Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- 53 (31.12.1926)
- Date
- 1926-12-31
- Page
- Seite 843 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 53 Das Jüdische Echo 843 Berlin, 22. Dezember 1926. Der Schlachthofverwalter Lindemann aus Gelnhausen hatte vor einigen Monaten in einem Brief an den „Reichsverband praktischer Tierärzte“ behauptet, daß „ein von dem Metzgermeister Reis daselbst zum Schächten gefesselt niedergelegtes Jungrind nach dem von dem Lehrer Marx der israelitischen Gemeinde vorgenommenen Schächtschnitt drei Minuten lang ausgiebig blutete, plötzlich zum Entsetzen aller Anwesenden seine Fesseln zerriß, sich erhob, in den Schweineschlachtraum lief, wo es einen Ausweg vermutete, dann Kehrt machte und in normalem Schritte auf die Ausgangstür zuging, bis es dem Metzgermeister Reis gelang, durch starkes Ziehen am Schwanz das Tier zu Fall zu bringen. Diese Behauptung, die in einem Aufsatz des Präsidenten des Reichsverbandes praktischer Tierärzte über die Schächtfrage in den „Münchner Neuesten Nachrichten“ erschien und dann in sämtlichen tierärztlichen Fachzeitschriften die Runde durch ganz Deutschland machte, veranlaßte Marx und Reis zu einer Berichtigung, und da der Schlachthofverwalter Lindemann an der Richtigkeit seiner Schilderung festhielt, zu einer öffentlichen Erklärung im „Gelnhäuser Tageblatt“, in der die Behauptung als bewußte Verleumdung bezeichnet wurde. Auf Antrag Lindemanns erhob die Staatsanwaltschaft in Hanau gegen Marx und Reis Klage wegen Verleumdung, der er sich als Nebenkläger anschloß. In der Verhandlung vor dem großen Schöffengericht Hanau bestritten die von Dr. Martin Marx (Frankfurt a. M.) verteidigten Angeklagten aufs energischste die Richtigkeit und Möglichkeit des geschilderten Vorfalls. Der Nebenkläger Lindemann, der auf Befragen zugeben mußte, daß er sich völkisch betätige, versuchte zwar in allen Einzelheiten seine ursprüngliche Schilderung aufrechtzuerhalten, das Gericht schenkte ihm aber trotz seiner Beeidigung nach dem Gang der Verhandlung keinen Glauben und sprach die Angeklagten auf Kosten der Staatskasse und des Nebenklägers frei. In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende besonders darauf hin, daß es auffallen müsse, daß der Nebenkläger keine weiteren Zeugen beibringen könne, obwohl er vom „Entsetzen aller Anwesenden“ gesprochen habe, und daß es auch nicht denkbar sei, daß bei dem so außergewöhnlichen Vorfall, wenn er sich wirklich ereignet hätte, die im Schlachthof anwesenden Metzger untätig zugesehen und den Vorfall selbst nicht besprochen hätten, zumal Lindemann unter Eid zugeben mußte, daß sich in seiner siebenjährigen Tätigkeit in Gelnhausen noch nie etwas Ähnliches zugetragen habe. Der Landesverband Hessen-Nassau und Hessen des Central-Vereins hat sich — wie uns mitgeteilt wird — von Anfang an auf das energischste der Angelegenheit angenommen. Sobald die ersten Nachrichten von den Vorgängen in Gelnhausen auftauchten, hatte er mit allen beteiligten Stellen Fühlung genommen und die Angelegenheit zu einem erfreulichen Abschluß gebracht. Das Urteil beweist die Haltlosigkeit des Beweismaterials, das die Schächtgegner für ihre Hetze aufzuweisen haben. Bisher haben sich alle Fälle, denen im einzelnen nachgegangen werden konnte, als ebensowenig stichhaltig wie der „Fall Gelnhausen“ erwiesen. Eine Aktion des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten zur Ansiedlung von Juden in Deutschland Berlin, 21. Dezember. (JTA.) Die Hauptversammlung des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten hat beschlossen, eine großzügige Siedlungsaktion innerhalb des Bundes und des gesamten deutschen Judentums einzuleiten. Es soll ein Siedlungsfonds gebildet werden, aus dem heraus auf einem eigenen Gute, nach einem genau vorgezeichneten, von ersten Fachleuten geprüften Plan, geeignete jüdische Landwirte und Gärtner auf eigener Scholle mit Hilfe des Reichssiedlungsgesetzes angesiedelt werden sollen. Die Aktion wird aufs sorgfältigste vorbereitet und nimmt im Rheinland mit vier großen Massenversammlungen ihren Anfang. In den Versammlungen werden nur Fachleute sprechen und Aufklärung über die Bedeutung der Berufsumschichtung für Judentum und Vaterland in die Massen tragen. Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten ist bei dieser Frage von ersten Sachverständigen beraten. Neben dem bekannten Sachverständigen für Siedlungsfragen Domänendirektor Dyk, arbeiten in einer besonderen Sachverständigenkommission Rittergutsbesitzer Mosse (Stangenhagen) und Rittergutsbesitzer Sandelowsky (Norgehnen), die sehr erfahrene landwirtschaftliche Sachverständige sind und das zur Frage stehende Problem bis ins einzelne durchstudiert haben. Auch Professor Franz Oppenheimer, der bekannte Frankfurter Nationalökonom und landwirtschaftliche Sachkenner, berät den Reichsbund bei dieser Aktion und wird aktiv in sie eingreifen. In dem im Zusammenhang mit der Siedlungsaktion herausgegebenen Kommunique wird noch gesagt: Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten ist wie kein anderer Bund nach dem Lande orientiert. Dem Lande entstammt die Mehrzahl seiner Mitglieder, da ursprünglich das Land ja relativ eine weit größere Anzahl von Kriegsteilnehmern gestellt hat als die großen Städte. Ebenso umschließt er in seinen Reihen die Mehrzahl der jüdischen Landwirte. Es ist heute eine noch verhältnismäßig BUICK die Weltmarke in 127 Ländern vertreten Der moderne, populärste 6-Zylinder Heues Modell 1927 bereits lieferbar Vertretung:BAYERN-AUTOG.m.b.H.,Paul-Heyse-8tr.9,Tel 58422 Lands- 60256