Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 14 (1927)
- Issue
- 4 (28.1.1927)
- Date
- 1927-01-28
- Page
- Seite 52 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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52 Das Jüdische Echo Nr. 4 und zu zeigen, daß die Zionisten in Wirklichkeit die Araber durch die friedliche Einwanderung sogar außerordentlich bereichert haben; er hat aber dabei erneut und mit der größten Deutlichkeit die historischen jüdischen Rechte auf Palästina nachgewiesen; so daß schließlich alle Juden sich gegen Pritchett wandten und eine richtige jüdische Einheitsfront gebildet wurde. In seiner Boston er Rede hatte Weizmann Ankündigungen über die baldige Erweiterung der Jewish Agency gemacht, inzwischen sind die Verhandlungen weitergegangen und endlich scheint nach jahrelangem Hin und Her der erste greifbare Erfolg erzielt worden zu sein. Bei der Eröffnung der New Yorker Kampagne des United Palestine Appeal am 16. Januar gab Weizmann bekannt, daß zwischen der Zionistischen Organisation und der von Louis Marshall und Felix Warburg geführten nichtzionistischen Gruppe ein Übereinkommen getroffen worden sei, das die sofortige Bildung einer Sachverständigenkommission vorsieht, die zunächst eine Studienreise nach Palästina machen und dann einen Bericht über die dortige Lage und einen Arbeitsplan für den weiteren Aufbau vorlegen soll. Sofort danach solle die Erweiterung der Jewish Agency vorgenommen werden, d. h. die von Artikel 4 des Palästinamandats geforderte Bildung einer gesamtjüdischen Körperschaft, die der Mandatarmacht gegenüber die Vertretung des jüdischen Volkes übernimmt und die Verantwortung für das Aufbauwerk trägt. Ein abschließendes Urteil über die durch das Abkommen geschaffene neue Situation läßt sich erst dann geben, wenn weitere und ausführliche Meldungen vorliegen, wenn Klarheit über die von beiden Seiten gestellten Bedingungen herrscht: immerhin ist schon jetzt festzustellen, daß es dem ungewöhnlichen staatsmännischen Geschick und der Persönlichkeit Weizmann gelungen zu sein scheint alle Differenzen, die sich im Laufe des letzten Jahres zwischen Zionisten und Nichtzionisten ergeben hatten, beizulegen — und alles läßt darauf schließen, daß diesmal der Aufenthalt Weizmanns in Amerika als positives Ergebnis die Erweiterung der Jewish Agency und damit, wie wir hoffen, eine neue Epoche des jüdischen Aufbauwerkes in Palästina, zur Folge haben wird. I. E. Der Verfassungsausschuß des Bayerischen Landtags zur Schächtfrage München, 22. Jan. Der Landtag hatte sich am 8. Juli 1926 mit der Frage eines Schächtverbotes befaßt und einen Entschluß gefaßt, der die Staatsregierung ersuchte, 1. alsbald gesetzliche Anordnungen zu erlassen, wonach Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer. Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Schweine und Hunde, die geschlachtet werden, vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben sind; 2. durch gesetzliche Anordnungen sicherzustellen, daß überall dort, wo es möglich erscheint, die Betäubung des Schlachtviehs statt durch freien Kopfschlag durch mechanisch wirkende Geräte (Schußbolzen usw.) erfolgt, die geeignet sind, die Betäubung oder den sofortigen Tod des Tieres herbeizuführen. Dieser Beschluß des Landtags ist bis jetzt nicht .ausgeführt worden. Zwar ist der Entwurf eines Gesetzes über das Schlachten von Tieren vom Ministerium des Innern schon vor längerer Zeit ausgearbeitet worden, der Ministerrat hat aber den Entwurf noch zurückgestellt, um das Ergebnis der im Gange befindlichen, den rituellen Schächtvorschriften genügenden Betäubungsversuche abzuwarten. Von den Nationalsozialisten ist nunmehr ein Antrag eingebracht worden, daß ein Gesetzentwurf im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 8. Juli 1926 ohne weitere Verzögerung vorgelegt wird. Berichterstatter Abg. Dr. Buttmann (Natsoz. Gr.) erklärte es als eine Verpflichtung des Landtags, dafür zu sorgen, daß der Wille des Parlaments durch die Regierung erfüllt werde. Mitberichterstatter Abg. Dr. Scharnagl bemerkte, er habe immer noch die Auffassung, daß mar hier auf eine schiefe Bahn komme und betonte, man dürfe sich über die Bedenken vom Standpunkt der Gewissensfreiheit nicht so leicht hinwegsetzen. Auch müsse die Frage der staatsrechtlichen Zulässigkeit eines derartigen bayerischen Gesetzes aufgeworfen werden. Er verweise in dieser Beziehung auf das Gutachten von Prof. Dyroff, das zu dem Schluß komme, daß eine reichsgesetzliche Regelung vorliege. Der Vertreter der Staatsregierung teilte mit, daß der bereits fertiggestellte Gesetzentwurf zurückgestellt wurde, um die im Gange befindlichen Betäubungsversuche abzuwarten. Diese Versuche würden hauptsächlich mit chemischen Mitteln, mit Chloral-Hydrat, ausgeführt und seien noch nicht abgeschlossen. Das Gutachten von Professor Dyroff komme zu dem Ergebnis, daß eine Zuständigkeit der Länder zum Erlaß eines Schächtverbotes nicht gegeben sei. Es sei augenblicklich noch alles in der Schwebe. In der Aussprache ging Abg. Dr. Högner (Soz.) auf die verfassungsrechtliche Frage ein und bemerkte, die Staatsregierung habe sich nicht geweigert, den Landtagsbeschluß durchzuführen, habe es aber für erforderlich gehalten, etwas abzuwarten. Es wäre etwas Ungewöhnliches, wenn man jetzt der Regierung in die Kandare fahren wolle. Die Gründe, die von der Regierung vorgebracht würden, seien beachtlich. In der weiteren Debatte vertrat Abg. Eisenbeis (F. Vg.) die Auffassung, daß man in Bayern nicht etwas unternehmen dürfe, was den Fremdenverkehr äußerst benachteiligen würde. Abg. Doerfler (V. Bl.) warf die Frage auf, was die Staatsregierung dann tun werde, wenn die Versuche mit den Betäubungsmitteln negativ ausfallen und stellte seinen Abänderungsantrag, wonach der Landtag die alsbaldige Erledigung des Landtagsbeschlusses vom 8. Juli v. J. erwartet. Auf Befragen teilt ein Vertreter der Regierung mit, es sei selbstverständlich, daß nach Ablauf der Versuchsfrist sich der Ministerrat neuerdings mit der Vorlage befassen müsse. An ein Zurückstellen der Vorlage auf unbestimmte Zeit sei nicht gedacht. Abg. Dr. Hilpert (Deutschnatl.) erklärte seine Zustimmung zum Antrag Buttmann. Wenn die Versuche, die jetzt mit so überflüssiger Gründlichkeit durchgeführt werden, beendet seien, dann werde sich das orthodoxe Judentum doch nicht zufrieden geben. Nach weiterer Debatte wurde, nachdem die Abgg. Högner (Soz.) und Frau Aschenbrenner (KPD.) erklärt hatten, daß ihre Fraktionen sich der Stimme enthalten werden, der Antrag Dr. Buttmann mit knapper Mehrheit abgelehnt, der Antrag Dörfler zurückgezogen, dagegen mit 13 Stimmen bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten, der Kommunisten und des Bauernbundes