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Das jüdische Echo · 1926-03-05 · 7 (5.3.1926) · p. Seite 159

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
13 (1926)
Issue
7 (5.3.1926)
Date
1926-03-05
Page
Seite 159 (sequence 11)
Language
German
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Nr. 10 Das Jüdische Echo 159 Die Vorstellung, an welcher auch drei Berufsschauspieler mitwirkten, machte einen ausgezeichneten Eindruck. Die anwesenden geladenen Kritiker der Grazer Presse gaben ihrem Bedauern darüber Ausdruck, daß eine würdige Aufführung eines Werkes des deutschen Dichters Otto Ludwig, dazu noch zu wohltätigen Zwecken, von sogenannten deutschen Kulturträgern zum Gegenstand lärmender Kundgebungen gemacht worden war. Eine Blamage für den österreichischen Sportantisemitismus. Die vor kurzem in Lahti (Finnland) stattgefundene Generalversammlung des Internationalen Skiverbandes nahm den folgenden Beschluß an: Der Österreichische Skiverband wird aufgefordert, den Arierparagraphen aus seinen Statuten zu streichen und den Internationalen Skiverband binnen drei Monaten vom Vollzug dieses Beschlusses zu verständigen, widrigenfalls der österreichische Verband ausgeschlossen wird. Randbemerkungen Alexanders III. über die Judenfrage. „Krasnaja Gazeta“ veröffentlicht einen Auszug aus einem Memorandum über die Judenfrage, das seinerzeit von Baron Günzburg dem Zaren Alexander III. unterbreitet wurde. Der Zar hat das Dokument vielfach mit Randbemerkungen versehen. Baron Günzburg klagt über die Rechtlosigkeit der Juden und beschuldigt die Regierung, daß sie zu Unrecht die Juden revolutionärer Umtriebe bezichtigt. Die höheren Posten im Zivil- und im Armeedienst seien den Juden verschlossen. Hier bemerkte der Zar: „Gebe Gott, daß es immer so bliebe!“ Die Juden, heißt es weiter im Memorandum, hätten nur Pflichten, aber keine Rechte. Dazu bemerkt der Zar: „Europas Gleichberechtigungsbeispiel ist grauenhaft!“ Zu der Bemerkung Baron Günzburgs, daß die Juden infolge der Beraubung ihrer Rechte auch vom Volke als außerhalb des Gesetzes stehend betrachtet werden, schreibt der Zar: „Das ist noch gar nichts. Sie hüben die furchtbaren Worte ihrer Ahnen vergessen: ,Sein Blut wird kommen über uns und über unsere Söhne/ Ihre schlechte Lage ist eben ein Fluch des Himmels.“ Baron Günzburg bemerkt weiter, durch die Beschränkungen werden die Juden daran gehindert, sich als Teil des 100- Millionen-Volkes der Russen zu fühlen. Der Zar schreibt am Rande: „Wir würden uns beschmutzen, wenn wir das erlauben sollten.“ Baron Günzburg erinnert daran, daß in früheren Jahren die Juden sogar gezwungen wurden, die Kinder in russische Schulen zu schicken. Dazu der Zar: „Das war ein großer Irrtum.“ — Günzburg lenkt die Aufmerksamkeit des Zaren auf die Tatsache, daß die Juden angesichts der ihnen zuteil werdenden schlechten Behandlung nach Palästina und Amerika auswandern. „Gott sei dank!,“ bemerkt der Zar; „mögen sie nur auswandern!“ Das jüdische Religionswesen in Rußland. — Ein Interview mit Rabbi Eisenstadt. Rabbiner Dr. Eisenstadt, der frühere Oberrabbiner von Leningrad, äußerte sich über die Lage des jüdischen Religionswesens in Rußland u. a. wie folgt: Es bestehen in der Welt irrige Meinungen über die Rolle der Religionen in der Sowjet-Union im allgemeinen und des jüdischen Religionswesens im besonderen. Die Wahrheit ist, daß die Religionsübung in Sowjetrußland durch keinerlei Gesetz oder Dekret behindert ist. Man darf Lokale für Gottesdienste in Anspruch nehmen und Synagogen sowie Bothe Midraschim, ebenso andere jüdische Religionsanstalten wie Chewra Kadischa, rituelle Schächtungsanstalten und rituelle Bäder (Mikwa) unterhalten. Diese Anstalten müssen bei der lokalen Behörde angemeldet werden. Irrig ist die Annahme, daß es Juden nicht erlaubt sei, den Beschneidungsakt zu vollziehen. Die jüdische religiöse Gemeinde (Kehilla) ist nach der Verfassung der Sowjet-Union als Privatgesellschaft erlaubt. Erst vor kurzem wurden überall jüdische religiöse Institutionen legalisiert, wodurch sie das Recht erhielten, von ihren Mitgliedern regelmäßig Gelder für den Unterhalt von Gottesdienstlokalen, für Gehälterzahlung an Rabbiner, Kantoren und andere Kultusbeamte einzuziehen. Obwohl dies alles einen großen Fortschritt bedeutet, ist die jüdische Bevölkerung, inbesondere deren religiöser Teil, nicht befriedigt, da noch immer verboten ist, den Kindern eine religiöse Erziehung zu geben. Die Staatsschulen schließen jeden Religionsunterricht aus; dabei verbieten es die Ortsbehörden, nachmittags oder abends Kurse für religiöse Erziehung abzuhalten. Die Frage der religiösen Erziehung wurde schon einmal (im Jahre 1922) in einer Sitzung des allrussischen Exekutivkomitees erhoben, wobei der Staatsanwalt Krilenko mitteilte, daß in Rußland privater Religionsunterricht auch in Gruppen nicht behindert sei. Die Wahrheit aber ist, daß die lokalen Behörden der Ausübung dieses Erziehungsrechtes allerlei Hindernisse in den Weg stellen. Die religiöse Erziehung ist für die gesetzestreuen Juden in Sowjetrußland gegenwärtig die wichtigste Frage. Den Tataren und den anderen moslemitischen Völkern ist es erlaubt, private Religionsschulen zu unterhalten. Dies widerstrebt auch nicht dem Sinn der Sowjetverfassung. Auf Initiative der Leningrader religiösen jüdischen Gemeinde wird in diesem Jahre die erste Konferenz der jüdischen religiösen Gemeinden Rußlands stattfinden. Es ist zu hoffen, daß die Regierung den Forderungen der Konferenz nach Gestattung privater religiöser Erziehungsschulen nachgeben wird. Sowjetbeamte wegen antijüdischen Terrors verhaftet. In der Stadt Pjatigorje, Distrikt Below-Zerkow, wurde der Chef der lokalen Miliz Dobrowolsky, der Administrator Katsch und der Steuereinnehmer Tereschenko wegen ungebührlicher Bedrükkung der jüdischen Bevölkerung verhaftet; sie werden wegen antisemitischer Tätigkeit im Amte vor ein Gericht gestellt werden. Diese Beamten terrorisierten seit langer Zeit die jüdische Bevölkerung in rücksichtsloser Weise, so daß einige jüdische Einwohner dem Wahnsinn verfallen sind. Der Steuerdruck war so ungeheuer, daß die Betroffenen wirtschaftlich ruiniert wurden. Wer nicht sofort zahlte, mußte ins Gefängnis wandern. 30 Einwohner von Pjatigorje wandten sich mit einem Schreiben an die Charkower jiddische Zeitung „Stern“, wodurch die Treibereien der Beamten vor die Öffentlichkeit gebracht wurden. Eine später eingeleitete Untersuchung ergab, daß die Beschwerden berechtigt sind, woraufhin die antisemitischen Beamten verhaftet wurden. Es wurde auch festgestellt, daß sich diese auf unredliche Weise bereichert haben. Untersuchungen werden auch in anderen Distrikten durchgeführt. 33 801 Juden sind 1925 in Palästina eingewandert Laut einer offiziellen Mitteilung des britischen Kolonialamtes sind im Verlauf des Jahrs 1925 33 801 Juden nach Palästina gekommen, um sich dort anzusiedeln. In demselben Jahre wanderten 2141 Juden aus Palästina wieder aus, so daß die reine Zunahme der jüdischen Bevölkerung durch Einwanderung sich auf 31 660 Seelen beläuft.

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