Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- 21 (27.5.1927)
- Date
- 1927-05-27
- Page
- Seite 332 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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332 Das Jüdische Echo Nr. 21 erreicht, was sie erreichen sollte: sie hat anstatt weitere Klärung zu bringen, wie sie durch die Entschließung des Rabbinerverbandes angebahnt war, die Sachlage von neuem verwirkt. Man kann je nach seiner persönlichen Überzeugung in die Resolution hineinlesen, was man mag: Eine restlose Ablehnung des Zionismus oder auch nur eine bedingte, insoweit er nämlich die nationale Zugehörigkeit an die Stelle der Religion setzen wolle. Das hat der Zionismus jedoch nicht beabsichtigt, er hat auch die einzigartige Stellung der jüdischen Religion nicht verkannt. Die liberale Vereinigung aber wird nicht vergessen dürfen, daß die jüdische Geschichte einen unlöslichen Zusammenhang zwischen jüdischer Religion und jüdischem Volkstum zeigt und es wird ihr nur um den Preis der Vernichtung der jüdischen Religiosität gelingen, diesen Zusammenhang aus der Welt zu schaffen; die „Wiedererweckung der jüdischen Religiosität“ gar setzt ein kräftig pulsierendes jüdisches Gemeinschaftsleben voraus, dessen Existenzgrundlagen nur auf dem Wege zu schaffen sind, den die zionistische Bewegung eingeschlagen hat. I. E. Numerus clausus Im ungarischen Abgeordnetenhause kam es im Rahmen der Beratung des Kultus- und Unterrichtsbudgets wieder einmal zu einer Debatte über den Numerus clausus für die jüdischen Studenten, dessen Abbau zwar schon wiederholt von dem Ministerpräsidenten Bethlen und dem Kultusminister Klebelsberg zugesichert, zu dessen tatsächlicher Aufhebung jedoch bisher noch keine Anstalt getroffen wurde. Bei der Abstimmung über den vom Abgeordneten Fabian eingebrachten Antrag auf Ungültigkeitserklärung des Numerus-clausus-Gesetzes ergab sich eine Mehrheit zugunsten der Beibehaltung dieses Gesetzes — nach wie vor ist also die Mehrheit der bildungshungrigen jüdischen Jugend Ungarns gezwungen, sich akademische Bildung im Auslande anzueignen. Der jüdische Student muß nach dem Westen. In Italien nimmt man ihn gut auf und auch in Frankreich ist er ein gern gesehener Gast; die italienischen Universitäten sind nach einer Verordnung des Kultusministers aus dem Jahre 1923 verpflichtet, ausländische Hörer ohne Rücksicht auf die Konfession aufzunehmen und ihnen sogar Studiengeldbefreiung zu gewähren. Eine ganz andere Einstellung zum jüdischen Auslandsstudenten zeigen österreichische und deutsche Universitäten. So machten sich an der Wiener Universität — hauptsächlich an der medizinischen Fakultät — seit langem Bestrebungen geltend, einen Numerus clausus für die Aufnahme jüdischer Hörer aus dem Auslande einzuführen. Das Professorenkollegium hat nun vor einiger Zeit beschlossen, in Zukunft ausländische Hörer mit schlechten Reifezeugnissen, — d. h. mit Reifezeugnissen von solchen Anstalten, die nach der Meinung der Herren Professoren den entsprechenden österreichischen Anstalten nicht gleichwertig sind — ebenso solche, die in Ländern zu Hause sind, in denen sie ihr an der Wiener Universität erworbenes Diplom nostrifizieren müssen, abzuweisen; die Einschränkungen seien notwendig, weil an der Anatomie infolge allzu großen Andrangs die Studierenden nicht so ausgebildet werden können, wie dies nötig sei. Zwar wird der antisemitische Charakter dieser Maßnahme bestritten, aber, wie die „Wiener Morgenzeitung“ in Artikeln vom 17. und 18. Mai überzeugend nachweist, sehr zu Unrecht. Auch an der philosophischen und an der juristischen Fakultät, wo man weder Leichennoch Raummangel vorschützen kann, sind Abweisungen vorgekommen, bei denen die antisemitische Einstellung als einziger Grund nur allzu deutlich war. Unter der Maske äußerlich harmloser Beschlüsse verbirgt sich eben doch der Judenhaß und alle Dementis vermögen dies nicht zu ändern. Die Professoren, denen solche Beschlüsse zu fassen die Autonomie der Universitäten erlaubt, dürfen sich allerdings nicht wundern, wenn ihre Objektivität und ihre Begeisterung für die Wissenschaft angezweifelt wird. Auch an reichsdeutschen Hochschulen sind Bestrebungen, die Ausländer vom Studium abzuschrecken, nicht unbekannt; so ist durch eine kleine Anfrage der demokratischen Fraktion im Preußischen Landtag bekannt geworden, daß das Ausländeramt der Technischen Hochschule in Charlottenburg den deutschen Auslandsstudierenden, die sich zur Aufnahme melden, höchst eigenartige Fragebogen vorlegt. Die Bewerber werden nicht nur nach dem Religionsbekenntnis des Vaters, sondern auch nach dem der Mutter sowie nach ihrer Angehörigkeit zu einer deutschen Burschenschaft ihrer Heimat gefragt. Man geht wohl in der Annahme nicht fehl, daß diese ungewöhnliche Neugier, über deren Berechtigung die Fraktion vom Staatsministerium Auskunft wünscht, schließlich auch nur auf die Judengegnerschaft, die sich in diesem Fall sogar gegen Ausländsdeutsche wendet, zurückzuführen ist; was man gegen sie im Schilde führt, ist allerdings schwer zu erraten. Es ist eine alte Erfahrung, daß gegen Schikane im allgemeinen, gegen solche Schikane im besonderen sehr wenig auszurichten ist. Ein Vorwand läßt sich immer finden und eine Zurücknahme judenfeindlicher Bestimmungen erfolgt meistens schon aus Prestigegründen nicht und weil man ja damit die Berechtigung der Kritik zugeben würde. Man kann vielleicht die Kultur eines Volkes darnach einschätzen, wie es sich gegen Fremde benimmt: an der Wiener und mancher deutschen Hochschule scheint man zwar auch diese Ansicht zu teilen, aber zu glauben, daß ein Volk um so kultivierter sei, je schlechter es die Fremden behandle. I. E. Zur Statistik der Juden in Deutschland Berlin, 4. Mai. (JTA.) Die religionsstatistischen Ergebnisse der letzten Volkszählung vom 16. Juni 1925 sind im Vergleich mit den entsprechenden Resultaten der Volkszählung von 1910 für 13 von den 18 Ländern des Deutschen Reiches in verschiedenen Heften der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“ des Statistischen Reichsamtes aufgearbeitet. Für die Israeliten ist — wie Univ.-Prof. Dr. Leop. Karl Goetz (Bonn a. Rh.) in der „Jüdischen Rundschau“ feststellt — das allgemeine Ergebnis das, daß sie nur in zwei von den 13 untersuchten Ländern eine Zunahme gegenüber dem Jahre 1910 aufweisen, daß dagegen in 11 Ländern des Deutschen Reiches eine Abnahme der Zahl der Israeliten eingetreten ist, die nach den einzelnen Ländern stark schwankt. Zunahme der Israeliten im Jahre 1925 gegenüber 1910 haben wir in den beiden Stadtstaaten Hamburg und Lübeck. In Hamburg haben sich die Israeliten von 19 472 im Jahre 1910 auf 19 904 im Jahre 1925 vermehrt, also um 432 Personen oder 2,22 Prozent. Die allgemeine Bevölkerungszunahme betrug in dieser Periode in Hamburg 13,59 Prozent.