Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- 7 (5.3.1926)
- Date
- 1926-03-05
- Page
- Seite 156 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/9072829-9103077-9156114--07438-9080166- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
156 Das Jüdische Echo Nr. 10 üus München I. Äus dem Landtag Eine lange Aussprache veranlaßte im Verfassungsausschuß des Landtags Donnerstag, den 25. v. M, ein Antrag Dr. Glaser und Drexler (V. Bl.), der von der Staatsregierung Anordnungen verlangte, daß 1. das Schächten von Schlachttieren nicht mehr zugelassen, 2. das Schlachtvieh wie vor dem Kriege durch Erschießen getötet werden soll. Der Begründer des Antrags, Abg. Dr. Glaser (V. Bl.), betonte, daß es seiner Partei darum zu tun sei, Kulturgreuel zu beseitigen. Auch wenn das Schächten von seiten der Christen erfolgen würde, müßte er es als eine Grausamkeit bezeichnen. Die Schweiz habe ihr Schächtverbot bis heute aufrecht erhalten. Abg. Dr. Lent (Deutschnat.): Das Schächten stelle gegenüber den anderen modernen Schlachtmethoden eine Grausamkeit dar. Die Gewissensfreiheit, die in der Reichsverfassung niedergelegt sei, könne nicht daran hindern, hier Schranken aufzurichten. Auch die religiöse Überzeugung einer kleinen Minderheit müsse ihre Grenzen finden. Abg. Hildenbrand (B. Vp.) sprach sich gegen den Antrag aus. Es sei nicht zu verkennen, daß Grausamkeiten Vorkommen können; aber besonders die kleinen orthodoxen Juden halten daran fest, daß sie nur das Fleisch von geschächteten Tieren verzehren dürfen. Abg. Weber (K. P. D.) sprach sich ebenfalls gegen den Antrag aus. Wenn man den Hebel an die Beseitigung von Kulturgreueln ansetzen wolle, so sollte man in erster Linie die Todesstrafe abschaffen. (Zuruf: Rußland!) Der Vertreter der Staatsregierung erklärte, daß dem Antrag auf Erlaß von' Anordnungen, wonach das Schächten nicht zugelassen werde, schon aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden könne. Was die Tötung des Schlachtviehes durch Erschießen betreffe, so lägen die Verhältnisse auf dem Lande so verschieden, daß eine allgemeine Vorschrift hierüber wohl kaum am Platze wäre. In den größeren Städten gehe man bereits zur Tötung der Tiere mit der Schußmaske über. Nach dem Religionsgesetz sei es den Israeliten verboten, anderes als geschächtetes Fleisch zu genießen. Nach der Verfassung müsse die ungestörte Religionsausübung innerhalb der Schranken des Gesetzes gewährleistet sein. Uber die Frage, ob das Schächten eine Tierquälerei im Sinne der Gesetzesvors Schriften und völlig zu vermeiden sei, gingen die Meinungen der Sachverständigen auseinander. Sehr viele Gutachten, auch solche aus neuerer Zeit, gingen dahin, daß das Schächten als Todesart für die Schlachttiere nicht grausamer sei als eine andere Tötungsart, vorausgesetzt, daß bei den Vorbereitungen dazu alle unnötigen Quälereien vermieden werden. In letzterer Beziehung seien in Bayern schon längst eingehende Weisungen ergangen. Verfehlungen auf diesem Gebiete müßten von den Aufsichtsorganen in den Schlachthöfen abgestellt werden. Ein völliges Schächtverbot würde keine wirtschaftlichen Vorteile bringen, würde aber von den Israeliten als eine Verletzung ihres religiösen Empfindens betrachtet werden. Die Frage der Kontingentierung des Schächtens, wie sie in München schon eingeführt sei, werde weiter verfolgt werden. Das Staatsministerium könne den Wünschen der Antragsteller auf Erlaß von entsprechenden Vorschriften nicht nähertreten. Mitberichterstatter Abg. Dr. Scliarnagl (B. Vp.) sprach sich gegen den Antrag aus, mit dem Hinweis, daß es sich tatsächlich um eine rituelle Vorschrift für die jüdische Religionsgemeinschaft handle und daß man auch dieser Minderheit gegenüber die Gewissensfreiheit gewährleisten müsse. Der Mitberichterstatter stellte den Antrag, die Slaatsregierung wolle Anordnungen veranlassen, daß das Schächten nach der Zahl der jüdischen Bevölkerung kontingentiert wird. Berichterstatter Abg. Dr. Buttmann (N. S. Gr.) empfahl die Annahme des Antrages des Völkischen Blocks. In der Abstimmung wurde der Antrag Dr. Glasers abgelehnt, und zwrar in seinem ersten Teil gegen die Stimmen der Völkischen, Nationalsozialisten und des Bauernbundes, in seinem zweiten Teil gegen die völkischen und nationalsozialistischen Stimmen. Der Antrag Dr. Scharnagls wurde einstimmig angenommen. II. Yersammlungskrach zwischen Völkischen und Nationalsozialisten Am 24. Februar fand in München eine Versammlung statt, die vom Nationalsozialen Volksbund einberufen wrurde. Als Redner waren die völkischen Abgeordneten Graf Reventlow und Herr v. Graefe vorgesehen. Adolf Hitler hatte aber gegen dieses- „Verrätergesindel“ rechtzeitig seine Anhänger mobilisiert. In einem großaufgemachten Aufruf, den der „Völkische Beobachter“ veröffentlichte, wies Hitler auf die bitteren Enttäuschungen hin, die die Nationalsozialisten seit dem Eintritt der Völkischen in den Bayerischen Landtag erlebt haben, und machte dafür den Nationalsozialen Volksbund verantwortlich, der seit seinem Bestehen seine Mission im Stänkern gegen die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei gesehen habe. Man müsse mit dem Verrätergesindel abrechnen und alle Nationalsozialisten sollten vollzählig in die Versammlung des Volksbundes kommen, um den gehaßten Gegnern zu zeigen, daß das alte Programm noch lebe. Vor Beginn der Versammlung war der Hofbräuhausfestsaal gefüllt mit Kriminalbeamten, blauen Schutzleuten, Volksbündlern und Hitlerianern. Die grüne Polizei hielt sich in der Reserve. Die Hitlersche Sprengkolonne war schon um fünf Uhr nachmittags am Platze und belegte die Tische in der Mitte des Saales. Später erschienen Hitler und Streicher. Kurz nach sieben Uhr betrat Adolf Hitler in Begleitung von der gesamten nationalsozialistischen Landtagsfraktion den Saal, von seinen Anhängern stürmisch begrüßt. Der Landtagsabgeordnete Frühauf will die Versammlung eröffnen, ward aber sofort mit Pfuirufen von den Hitlerleuten empfangen, die dauernd das Wort zur Geschäftsordnung verlangen. Alsdann Graf Reventlow sein Referat beginnen wollte, besteigt Herr Esser einen Tisch und verlangt von neuem das Wort zur Geschäftsordnung. Uber den weiteren Verlauf der Versammlung berichtet die „Münchener Post“. Man schreit und singt die Gegenpartei nieder. Und erhobene Fäuste drohen zum Rednerpult hinüber, an dem fassungslos Herr v. Reventlow steht. Es bilden sich Gruppen, die eine Versammlung innerhalb der Versammlung abhalten. Scharf platzen hier die Gegensätze aufeinander. Ein Herr in den