Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- 18 (30.4.1926)
- Date
- 1926-04-30
- Page
- Seite 281 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 18 Das Jüdische Echo 281 Ein Werkverband also, in zwiefacher Gemeinschaft aufgerichtet: der Gemeinschaft derer, die hingehen, um es zu tun, und der Gemeinschaft derer, die hier bleiben, um ihnen zu helfen. Zwischen der einen und der anderen stete, innige Verbindung, der Gruppen und Organe, aber auch der Personen, von hier hinüber Rat, Hilfe, Material, Mittel, die jeweils benötigten Kräfte, von dort herüber Wünsche, aber auch Berichte, Erzählungen, Bekenntnisse, Rufe der Vorgeschickten in das verschwisterte, wartende Herz zurück. Eine Intimität, die den Raum überwindet, der Personen, aber auch der Gruppen; jede kleine Judengemeinde übernimmt das Patronat einer Siedlung, jede große einer Stadt, und lebt nun wirklich das Leben des „Kindes“ mit, Mühsal und Triumph. Haben’s nicht so „die Ersten“ gemeint? Ein Werkverband — seine Schwelle dürfen die Differenzen, auch die um die höchsten Werte, nicht überschreiten. Kampf soll sein, hier und dort, Kampf der Geister und der Seelen, aber nur rings um das Werk, nicht innerhalb seiner. Nur eine solche aktive Vereinigung über den notwendigen, den guten Streit kann die mangelnde staatlichgesellschaftliche Einheit ersetzen. Organisation! Ich spreche das mißbrauchte, mißhandelte Wort mit Liebe aus. Ein staatloses, landloses Volk braucht Organisation im höchsten Sinn, um mitten im Sturm sich sein Nest zu bauen. Die Organe, die die Geschichte ihm zerstört hat, die Organe der Vertretung, der Führung, der Gliederung, die arbeitsteiligen und ineinanderwirkenden Organe des vielfältigen, einheitlichen Lebens- und Wirkensprozesses muß das Werk ihm wiederschaffen. Schaffung der Volksorgane vom gemeinschaftlichen Werk aus, von seinen Bedürfnissen und Forderungen aus, das wäre wahre Organisation, Organisation der jüdischen Volksarbeit an Palästina würde bedeuten: den mangelnden Zusammenhang im Raum durch den Zusammenhang im Werk und die mangelnde Staatsverfassung durch eine Werkverfassung kompensieren. Organisation also, von ihr spreche ich; denn nicht kann es in der Stunde der Selbstbesinnung darum gehen, der Organisation die Idee gegenüberzustellen, sondern gegenüberzustellen die zulängliche Organisation der unzulänglichen. Organisation ist der Körperbau der Idee; aber darauf kommt es an, ob die Idee einen Körper hat oder einen nur zu haben scheint. Organisation also, Körper der Volksidee — und als sein Herz; ein Zusammenschluß der Getreusten, eine verborgene, „verschworene“ Gemeinde, konspirierend an der Erhaltung und Entfaltung des werkhaften Verbandslebens, wie das Herz am Kreislauf des Bluts konspiriert, die Verschwörung des innigsten Werkopfers, die Wachhaltung der dauernden Leidenschaft. Haben wir’s nicht so gemeint, Freunde, damals, an der ersten Wende, und damals, an der zweiten? Aber haben wir’s vollbracht? Fangen wir bei uns an: Oschamnu! (Schluß folgt.) Ueberkinger Sprudel Süddeutschlands führendes Tafelwasser Generaldepot Eduard Kühles, München Tel. 20542 Ledererstr. 12 Zum Reichsverband der deutschen Juden Eine Willenskundgebung der Landes- und Reichsorganisationen. Berlin, 26. April (J. T. A.). Am 25. April tagten zu Berlin die Vertreter der Landesverbände jüdischer Gemeinden, des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und des Halberstädter Verbandes gesetzestreuer Gemeinden. Gegenstand der den ganzen Tag über dauernden Verhandlungen war die Frage der Schaffung eines einheitlichen Reichsverbandes der deutschen Juden. Den Vorsitz in der Versammlung führte Herr Kammergerichtsrat Dr. Leo Wolff, stellvertretender Vorsitzender war Professor M. Sobernheim. Den Preußischen Landesverband vertraten Kammergerichtsrat Wolff, Rechtsanwalt Dr. Klee, Bankier Galewsky, Justizrat Lilien thal und Justizrat Blau (Frankfurt a. M.); außerdem Herr Rabbiner Dr. Baeck und Justizrat Sonne n f e 1 d. Den Bayerischen Landesverband vertraten Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer (München), Rechtsanwalt Dr. Straus (München), Rabbiner Dr. Freudenthal (Nürnberg), Justizrat Hommel (Schweinfurt), Rechtsanwalt Otting er (Regensburg). Vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund waren anwesend Landgerichtsdirektor Goldfeld (Breslau), Professor Dr. M. Sobernheim, Dr. Isrnar Freund, Professor Abt, Justizrat S a - 1 o m o n , Rechtsanwalt Dr. Kollenscher, Dr. Sandler und Dr. Neumann.. Vom Halberstädter Verband waren anwesend Rabbiner Dr. Munk (Berlin) und Rabbiner Dr. Auerbach (Halberstadt). Die Tagung nahm die folgende Entschließung an: Die in der Sitzung vom 25. April 1926 vertretenen Verbände bekunden ihren Willen, zu einem Reichsverband zusammenzutreten. Die Versammlung bestellt einen 15gliedrigen Ausschuß zwecks Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes. Der Ausschuß besteht aus 15 Mitgliedern, und zwar aus: 3 Mitgliedern des Preußischen Landesverbandes, 2 Mitgliedern des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, 2 Mitgliedern des Bayerischen Landesverbandes, je 1 Mitglied der Deutsch-Israelitischen Gemeinde Hamburg, der Anhaitischen, Badischen, Hessischen sowie der Württembergischen Landesorganisation, ferner dem Vorsitzenden des Rabbinerverbandes und einem Vertreter des Lehrerverbandes. (Als Gast ein Vertreter des Halberstädter Verbandes.) Der Entwurf soll einer vom Preußischen Landesverband einzuberufenden Versammlung der heute vertretenen Verbände zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Die in dem „Antrag Bayern“ niedergelegten Richtlinien für die Schaffung eines Reichsverbandes auf dem Wege über die Landesverbände werden dem gewählten Ausschuß zur Berücksichtigung überwiesen. Die Zustimmungserklärung der Vertreter der Verbände erfolgt vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Beschlußfassung der für die Verbände zuständigen Körperschaften. Die in dem „Antrag Bayer n“ niedergelegten Richtlinien, auf die in der Beschließung Bezug genommen wird, lauten: