suchen. Rabbiner Dr. Munk (Berlin) betonte, daß es für ihn keinen Unterschied zwischen diesen beiden Gesetzen gäbe. Das Schächtgebot sei tief religiös begründet in dem Verbot des Blutgenusses. Es sei den Juden verboten, Fleisch von Tieren zu genießen, bei denen, wie es durch die Betäubung z. B. bei den Bolzenschußapparaten geschieht, das Gehirn des Tieres verletzt wird. Rabbiner Dr. Horovitz (Frankfurt a. M.) betonte ebenfalls, daß das Schächtgebot für die Juden zu den religiösen Geboten gehöre, die man nicht restlos in ihren Motiven ergründen könne. Oberschulrat Jung (Darmstadt) regte einen Vermittlungsvorschlag an, daß zum Schutze einer konfessionellen Minderheit Ausnahmen gestattet sein sollen, die von den Behörden und in Begrenzung auf die Zahl der in Betracht kommenden Staatsbürger zur Geltung gelangen könnten. Schließlich wurde der Antrag auf allgemeine Durchführung des Betäubungszwanges mit großer Mehrheit angenommen. Diesem Antrag gemäß wird der Vorstand beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um im Deutschen Reiche die Betäubung der Schlachttiere zu erlangen. Ein Denkmal für die im Weltkriege gefallenen Söhne der Berliner Jüdischen Gemeinde Berlin, 21. Juni. (JTA.) Am Montag, dem 27. Juni 1927, vormittags 11 Uhr, findet auf dem Ehrenfelde des Friedhofs der Berliner Jüdischen Gemeinde in Weißensee die feierliche Enthüllung eines Denkmals für die im Weltkriege gefallenen Söhne der Jüdischen Gemeinde statt. Dr. Weizmann am 27. Juni in Berlin Berlin, 16. Juni. (JTA.) Der Präsident der Zionistischen Weltorganisaiton, Dr. Chaim Weizmann, trifft am 27. Juni zu einem kurzen Aufenthalt in Berlin ein. Wie wir hören, wird er mit verschiedenen Kreisen des deutschen Judentums in Berührung kommen. Am 27. Juni wird im Herrenhaus eine Sitzung des Deutschen Pro-Palästina-Komit e e s abgehalten, der Dr. Weizmann beiwohnen wird.- Am 29. Juni findet im Lehrervereinshaus, Alexanderplatz, eine große öffentliche Kundgebung statt, in der Dr. Weizmann der Hauptredner sein wird. Bekanntlich war das Eintreffen Dr. Weizmanns in Berlin für den 15. Juni erwartet. Wegen der schweren Erkrankung seiner Gattin, die eine Operation nötig machte, war zunächst sein Kommen in Frage gestellt. Der glückliche Verlauf dieser Operation ermöglicht es Dr. Weizmann, seine Deutschlandreise, wenn auch mit einer Verzögerung von 10 Tagen, anzutreten. Private kaufmännische Kurse Fernruf 23 699 nill||%J|# Gegründet 1879 Rudolf DUKUi München Inhaber und Leiter Diplom-Kaufmann R. Bürck. Jeden Monat beginnen neue Kurse. Beste Referenzen. Auskunft und Anmeldung Prinz - Ludwig-Str. Nr. 3/1, neben der Tonhalle