Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- 12 (19.3.1926)
- Date
- 1926-03-19
- Page
- Seite 187 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12 Das Jüdische Echo 187 Tn noch höherem Maße als Seeschiffahrt lind Wellhandel bei den Engländern oder deutscher Rhein bei den Deutschen hat Palästina oder Erez Israel, wie es bei uns Juden immer hieß und wieder heißen soll, die nationale Physiognomie und den seelischen Habitus der Juden bestimmt. Erez Israel ist im jüdischen Volksbewußtsein kraft eines eigentümlichen historischen Prozesses verankert; man kann es nicht als Programmpunkt irgendeiner Partei im jüdischen Volke behandeln, ohne es von der beherrschenden Stellung eines jüdischen Volksaxioms zu drängen und es geradezu zu degradieren. Erez Israel aber aus dem Gesamtkomplex der jüdischen Volksvorstellungen reißen, heißt nichts anderes, als einen integralen Bestandteil des Judentums vernichten wollen. Erez Israel und jüdisches Volk sind unauflösliche Begriffe, sie gehören zu einander, man verzeihe die Anwendung eines Heineschen Wortes, wie Butterbrot und Butter. Daß der Tatbestand so ist, kann nicht durch irgendwelche Theorien begründet und kann auch nicht durch Gegentheorien geleugnet werden. Mit dem Abfall vom Palästinagedanken beginnt ja das, was man Krise des jüdischen Volkstums nennen kann. Der Umstand, daß die Juden 18 Jahrhunderte von Erez Israel losgerissen waren, hat, solange ein lebendiges Judentum, wenn auch in eminent religiöser Form, existiert hat, nicht vermocht, die Kraft Erez Israels, die Sehnsucht nach ihm im jüdischen Volke zu vermindern. Vor einigen Tagen hat die Hauptversammlung des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, dessen Existenzberechtigung in der Bekämpfung des Judenhasses liegt, es für notwendig befunden, zur Palästinafrage Stellung zu nehmen. Er tat es in verschleierter Form, indem er sich mit dem Problem des Keren Hajessod befaßte. Offenbar scheute man sich in Centralvereinskreisen, direkt die Frage Erez Israels zu streifen, in dem instinktiven Gefühl, daß man ein Sakrileg begeht, wenn man als Jude, und, das behauptet doch jeder Angehörige des Centralvereins zu sein, sieh zu Erez Israel negativ äußert. Der Cenlralvcrein hat es für notwendig gefunden, wiederum in verschleierter Form, aus Angst vor dem eigenen Mut, seinen Mitgliedern die Beteiligung am Keren Hajessod abzuraten. Damit hat er aber etwas getan, was ein ungeheuerlicher Verstoß gegen ein originäres Volksaxiom der Juden ist. In diesem Beschlüsse liegt ein furchtbarer Beweis von der Erschütterung des jüdischen Bewußtseins. Es wäre noch irgendwie zu begreifen, wenn man als Jude jüdischen Volksaxiomen gegenüber gleichgültig bleibt, wiewohl das auch schon ein erschreckender Mangel an jüdischem Empfinden wäre. Aber als Jude gegen jüdische Volksaxiome aufzutrefen, das heißt, sich außerhalb des Judentums stellen, das heißt ('inen Mangel an Verantworllichkeilsgefühl bekunden, wie ihn nur Abtrünnige aufweisen. Auf diese Weise enthüllte der Centralverein die Schwere der Krise, die unser Volkstum in der Diaspora durclunachl. Hätte er geschwiegen, so wäre das wenigstens ein Beweis von Takt in jüdischen Dingen gewesen. Seine Resolution aber ist eine Verirrung schlimmster Art, auf deren Weg ihm wahrscheinlich die meisten seiner Mitglieder nicht folgen werden. Palästina und sein Aufhau sind Begriffe, die über den Parteien im jüdischen Volk stehen. Die Stellung zu diesen Begriffen ist das Maß des in den einzelnen jüdischen Gruppen vorhandenen Gefühls für das Judentum schlechthin. M. W. Reichsgericht und „Judenrepublik46 Ein antisemitisches Urteil des Reichsgerichts. Berlin (J.T.A.) Die Jüdische Telegraphen- Agentur hat vor einiger Zeit auf Grund einer Meldung der Leipziger antisemitischen Zeitung „Der Hammer“ eines Urteils des Reichsgerichts Erwähnung getan, wonach das Wort „Judenrepublik“ in Anbetracht der „hervorragenden Beteiligung deutscher und ausländischer Juden“ an der Staatsumwälzung gerechtfertigt sei. Es lag zunächst nahe, an der Wahrheit des Berichtes des antisemitischen Blattes zu zweifeln. Nachforschungen haben jedoch ergeben, daß die Mitteilungen des „Hammers“ mit dem Wortlaut des Urteils und dessen Begründung wortgetreu übereinstimmen. Aus juristischen Kreisen wird hierzu dem Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens u. a. geschrieben: „Der erste Strafsenat des Reichsgerichts, bestehend aus dem Senatspräsidenten Dr. Lobe und den Reichsgerichtsräten Behringer, Rosenberg II, Bucherer, Zeiler, Wachinger, Dr. Krug, hat sich in einem Urteil vom 22. Juni 1923, das leider erst jetzt in die Öffentlichkeit dringt, zu der beschimpfenden Bezeichnung des heutigen Staatswesens als Judenrepublik in einer Weise geäußert, die stärkstes Befremden hervorrufen muß; es erscheint dringend notwendig, dieses seltsame Erzeugnis höchstrichterlicher Objektivität der Vergessenheit zu entreißen und ihm den gebührenden Platz in dem reich assortierten Museum einzuräumen, in dem die zahlreichen Merkwürdigkeiten deutscher Justiz ausgestellt sind. Es handelt sich um folgenden Tatbestand: In einer von 60 bis 70 Personen, zumeist Mitgliedern des damals verbotenen und aufgelösten Jungdeutschen Ordens, besuchten Versammlung, die in einem kleinen Lokal der Stadt Gotha stattfand, hatten die vier Angeklagten, darunter ein Steuerinspektor in Gotha, die Republik durch die gesungenen und gesprochenen Worte „Wir brauchen keine Judenrepublik, pfui, Judenrepublik“ beschimpft. Die Strafkammer des Landgerichts Gotha hatte sie deshalb auf Grund des § 8, Nr. 1 des Republikschutzgesetzes bestraft. Das Reichsgericht hob auf Revision der Angeklagten dieses U r t e i 1 a u f und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung in die erste Instanz zurück, ln der Begründung wird zunächst bemängelt, es sei vom Vorderrichter nicht mit ausreichender Klarheit festgestellt, ob die Beschimpfungen „öffentlich oder in einer Versammlung“ gefallen seien. Dieser Teil der Begründung, obwohl S. LEVIN GER MÜNCHEN Bayerstrasse 25 Pfisterstrasse 6 ain Hauptbahnhof am Platzt Zigarren / Zigaretten Rauchtabake Das Haus für feine Tabakerzeugnisse