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Das jüdische Echo · 1926-03-19 · 12 (19.3.1926) · p. Seite 188

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
13 (1926)
Issue
12 (19.3.1926)
Date
1926-03-19
Page
Seite 188 (sequence 8)
Language
German
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188 Nr. 12 Das Jüdische Echo sachlich ebenfalls recht bedenklich, interessiert die Öffentlichkeit nicht, sehr stark dagegen der Teil, der sich mit der Charakterisierung des Wortes und des Begriffs „Judenrepublik“ befaßt. Es erscheint notwendig, ihn wörtlich zu zitieren: ln den Urteilsgründen ist gesagt: „Mit dem Vers: „Wir brauchen keine Judenrepublik, pfui, Judenrepublik“ wandten sich die Angeklagten gegen die gegenwärtige republikanische Staatsform des Reiches und des Landes Thüringen.“ Der Ausdruck „Judenrepublik“ kann in verschiedenem Sinne gebraucht werden. Er kann die besondere Form der demokratischen Republik bezeichnen, welche durch die Weimarer Nationalversammlung „verfassungsmäßig festgestellt“ ist: er kann auch die gesamte Staatsform umfassen, die in Deutschland seit dem gewaltsamen Umsturz im November 1918 bestanden hat. Gemeint kann1 sein die neue Rechts- und Gesellschaftordnung in Deutschland, die unter hervorragender Beteiligung deutscher und ausländischer Juden aufgerichtet wurde. Gemeint kann auch sein die übermäßige Macht und der übermäßige Einfluß, den die im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung kleine Anzahl der Juden nach Ansicht weiter Volkskreise in Deutschland tatsächlich ausübt. ln welchem Sinne die Angeklagten den Ausdruck „Judenrepublik“ gebraucht haben, ist nicht näher dargelegt. Es ist nicht einmal ausdrücklich festgestellt, daß die Angeklagten die verfassungsmäßig festgestellte Staatsform des Reiches beschimpft haben. Die Möglichkeit eines Rechtsirrtums ist hiernach nicht ausgeschlossen. Gänzlich unverständlich ist, inwiefern der Ausdruck „Judenrepublik“ auch auf die Republik Thüringen bezogen werden kann. Es ist schwer, bei der Lektüre und Prüfung dieser Sätze der Urteilsbegründung seine Ruhe zu behalten und nicht bitter zu werden. Es läßt sich dabei leider die betrübende Erkenntnis nicht zurück-, drängen, daß die allgemeine, durch Vorurteile aller Art genährte Grundeinstellung gegen das neue Staatswesen, verbunden mit einer gefühlsmäßigen Abneigung gegen die jüdischen Volksgenossen, selbst in den Kreisen der höchsten Richter des Reiches Platz gefunden hat und daß sie sich gelegentlich in einer Weise Luft macht, die jeden wirklichen Freund des Vaterlandes mit tiefer Besorgnis erfüllen muß.“ Der Verfasser gibt dann vom juristischen Standpunkt eine Analyse des Urteils und seiner Begründung und führt aus, das Reichsgericht hat seine Aufgabe verkannt und sich ein Recht angemaßt, das es nach dem Gesetz nicht hat, als es ohne jede tatsächlichen Grundlagen dekretierte, die neue Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland sei unter hervorragender Beteiligung deutscher und ausländischer Juden aufgerichtet worden. Er fragt, wie es möglich war, daß das höchste Gericht des Deutschen Reiches zu kläglichen Ausflüchten greifen konnte, um seine gefühlsmäßig vorbestimmte Einstellung gegen die Republik zu verbergen und sich so den Schein der Sachlichkeit zu geben. Er schließt: „Dieses erstaunliche Urteil des Reichsgerichts werden wir deutschen Juden nicht vergessen dürfen; wir werden aus ihm entnehmen müssen, mit welchem Wohlwollen und mit welchem Maß von Verständnis die höchsten Richter des Reiches unserer Stellung im Volksganzen, unserer Tätigkeit und unseren Leistungen für den Staat und das Vaterland gegenüberstehen. Und zum Schluß noch eine neugierige Frage an die Herren vom Reichsgericht: Wer sind die ausländischen Juden, unter deren hervorragender Beteiligung die neue Rechts¬ und Gesellschaftsordnung in Deutschland aufgerichtet worden ist? Eine klare und zweifelsfreie Antwort wäre uns im höchsten Grad erwünscht.“ Brief eines jungen Deutschen Im Januarheft der Jugendzeitschrift „Die großdeutsche Jugend“ finden wir den nachstehenden wunderschönen Brief eines deutschen Jünglings, welcher im Dezember von Jerusalem aus geschrieben wurde. Dieser Brief zeigt, daß nationaldeutsche Gesinnung mit Wertschätzung, ja Liebe für das Judentum nicht unvereinbar ist und daß die zionistische Tat die Versöhnung von Volk zu Volk anbahnt. In diesem überaus lebendig geschriebenen Brief offenbart sieb übrigens eine nicht gewöhnliche Beobachtungsgabe und Urteilsfähigkeit. Jetzt habe ich soviel auf dem Herzen, daß ich doch schreiben muß. Bloß damit es herunter kommt. Ich schreibe nicht gern mehr. Aber das jetzt ist zu wichtig für viele in Deutschland, für die, die mehr wollen als dahindämmern, für die, die „jung“ sind oder sein wollen! Für die, die Zukunft bauen wollen. — Warum weiß man so wenig von den jüdischen Siedlungen hier, von lebendigem Zionismus, dem Aufbauzionismus in Palästina? Theoretisch und journalistisch weiß man vielleicht allerhand, aber von der Wirklichkeit hat man keine Ahnung! Ich bin jetzt einen Monat im Land, nur zu Fuß, nur Galiläa bis jetzt gründlich und langsam durchgewandert, mit offenen und immer offeneren Augen vor Staunen über alles! Sachen, die „die Pilger der heiligen Stätten“ gar nicht zu sehen kriegen! Abseits der Straßen, und tief in den Dingen selbst darin lebend. Ich kenne viele deutsche Siedlungen — aber so etwas wie hier ist in Deutschland uner- Die echt ^Ö-£FF cA's PhiKppopÄy^Ur [ ^NCV^ Vor minderwertigen Nachahmungen wird gewarnt. enthalten nur feinste Mischungen der edelsten bulgarischen QualitJfitstabake

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