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Das jüdische Echo · 1927-02-18 · 7 (18.2.1927) · p. Seite 103

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
14 (1927)
Issue
7 (18.2.1927)
Date
1927-02-18
Page
Seite 103 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 7 Das Jüdische Echo 103 auf ungesetzliche Weise zustande gekommene Wahlergebnis zu decken suchten, Die Liberale Partei indessen, welche stets das Gemeindewohl über das Parteiinteresse gestellt hat, kann diesen für die Erfüllung der religiösen Aufgaben unserer Gemeinde unerträglichen Zustand nicht länger dulden. Sie wird um der allgemeinen Sache und der Befriedigung unseres jüdischen Lebens willen ein Opfer bringen. Sie ist bereit, mit dem Wahlergebnis vom 16. Mai 1926, durch welches von 21 Repräsentantensitzen 10 auf die Liberalen und 11 auf die übrigen Parteien entfallen, sich unter folgenden zwei Bedingungen abzufinden: 1. Das bisherige Zahlenverhältnis im Vorstände der Jüdischen Gemeinde, nach welchem 7 stimmberechtigten Mitgliedern 4 Liberale 3 Angehörigen der übrigen Parteien gegenüberstehen, bleibt unbeschadet persönlicher Änderung aufrechterhalten. 2. Die Wahldauer der neuen Repräsentantenversammlung endet im Jahre 1929. Die Neuwahlen finden zu gleicher Zeit mit den Neuwahlen zur Preußischen Landesversammlung statt. Den übrigen Parteien wird diese liberale Entschließung hiermit unterbreitet. Mögen sie in gleicher Weise die friedliche Einigung einem weiteren Zwiste vorziehen, damit unsere Gemeinde keinen dauernden Schaden nehme! Zweite Lesung des Jugendgesetzentwurfs im Preußischen Landesverband Berlin, 14. Februar. (JTA.) Der vom Rate des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden gebildete Ausschuß setzte unter dem Vorsitz des Herrn Justizrat Mako wer am 13. Februar 1927 die Beratung des Entwurfs eines neuen Gesetzes betreffend die jüdische Religionsgemeinschaft in Preußen nunmehr in zweiter Lesung fort. Alle Paragraphen, welche die Konstituierung der Synagogengemeiinden, ihr Verhältnis zum Staat/ferner die Gemeindeverbände usw. behandeln, wurden erneut besprochen. Ein wiederholter Antrag, im Gesetz zu bestimmen, daß jede Synagogengemeinde einem öffentlich-rechtlichen Verbände angehören müsse, wurde wiederum abgelehnt. Jedoch wurde — vorbehaltlich endgültiger Formulierung — ein Antrag angenommen, nach dem, falls ein Viertel der Stimmberechtigten einer Gemeinde einen diesbezüglichen Antrag bei ihrer Gemeindeverwaltung stellt, eine Urabstimmung über den Beitritt zu einem öffentlich-rechtlichen Landesverbände stattzufinden habe. Bei dieser Abstimmung soll über den Anschluß mit einfacher Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten entschieden werden. Mit Bezug auf die Wahlen zu den Vertretungen der Gemeinden fand ein Antrag die Billigung der Mehrheit, der festlegt, daß das aktive und passive Wahlrecht zur Gemeindevertretung bzw. die Teilnahme an der Gemeindeversammlung in der betreffenden Gemeinde nicht von/'eifter längeren als höchstens zweijährigen Mitgliedschaft in der betreffenden Gemeinde, ferner nicht von einer steuerlichen Mindestleistung und von einer bestimmten Staatsangehörigkeit abhängig zu machen sei. In Gemeinden mit mehr als 1000 Seelen sollen die Wahlen nach den Regeln der Verhältniswahlen vor genommen werden. Zu der bereits in erster Lesung angenommenen Festlegung, daß der aus der örtlichen Gemeinde Ausgetretene, der aber dem Judentum weiter angehört, einem öffentlich-rechtlich anererkannten Landesverbände weiter steuerlich verpflichtet bleiben soll, wurde die Zusatzbestimmung angenommen, daß der Ausgetretene dem Landesverband gegenüber erklären darf, für welche bestimmten, im Haushalt vorgesehenen Zwecke des betreffenden Verbandes seine ,Beiträge Verwendung finden sollen. Weiterhin sprach der Ausschuß den Wunsch aus, daß möglichst bald eine Regelung des Beamtenrechts durch den Landesverband stattfinden müsse. In der Gesamtabstimmung wurde dann der ganze Gesetzentwurf angenommen und zur endgültigen Lesung noch einer Kommission, die aus den Herren Justizrat Mako wer, Justizrat L i 1 i e n t h a 1 und Rechtsanwalt Dr. K o 1 lense h e r besteht, überwiesen. Der Entwurf wird sodann dem Großen Rat des Landesverbandes vorgelegt werden. Minister Dr. Becker über den Verfassungskampf in der Studentenschaft Berlin, 12. Februar. (JTA.) Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags setzte die Aussprache zum Abschnitt Universitäten und Technische Hochschule fort. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) besprach die Studentenfrage und forderte, daß der großdeutsche Gedanke nicht ins Völkische abgebogen werde. Die Studentenschaft sei der Selbständigkeit nicht wert, wenn sie dieses Recht nicht einwandfrei gebrauche. Man dürfe vor einer Entziehung des Selbstbestimmungsrechtes nicht zurückschrecken. Kultusminister Dr, Becker kam in seiner Rede ebenfalls auf die Entwicklung des Verfassungskampfes in der Studentenschaft zu sprechen und führte aus, in der Studentenschaft wie in der Jugend überhaupt habe von jeher ein gewisser Radikalismus geherrscht, der dieser Jugend nicht verübelt werde. Aber der Radikalismus dürfe nicht soweit gehen, daß gewisse Gruppen versuchen, sich über die Autorität des Staates hinwegzusetzen. Der Standpunkt des Ministeriums in der Frage der Vereinigung aller auslandsdeutschen Studentengruppen sei unbeirrt. Die Linie der Politik des Ministeriums könne nicht dadurch verwischt werden, daß durch eine geschickte Verwechslung der Begriffe „völkisch“ und „Volktum“ die Öffentlichkeit zu beeinflussen versucht würde. Der Minister wisse sich in dieser Frage mit der großen Mehrheit des Landtags eins. r /, Kohlen, Koks, Briketts, Holz zu konkurrenzfähigen Tagespreisen ab 1 Ztr. frei Haus. Teleph. Bestellungen bitte unter Nr. 28741-28744 MAX MÜLLER, Karolinenplatz 5

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