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Das jüdische Echo · 1926-05-07 · 19 (7.5.1926) · p. Seite 303 [301]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
13 (1926)
Issue
19 (7.5.1926)
Date
1926-05-07
Page
Seite 303 [301] (sequence 12)
Language
German
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Nr. 19 Das Jüdische Echo 303 » Centralvereinler. Ihre Ansicht, daß die Aufnahme des Borkum-Inserates in Ihrer Zeitung durch die scharfe Trennung von Redaktion und Anzeigenverwaltung zu erklären ist, kann nicht richtig sein. Die Redaktion der C.-V.-Zeitung übt eine scharfe Kontrolle über den Inseratenteil, wie sich gelegentlich der Ablehnung eines Inserates des neutralen Keren H a j e s s o d gezeigt hat. Gegen den Antisemitismus hat man anscheinend weniger einzuwenden. Aus der jüdischen Welt Völkische Hetzrede im Bayerischen Landtag. Herr Julius Streicher hat sich einige neue Hetzreden geleistet, eine davon im Bayerischen Landtage unter dem Schutze der Immunität, wo er gelegentlich der Beratung des Justizetats unter anderem ausführte: „Getaufte und jüdisch versippte Richter haben im Gerichtssaale nichts zu tun, genau so, wie wir sagen, Außenminister, die mit Jüdinnen das Ehebett teilen, haben nicht in Locarno und Genf unser Volk zu vertreten. Wir verlangen, daß die Söhne des Mittel- und Arbeiterstandes Gelegenheit bekorm men, Richter zu werden. Auch die jüdischen Rechtsanwälte sind zu beseitigen. Der Jude darf also weder Gerichtsbeamter noch eidesfähig sein, da im letzteren Fall Meineid das übliche ist. Diese Behauptung wird mit reichen „Beispielen“ belegt. Wir Nationalsozialisten fordern: Rettet deutsches Recht und deutsche Richter! Nehmt aus dem deutschen Volk die Fremdkörper heraus! Denn die Judenfrage ist auch der Schlüssel zur deutschen Justiz.“ In einer öffentlichen Versammlung in München meinte er unter anderem: „In den Gerichtssälen am Richterstuhl und Rechtsanwaltsplatz, besonders in Nürnberg, sehe man immer mehr Juden, so daß man sich fast in einer Synagoge wähne. Die deutschen Richter aber fürchten sich vor diesen orientalischen Fremdlingen, weil diese ihre Stütze eben in dieser ,Republik4 haben. Nie kann ein Ausländer — auch bei bestem formalen Können! — dem Rechtsempfinden des deutschen Volkes entsprechend als Richter urteilen. Eine große Gefahr liegt in der Unkenntnis der Tatsache, daß mit dem Wechsel der ,Konfession4, der 'häufe, der Jude aufhöre, Jüde zu sein, was sich an jüdischen Zeugnissen grundsätzlich nachweisen lasse. Einst im Mittelalter, als das Rassenempfinden unseres Volkes weit besser war als heute, war der Jude als Fremder mit einem gelben Fleck ständig gekennzeichnet und unter die entsprechenden Strafgesetze gestellt, als z. B. ein Nürnberger Jude eine deutsche Frau zu belästigen wagte, wurde er sofort gehängt. Heute werden immer unglaublichere Verbrechen, deren Erklärung nur in dem Charakter des Juden zu suchen ist, wie Rassenschändungen deutscher Frauen, von Juden verübt, ohne mit dem Tode dieser Bestien bestraft zu werden.“ Der „Ceritralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“, Ortsgruppe München, veröffentlich dazu folgende Erklärung: „Die in diesen Tagen im Bayerischen Landtage gegen' die jüdische Bevölkerung erhobenen beleidigenden Anwürfe haben den Vorsitzenden der Ortsgruppe München des „Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“ veranlaßt, hierwegen beim Präsidenten des Landtages vorstellig zu werden, um seiner Empörung über die unter dem Schutze der Immunität gefallenen Beleidigungen gegen den jüdischen Bevölkerungsteil Ausdruck zu geben.“ Präsident Coolidge unterschreibt die Koscher- Bill. Washington, 28. April (J.T. A.) Präsident Coolidge hat das vom Distrikt Columbia auf Antrag des jüdischen Kongreßmitgliedes Dickstein angenommene Gesetz über den Handel mit rituellen jüdischen Speisen unterschrieben, wodurch das Gesetz Gültigkeit erlangt hat. Laut dem Gesetz ist es im Distrikt Columbia verboten, Fleisch nicht rituell geschlachteten Viehs als Koscherfleisch anzubieten, ebenso ist es verboten, in ein und derselben Fleischhalle Koscherfleisch und Nichtkoscherfleisch zu verkaufen, es sei denn, daß auf dem Geschäftsschild ausdrücklich bekanntgegeben wird, daß neben Koscherfleisch auch Nichtkoscherfleisch verkauft wird. Jeder, der diese Vorschriften Übertritt, wird mit 10(30 Dollar Geldstrafe, in krassen Fällen sogar mit Gefängnis belegt. Es ist dies das erstemal, daß ein amerikanischer Präsident ein Gesetz zum Schutze des jüdisch-religiösen Lebens unterschreibt. Das in New York geltende Koschergesetz unterlag nicht der Sanktion des Präsidenten; hingegen das Koschergesetz im Distrikt Columbia, der unmittelbar der Kongreßhoheit untersteht. -'Die Sanktion dieses Gesetzes durch den Präsidenten der Vereinigten PORZELLAN-NIEDERLAGE MÜNCHEN THEATINERSTRASSE 23 gegenüber der Feldherrnhalle OBÖSSTE AUSWAHL, IN GEB R A € C H S P « R ZE LLAS TÄGLICHE LAGERERGÄNZUNG

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