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Das jüdische Echo · 1927-04-01 · 13 (1.4.1927) · p. Seite 197

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
14 (1927)
Issue
13 (1.4.1927)
Date
1927-04-01
Page
Seite 197 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 13 197 Das Jüdische Echo III. Verbandstag des preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden Berlin, 28. März. (JTA.) Am Sonntag, dem 27. März 1927, 21/2 Uhr nachmittags, traten die Abgeordneten der Landesversammlung der preußisch-jüdischen Gemeinden zu einem dritten Verbandstag zusammen, um den Tätigkeitsbericht des Rates entgegenzunehmen, den Etat für 1927/28 zu genehmigen und — dies die Hauptaufgabe der Tagung — über den der Regierung vorzuschlagenden Entwurf einer Revision des preußischen Judenrechts zu beraten und zu beschließen. Die sonntägliche Sitzung stand im Zeichen der jetzt aktuellen Bestrebungen, ein friedliches Zusammenarbeiten zwischen den verschiedenen Parteien und Richtungen im deutschen Judentum herbeizuführen. In dieser Sitzung wurde die gesamte Tagesordnung (Wahl des Präsidiums, Tätigkeitsbericht des Rates, Etat für 1927/28, Revision des preußischen Judenrechts) in erster Lesung absolviert und die Hauptaussprache, die durchwegs auf einen versöhnlichen Ton gestimmt war. zu Ende geführt. In den Montagssitzungen wird es wohl bei der zweiten Lesung des Judemgesetzes zu grundsätzlichen Auseinandersetzungen kommen. Die Fraktion der Jüdischen Volkspartei hat sich in der unter dem Vorsitz von Dr. Klee unmittelbar vor dem Tagungsbeginn abgehaltenen Sitzung nach einem Referat von Dr. Kollenscher auf die folgenden drei Gesichtspunkte geeinigt: 1. Das aktive und passive Wahlrecht an nichtdeutsche Juden soll für alle Gemeindekörperschaften in der Verfassung verankert werden; 2. Überlokale Personalgemeinden sind auszuschalten; 3. Bei Austritt aus einer Gemeinde sind die Steuern an einen der Richtung des Austretenden entsprechenden Landesverband zu zahlen. Wie sich die liberale Mehrheit zu diesen Vorschlägen stellen wird, läßt sich nicht Voraussagen. Auch die anderen Fraktionen haben Verbesserungsanträge zum Judengesetz gestellt, die aber meist formaler Natur sind. Bei allen Fraktionen besteht der Wille, noch im Verlauf des Montag mit der Durchberatung des Materials und den Abstimmungen fertig zu werden; somit wird die Tagung schon am Montag Abend beendet sein. Die Eröffnung — Geschäftsbericht und Etat Die Tagung wurde durch eine religiöse Weiherede des Rabbiners Dr. Weiße eingeleitet und sodann vom Vorsitzenden des Rates, Kammergerichtsrat Leo Wolff, begrüßt, der an die Worte der Weihe und des Friedens des geistlichen Vorredners anknüpfte und feststellte, daß die Versammlung ordnungsmäßig einberufen sei; er erklärte sie für eröffnet. Den Vorsitz übernahm der stellvertretende Präsident der Landesversammlung, Rechtsanwalt Kollenscher, der darauf hinwies, daß im Mittelpunkt des Interesses dieser Tagung der Entwurf zum Judengesetz stehe. Er sprach den Wunsch aus, daß die Herstellung eines gesetzlichen Zustandes gelingen und Frieden und Eintracht gemehrt werden mögen. Gelinge dieses, so werde die dritte Tagung des Landesverbandes dem Judentum Segen bringen. Rechtsanwalt Kollenscher hielt nun, während sich alle Anwesenden von den Sitzen erhoben, dem verstorbenen ersten Präsidenten der Landesversammlung, Justizrat Hugo Sonnenfeld, und dem verstorbenen Gemeindevorsteher Jakob Pefls (Emden) tiefempfundene Nachrufe. Das Haus schreitet nunmehr an die Wahl des Präsidenten für die restliche Legislaturperiode des Verbandstages. Auf Vorschlag von J.-R. Baerwald wird Herr Rechtsanwalt Heinrich Stern durch Zuruf zum Präsidenten gewählt, der darauf den Vorsitz übernimmt. Herr Dr. Isrnar Freund ergreift nun das Wort zum Geschäftsbericht des Rates. Er entwirft ein genaues Bild der Lage in den Einzelgemeinden und zeichnet den Aufgabenkreis des Landesverbandes. Die Wirtschaftslage in Deutschland hat sich stabilisiert, der Tiefpunkt der Krisis ist überschritten, aber noch kann man nicht frei sehen. Die Gemeinden sind außerordentlich stark belastet. Der Redner beleuchtete die Verhältnisse in ungefähr 500 Gemeinden und gab als das erstrebenswerte Ziel an, nicht mehr als 10 Prozent der Reichssteuer als Kirchensteuer zu erheben. Er ging dann eingehend auf die Austrittsfrage ein und zeigte an Hand einzelner krasser Fälle auf, wie durch den Austritt einzelner Personen aus der Gemeinde, der Gemeindeetat ins Wanken gerät. Es gibt Gemeinden, die keinen einzelnen Funktionär besolden können. Der Landesverband muß das schaffen, was die Einzelgemeinde nicht zu schaffen vermag. Leider gibt es Gemeinden, die sich an den Prozeß des Absterbens so sehr gewöhnt haben, daß sie sich nicht mehr beleben lassen wollen. Ungefähr 200 meist ganz kleine Gemeinden stehen dem Landesverband fern. Das ist ein Zustand, der nicht geduldet werden kann. Hier müsse man mit Machtmitteln Vorgehen. Es L. KIELLEUTHNER' Besichtigen Sie unverbindlich unsere erlesenen Neuheiten Hauptpreislage: Mk. 180. bis Mk. 250.- Kein Anzug über Mk. 280-- V

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