Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- 7 (5.3.1926)
- Date
- 1926-03-05
- Page
- Seite 158 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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158 Das Jüdische Echo Nr. 10 1. Die gegenwärtige Zusammensetzung der Gemeindekörperschaften, insbesondere des Gemeindevorstandes, beruht auf einem Kompromiß. Der Vorstand stellt keine Parteiregierung dar, sondern ist eine Koalitionsleitung, an der alle in der Gemeinde vorhandenen Parteien beteiligt sind. Die Politik einer Koalitionsregierung muß nach jeder Verfassung in der Art geführt werden, daß sie von allen Teilnehmern an der Koalition ohne Preisgabe ihrer Grundsätze vertreten werden kann. Im Gegensatz hierzu führt der Vorstand die Verwaltung lediglich nach dem Programm der liberalen Partei und bringt dadurch die Angehörigen der anderen Koalitionsparteien in den Gewissenszwang, nach außen für Beschlüsse die Verantwortung zu tragen, die sie im innern auf das Entschiedenste bekämpfen müssen und bekämpft haben. In dieser Verletzung des Koalitionssystems liegt ein schwerer Verstoß gegen das geschlossene Kompromiß. 2. Mit einer Koalitionsregierung steht die Ausübung eines Fraktionszwanges in unlösbarem Widerspruch. Die Mitglieder der Koalition haben sich untereinander zu verständigen und nicht nach Weisungen von außen zu handeln. Die liberalen Mitglieder des Gemeindevorstandes aber sind Parteifunktionäre, die in allen grundsätzlichen Fragen die Beschlüsse der liberalen Fraktion zur Ausführung bringen. Sie erscheinen in den Vorstandssitzungen mit gebundener Marschroute; Debatten mit ihnen können deshalb nie zu einer Verständigung führen. 3. Allen parlamentarischen Geflogenheiten zuwider hat der Vorsitzende des Gemeindevorstandes es nicht nur nicht unterlassen, aus der Fraktion auszuscheiden, sondern macht sich gerade in den wichtigsten Fragen zum Sprachrohr und Verkünder der Beschlüsse der Fraktion. Bei dieser Sachlage vollziehen sich die Verhandlungen in den grundlegendsten Fragen oft so, daß der liberale Referent es nicht für nötig hält, eine Vorlage zu begründen, vielmehr als einzige Begründung auf die bereits vollzogene Einigung innerhalb der Mehrheitspartei hinweist. Wenn es dem Drängen der Opposition gelingt, eine Debatte zu erzwingen, so bemüht sich zwar die Opposition mit allen Argumenten grundsätzlicher und praktischer Art ihre Anschauungen zum Durchbruch zu bringen, unter dem Schutze der ihnen sicheren Mehrheit aber ziehen die Liberalen sich auf die landläufigsten Scheingründe zurück. Auf diese unsere völlige Entrechtung im Vorstande führen wir es zurück, daß jede kulturelle und politische, jede geistige und religiöse Führung durch den Vorstand fehlt, daß in der Gemeinde S. LEVINGER MÖNCHEN Bayerstraße 25 Pfisterstraße 6 am Hauptbahnhof am Platzl Zigarren / Zigaretten Rauchtabake Das Haus für feine Tabakerzeugnisse Dezernate nicht nach Fähigkeit und Eignung, sondern nach Parteizugehörigkeit verteilt, daß für die eifrigsten Parteigänger besoldete Ämter geschaffen werden. Wir halten es für unsere heiligste Pflicht, nachdem unsere Mahnungen innerhalb des Gemeindevorstandes ungehört verhallt sind, uns an die jüdische Öffentlichkeit zu wenden und schärfsten Protest gegen die Entrechtung des positiven Judentums einzulegen. Die Beseitigung der Mißwirtschaft in der Berliner Gemeinde ist die Vorbedingung für die Gesundung des preußischen Judentums. gez. Kareski, Kollenscher, Sandler. Die Verfassung der Studentenschaft Badens. Aus Baden wird gemeldet: Die Studentenschaften haben der Regierung Verfassungsentwürfe unterbreitet, wonach die Aufnahme von Ausländern als gleichberechtigte Mitglieder der Studentenschaft nur dann zu erfolgen habe, wenn diese Ausländer Deutsche sind. Der neue sozialdemokratische Kultusminister Remmele besteht darauf, in einem neu einzufügenden Absatz folgendes festzustellen: „Das Erfordernis deutscher Muttersprache ist als erfüllt anzusehen, wenn im Elternhause des Studierenden die deutsche Sprache Umgangssprache ist, und es haben . . . bei der Auslegung des Begriffs deutscher Muttersprache konfessionelle, parteipolitische und rassepolitische Gesichtspunkte auszuscheiden.“ Die Heidelberger Studentenschaft hat dieser Fassung mit Mehrheitsbeschluß zugestimmt, das gleiche wird von der Karlsruher Studentenschaft erwartet, dagegen hat soeben die Studentenkammer in Freiburg mit 14 von 25 Stimmen den vom Minister geforderten Zusatz abgelehnt. Die Rechtsblätter befürchten, daß der Minister zu einer Auflösung des Freiburger Allgemeinen Studentenausschusses schreiten wird. Hakenkreuzlerausschreitungen in Berlin. Am 26. Februar abends nach Schluß einer Versammlung durchzogen etwa 150 Nationalsozialisten die Chausseestraße in Richtung Oranienburger Tor und stießen laute Beschimpfungen gegen die Regierung und die Juden aus. Den Versuchen der Polizei, den Zug aufzulösen, wurde scharfer Widerstand entgegengesetzt, so daß fünf Verhaftungen vorgenommen werden mußten. Die Verhafteten waren mit Totschlägern bewaffnet. Die antisemitischen Kundgebungen in Graz. Wie schon mitgeteilt, haben dieGrazer Hakenkreuzler eine stürmische Kundgebung gegen eine jüdische Theateraufführung veranstaltet, wobei es zu Ausschreitungen gegen die jüdischen Theaterbesucher und die Schauspieler kam. Darüber wird noch berichtet: Der Grazer Kranken- und Wohltätigkeitsverein Bikur Cholim bereitete seit Wochen eine Dilettantenvorstellung von Otto Ludwigs Drama „Die Makkabäer“ vor. Die Veranstalter mieteten für diese Vorstellung vor geladenen Gästen das Grazer Stadttheater, und zwar für Sonntag vormittags. Schon auf dem Wege zum Theater wurden einzelne Besucher behelligt, ohne daß es jedoch zu ernsteren Ausschreitungen kam. Die Vorstellung an sich verlief ungestört. Es wurden wohl Stinkbomben geworfen, die aber nicht die beabsichtigte Wirkung erzielten. Nach der Vorstellung zogen die Theaterbesucher durch die Sporgasse ab. Dank der Vorsorge der Polizei konnten die Hakenkreuzler die nach Hause gehenden Theatergäste nicht behelligen; nur auf dem Hauptplatz kam es zu Schlägereien.