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Das jüdische Echo · 1926-10-08 · 41 (8.10.1926) · p. Seite 651

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
13 (1926)
Issue
41 (8.10.1926)
Date
1926-10-08
Page
Seite 651 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 41 Das Jüdische Echo 651 Die jüdische Wanderung seit 1880 Interessante Ziffern — 10 Prozent der europäischen Judenheit wandert nach den Vereinigten Staaten aus Berlin, 29. September (J.T.A.). Die soeben erschienene Nummer 13 der „Jüdischen Emigration“ (Zeitschrift des „Emigdirekt“ Berlin), die ein reichhaltiges Material über die jüdische Emigrationsarbeit sowie eine interessante Diskussion zwischen dem bekannten Genfer Professor Hersch und Herrn Rudel in Berlin über die Behandlung des jüdischen Emigrationsproblems auf dem Londoner Weltwanderungskongreß enthält, bringt auch das Ergebnis einer eingehenden Untersuchung des Herrn Jakob Lestsehinsky über die jüdischen Wanderungen in den letzten Jahrzehnten. Nach den Berechnungen Lestschinskys sind in dem Zeitabschnitt 1881 bis 1925 3648 500 Juden aus Osteuropa ausgewandert. Die meisten von ihnen — 2 975 500 (81,6 Prozent) — wandten sich nach Amerika. 415 000 (11,4 Prozent1) wanderten nach den westeuropäischen Staaten aus, 155 000 (4,2 Prozent) nach Asien, 85 000 (2,3 Prozent) nach Afrika und 18 000 (0,5 Prozent) nach Australien. Besonders intensiv war die Wanderungsbewegung des europäischen Judentums in der Zeitspanne 1900 bis 1925. In diesen Jahren wandten sich allein nach den Vereinigten Staaten 1 810752 Juden, nach Argentinien 125 133, Kanada 98 828, Palästina nahm in den Jahren 1919 bis 1925 82 922 jüdische Einwanderer auf. Unter den Völkern Europas zeichneten sich die Juden durch die relativ stärkste Auswanderung aus. Auf die Gesamtzahl der Bevölkerung zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts berechnet, beträgt die Auswanderung nach den Vereinigten Staaten bei den Juden 20,6 Prozent, bei den Polen nur 8,7 Prozent, bei den Litauern 6,4 Prozent, bei den Deutschen 2,3 Prozent, bei den Franzosen 1.3 Prozent. Dagegen ist die Rückwanderung bei den Juden äußerst gering. In dem Zeitaschnitt 1908 bis 1925 wanderten aus den Vereinigten Staaten bloß 5,2 Prozent der während dieser Jahre eingewanderten Juden zurück. Bei den übrigen Völkern war die Rückwanderung bedeutend stärker und erreichte z. B. bei den Rumänen 76,0, bei den Italienern 55,8, bei den Russen 50,6, bei den Polen 40,0 und bei den Engländern 19,0 Prozent. Es ergibt sich somit hieraus, daß in den Jahren 1908 bis 1926 der zehnte Teil der ganzen europäischen Judeüheit nach den Vereinigten Staaten endgültig ausgewandert ist. Die Netto-Einwanderung der Polen machte bloß 3,0, der Deutschen 1,1, der Litauer und Letten 2,8, der Ruthenen und Russen 0,3 Prozent ihrer Gesamtbevölkerung in Europa aus. Die jüdische Einwanderung nach Argentinien in den Jahren 1904 bis 1925 betrug 2,8 Prozent der Gesamteinwanderung nach diesem Lande, die jüdische Einwanderung nach Kanada in den Jahren 1900 bis 1925 betrug 2,5 Prozent der Gesamteinwanderung. In den letzten Jahren ist eine wesentliche Verschiebung der Auswanderungsrichtungen der Juden eingetreten und die südamerikanischen Länder gewinnen immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1925 wanderten nach den Vereinigten Staaten bloß 10 292 Juden aus, nach Kanada 4500; nach Argentinien 6920, nach Palästina 33 801. Insgesamt erreichte die jüdische Auswanderung in diesem Jahre die Ziffer von etwa 60 000, was bei einem Auswanderungsbedürfnis von 300 000 bis 350 000 jährlich als eine Misere anzusehen ist. Man muß damit rechnen, daß in diesem Jahre die jüdische Auswanderung auch diese Zahlen nicht erreichen wird, da die Einwanderung nach Palästina in Abnahme begriffen ist. Dagegen ist das Auswanderungsbedürfnis infolge der unaufhörlichen wirtschaftlichen Krisen in Osteuropa noch viel dringender als in den vorigen Jahren. Aus der jüdischen Welt Beratung über die preußische Judengesetzgebung. Berlin, 5. Oktober (J.T.A.) Am 3. d. M. trat zum drittenmal die Kommission des Preußischen Landesverbandes zur Revision der Judengesetzgebung zusammen. Die erste Lesung des vorliegenden Entwurfes wurde zu Ende geführt und im Anschluß daran der Entwurf in zweiter Lesung en bloc angenommen. Bereits in der vorigen Sitzung war zu Beginn der Beratungen beschlossen worden, die Frage, inwieweit die materiell angenommenen Bestimmungen in das Staatsgesetz und wie weit etwa in ein gleichzeitig der staatlichen Genehmigung zu unterbreitendes autonomes Verfassungsgesetz (analog' der seinerzeit von der Evangelischen Landeskirche getroffenen Regelung) aufzunehmen seien, zur Zeit noch offen zu lassen. Im Anschluß an die zweite Lesung fand eine Aussprache auch über diese Frage und den Inhalt des Verfassungsgesetzes statt, ohne daß es zu definitiven Beschlüssen gekommen wäre. Es wurde vielmehr beschlossen, den Entwurf des Verfassungsgesetzes mit möglichster Beschleunigung fertigzustellen und den Mitgliedern der Kommission vor ihrer erneuten Zusammenberufung zugehen zu lassen. Am 10. Oktober Tagung des Ausschusses für die Verfassung des Reichsverbandes B e r 1 i n , 5. Oktober (J.T.A.) In der Sitzung der Vertreter der Landesverbände jüdischer Gemeinden, die am 18. Juli d. J. in München tagte, war die Bildung eines aus 9 Mitgliedern bestehenden Ausschusses beschlossen worden, der den Entwurf einer Verfassung des jüdischen Reichsverbandes fertigstellen soll. Es ist nunmehr bestimmt worden, diesen neungliedrigen Ausschuß auf Sonntag, den 10. Oktober, nach Berlin einzuberufen. Der Preußen-Verband wird in diesem Ausschuß durch seine drei stellvertretenden Vorsitzenden, die Herren Bankdirektor Bruno G a 1 e w s k i, Rechtsanwalt Dr. Klee und Justizrat Lilienthal, die als Delegierte abgeordnet sind, vertreten sein. Amtsenthebung eines Stadtobersekretärs wegen Verleumdung der jüdischen Religion Berlin, den 29. September (J.T.A.) In der heutigen Bezirksverordnetenversammlung in Charlottenburg wurde von der gesamten Fraktion der Mitte, der außer den Demokraten auch die Wirtschaftspartei und das Zentrum angehören, folgende eigentümliche Angelegenheit zum Gegenstand einer Interpellation des Bezirksamtes gemacht: In einem Prozeß, der vor dem Jugendamt geführt wurde, erklärte der amtierende Amtsrichter, einer der Parteien den Eid abnehmen zu müssen. Der Betreffende war Jude. Da machte der Stadtober-

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