Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- 53 (31.12.1926)
- Date
- 1926-12-31
- Page
- Seite 842 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9072829-9103077-9156583--07581-9080317- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
842 Das Jüdische Echo Nr. 53 c) Er werde als Minister sich nicht in Widerspruch setzen zu seiner regelmäßigen Stellung im parlamentarischen Prüfungsgericht und zu der als Polizeipräsident. Wenn hiernach noch ein Zweifel im Kultusministerium über die Behandlung des Protestes besteht, wäre ich zu großem Danke verbunden, wenn mir eine nochmalige Rücksprache unter Angabe der Bedenken gewährt wird. Da ich Euer Hochwohlgeboren nicht ansinnen kann, die Zeit für einen Briefwechsel mit mir zu verwenden, bitte ich gehorsamst, mich zu ermächtigen, Herrn Konsistorialrat Dr. Grünbaum telephonisch nach Ihrer Entscheidung, sehr geehrter Herr Geheimrat, anfragen zu dürfen. Die gebetene Erlaubnis werde ich als gegeben ansehen, wenn ich keinen gegenteiligen Bescheid erhalte. Mit ausgezeichneter Hochachtung Hugo Sonnenfeld, Justizrat. Brief des Vorstandes der Liberalen Fraktion der Repräsentantenversammlung an den preußischen Minister des Innern. Berlin, den 1. XII. 1926. Hochzuverehrender Herr Minister, aus Veranlassung des Briefes, mit welchem Herr Justizrat Sonnenfeld eine Rücksprache mit dem Minister des Innern nachsuchte, hatten die Zionisten an der Verbandstagung des Preußischen Landesverbandes ein Mißtrauensvotum gegen Herrn Justizrat Sonnenfeld beantragt, um diesen zu nötigen, das Amt eines Präsidenten des Verbandstages niederzulegen. Sie hatten an dem Briefe beanstandet, daß Herr Justizrat Sonnenfeld den Herrn Minister um die Erwägung gebeten hatte, ob der jetzige Ministerialdirektor, Herr Badt, ein führender Zionist, geeignet sei, an der Behandlung des Wahlprotestes der Liberalen mitzuwirken, obwohl sich dieser Wahlprotest im wesentlichen gegen die Zionisten richtet. Die Liberale Fraktion, welche für sich allein am Verbandstage mehr Vertreter besitzt als die anderen Parteien zusammengenommen, hat jedes Mißtrauensvotum gegen Herrn Justizrat Sonnenfeld abgelehnt und hat ihrerseits eine Vertrauenserklärung und einen Dank dafür ausgesprochen, daß der Genannte sich auf ihr Ersuchen bereit gefunden hat, das Amt weiterzuführen. Da auch in der Repräsentantenversammlung Angriffe seitens der Zionisten gegen Herrn Justizrat Sonnenfeld wegen des Briefes erhoben worden sind und da es sich um eine Maßnahme des genannten Herrn handelt, die er in seiner Eigenschaft als Spitzenkandidat der Liberalen auf der Liste der Repräsentantenwahlen vorgenommen hatte, beschäftigte sich auch die Liberale Fraktion mit einer Prüfung der Angelegenheit in formaler und materieller Hinsicht. Die Fraktion hat einstimmig die in der Anlage mitgeteilte Entschließung gefaßt. Wir halten uns gegenüber dem gegnerischen Treiben verpflichtet, Ihnen, hochzuverehrender Minister, hiervon Kenntnis zu geben und weisen hierbei auch noch darauf hin, daß die Fraktion der Repräsentantenversammlung ihrer Satzung entsprechend verstärkt war durch 8 vom Liberalen Verein, dem Träger des Wahlkampfes entsandten Damen und Herren und außerdem durch die im angefochtenen Wahlkampfe gewählten neuen Repräsentanten. Alle Beschlüsse wurden von uns einstimmig gefaßt, wie ja auch die Ablehnung des gegnerischen Mißtrauensvotums und die Erteilung des eigenen Vertrauensvotums seitens der 66 Mitglieder zählenden Liberalen Fraktion des Landesverbandes gefaßt worden war. Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung zeichnet der Vorstand der Liberalen Fraktion der Repräsentantenversammlung. Die Entschließung: Die Fraktion billigt einmütig das Vorgehen des Herrn Justizrats Hugo Sonnenfeld in der Angelegenheit des Wahlprotestes und bedauert, daß Herr Ministerialdirektor Badt sich nicht selbst in dieser Angelegenheit als befangen erklärt hat. Herr Ministerialdirektor Badt gehört zu den prominenten Führern der zionistischen Partei. Gegen diese wenden sich im wesentlichen die Wahlproteste. Wir sehen uns nunmehr genötigt, unsere bisherige Zurückhaltung aufzugeben und die Gründe des Wahlprotestes im Auszug zu veröffentlichen. Berlin, den 29. November 1926. Aus der Jüdischen Welt Zur Schächtirage Wie wir bereits im „Jüdischen Echo“ (Nr. 51) berichtet haben, wandte sich der Münchener Tierschutzverein zugleich im Namen zahlreicher anderer Tierschutzvereine mit einer Eingabe an den Landtag, in welcher an den Beschluß des Landtags vom 8. Juli 1926, die Staatsregierung um die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs betreffend die Einführung des Betäubungszwanges vor dem Blutentzug bei den Schlachttieren erinnert und gebeten wird, den Erlaß dieses Gesetzes zu beschleunigen, daß es möglichst noch vor Weihnachten verabschiedet werde. Wie die „Münchner Neuesten Nachrichten“ vor kurzem zu melden wußten, hat die bayerische Staatsregierung in Durchführung des erwähnten Landtagsgesuches einen Gesetzentwurf fertiggestellt und darüber die folgende Erklärung abgegeben: „Der Entwurf eines Gesetzes über das Schlachten von Tieren ist vom Ministerium des Innern fertiggestellt. Der Ministerrat hat den Entwurf noch zurückgestellt, um das Ergebnis der im Gange befindlichen, den rituellen Schächtvorschriften genügenden Betäubungsversuche abzuwarten.“ (Unter solchen rituellen Schächtvorschriften genügenden Betäubungsversuchen sind Versuche zur Betäubung durch chemische Mittel zu verstehen. Anm. d. Redaktion.) Justizrat Dr. E. Fränkel veröffentlicht in den „Münchner Neuesten Nachrichten“ einen Artikel über die Propaganda der Schächtgegner, der in folgendem ausklingt: „. . . Die Wissenschaft mag darüber entscheiden, ob die Frage der Tierquälerei beim Schächtakt besser geklärt ist, als die der menschlichen Gesundheitsschädigung bei dauerndem Entzug des Fleischgenusses. Da sich die Auslassungen der Schächtgegner in den „M.N.N.“ mit Vorliebe auf das Gebiet des Alten Testaments begeben, ist es vielleicht einem religiösen Juden gestattet, sich ebenfalls auf dasselbe zu beziehen. Der Prophet Hosea geißelt in einer seiner Reden in lapidarer Weise seine Zeitgenossen mit den Worten: „Die da Menschen opfern, küssen Kälber.“ Auch das religiöse Judentum fühlt sich auf das tiefste darüber erregt, daß seine Gewissenskrupeln vermeintlichen Tierschutzinteressen geopfert werden sollen.“ Woher das Beweismaterial der Schächtgegner stammt, beweist folgender von der JTA. berichteter Fall: