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Das jüdische Echo · 1927-05-13 · 19 (13.5.1927) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
14 (1927)
Issue
19 (13.5.1927)
Date
1927-05-13
Page
[Seite] (sequence 11)
Language
German
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Literarische Beilage Vom Gesamtarchiv der deutschen Juden Schon gegen Ende der achtziger Jahre war der Gedanke aufgetaucht, ein Archiv für die deutschen Juden zu gründen; allein erst den Bemühungen des vor kurzem vestorbenen Archivars des Fürsten von Pless, Dr. Ezechiel Zivier, ist es gelungen, nach mancherlei Verhandlungen mit der Großloge und dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund im Jahre 1905 das „Gesamtarchiv der deutschen Juden“ mit dem Sitz in Berlin ins Leben zu rufen. Die Aufgabe dieses, unter seinem ersten Leiter, dem jetzigen Heidelberger Professor Dr. E. T ä u b- 1 e r, rasch emporgeblühten Instituts war die Sammlung der aus dem laufenden Geschäftsgang bereits ausgeschiedenen Urkunden und Akten der jüdischen Gemeinden, Verbände und Vereine Deutschlands. Durch sachgemäße Aufbewahrung, Verzeichnung und Bearbeitung sollten sie als unantastbare Zeugnisse für die Geschichte der deutschen Juden der Nachwelt erhalten, zugänglich und benutzbar gemacht werden. Von Anfang an hat das Gesamtarchiv gerade den mittleren und kleinen Gemeinden sich dienlich erwiesen und ist gerade diesen Gemeinden bei der gesicherten Unterbringung ihrer Gemeindeakten behilflich gewesen. Viele Hunderte von Gemeinden haben im Laufe der Zeit zum Aufbau des Gesamtarchivs mit ihren Archivalien beigetragen. Der Wert dessen, was sie beisteuern konnten, ist sehr verschieden; verschieden an Alter, Umfang und Bedeutung. Nur in glücklichen Fällen gehen die Akten über den Anfang des 18. Jahrhunderts zurück — zu nennen sind da z. B. die Akten aus Darmstadt, die so vielen, aber vom Zahn der Zeit schon sehr benagten Papiere aus der alten schlesischen Judensiedlung Zülz und das Totenbuch vom Zentralfriedhof der alten posenschen Gemeinde Krotoschin — und auch die Bestände, die das 18. ganze Jahrhundert umfassen, wie z. B. die von P'loß und Offenbach a. M., gehören noch zu den Ausnahmen. Nicht das ganze 18. Jahrhundert, aber wenigstens einen großen Teil dieser Epoche, umfassen dann Akten aus immerhin sehr zahlreichen Gemeinden. In diese Kategorie gehören vor allem Akten und Gemeindebücher aus den einst sehr stark von Juden bevölkerten Städten der Neumark, Westpreußens und Posens. Aber auch Depots aus westdeutschen Gemeinden gehören dahin. Die Masse der Akten aber stammt aus dem 19. Jahrhundert. Die Akten, die vom Gesamtarchiv der deutschen Juden gesammelt sind, haben fast durchgehend einen bestimmten Charakter. Sie bieten das Material zur inneren Geschichte der deutschen Juden und geben Aufschluß über die Organisation der Einzelgemeinde und die Beziehungen der Gemeinden zueinander, über die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch für die Geschichte der Wanderungen und damit zusammenhängend für die Aufhellung verwickelterer familiengeschichtlicher Zusammenhänge bieten sie einen Anhalt. Für die familiengeschichtliche Forschung überhaupt sind sie eine Quelle ersten Ranges. Sie ergänzen also in bedeutsamer Weise das Bild, das sich aus den Akten und Urkunden der staatlichen, ständischen undf städtischen Archive gewinnen läßt. Während diese den Umfang der Beziehungen ausschöpfen, in denen der Jude durch die Jahrhunderte zur Obrigkeit, zur Umwelt stand, ist ihr eigentliches Thema das innere Gemeindeleben. Aber wie zusammengeschrumpft erscheinen gegenüber dem unübersehbaren, allerdings oft bis ins Kleinlichste sich verlierenden Material, das die allgemeinen Archive bieten, die Archivalien, die, abgesehen von den gesondert aufbewahrten Archiven der großen Gemeinden, das Gesamtarchiv bisher Zusammentragen konnte. Für eine durchgreifende Betreuung und Erfassung des amtlichen, vielgestaltigen Dokumentenmaterials der jüdischen Gemeinden hat eben ein Zwang zur Ablieferung an zentrale Sammelstellen nicht bestanden. Dies allein schon konnte es bewirken, daß eine so große Zahl wichtiger schriftlicher Aufzeichnungen aus den jüdischen Gemeinden Deutschlands verlorengegangen ist — der einzige Grund für diese beklagenswerte Tatsache ist es nicht. Aber beileibe nicht alles, was an Akten jüdischer Gemeinden — hier Akten im umfassendsten Sinne gemeint — den Weg zu zentralen Sammelstellen noch nicht gefunden hat, ist schlechthin als verloren und verschollen anzusprechen. Noch schlummert in sehr vielen Gemeinden und in versickernden Judensiedlungen Aktenmaterial, das in diesen Gemeinden entstanden ist, schlummert in vergessenen Truhen und Schränken, auf Böden und in Kellern, in Synagogen und Privathäusern — und wartet nur darauf, daß es erweckt und gehoben werde. Jeder Tag, der diese Geschichtsaltertümer weiter unbeachtet bleiben läßt, vergrößert die Gefahr, daß sie in unzulänglicher Aufbewahrung sich völlig auflösen. An diese am meisten gefährdeten Bestände heranzukommen, ist natürlich eine der wichtigsten Aufgaben, wenn nicht die wichtigste einer Aktensammelstelle. Eine nicht unbedeutende Anzahl solcher lange übersehener und vergessener Gemeindearchivalien sind denn auch bisher schon im Gesamtarchiv der deutschen Juden geborgen. Weit mehr noch harren der Aufspürung und Sicherung. Zur Durchführung dieser Aufgabe aber bedarf es eines Stabes von Helfern, die ihre Orts-, Personen- und Sachkenntnis in den Dienst der in die Zentralstelle mündenden Sammelarbeit stellen. Es hat vor dem Kriege dem Gesamtarchiv an solcher unentbehrlicher, unersetzlicher Unterstützung nicht gefehlt, und auch nach dem Kriege ist mancher bedeutende Zugang auf die tätige Mitarbeit einsichtvoller privater Mitarbeiter zurückzuführen gewesen. Zur rascheren und umfassenderen Bewältigung der Sammelarbeit ist aber die Ausdehnung des Helfersystems für das Gesamtarchiv unbedingtes Erfordernis. Hat, wie die Geschichte des Gesamtarchivs gezeigt hat, sich in den preußischen Ostprovinzen, aber auch in Hessen, mit Hilfe interessierter Privatpersonen ein wirklich schöner Erfolg erzielen lassen, so sollte es doch wohl auch möglich sein, in gleicher Weise aus bayerischen Gemeinden verborgene oder nicht genügend beachtete Geschichtsmaterialien ans Licht zu ziehen und sie an zentraler Stelle zu vereinigen. Die Gepflogenheit, daß die im Gesamtarchiv untergebrachten Akten als L e i h g u t betrachtet werden, also im ganzen oder in einzelnen Stücken zurückzuerstatten sind, nimmt den Bemühungen

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