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Das jüdische Echo · 1926-03-05 · 7 (5.3.1926) · p. Seite 155

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
13 (1926)
Issue
7 (5.3.1926)
Date
1926-03-05
Page
Seite 155 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 10 Das Jüdische Echo 155 Jeder,der zurPurimaktion für den Keren Kajemeth spendet, trägt dazu;bei, dieHeimstätten für das jüdische Volk auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit zu errichten! ebenso kluges Volk wie wir. Traurig ist es, daß das unsere Friedensstifter vergessen. Wir alle wollen Frieden mit den Arabern, aber unter der Bedingung, daß für die palästinischen Araber kein Zweifel besteht, daß in Palästina eine jüdische Mehrheit um jeden Preis geschaffen werden muß. Sie werden dann wie jedes kluge Volk angesichts eines unabwendbaren Schicksals handeln. Sie werden sich mit dein Schicksal versöhnen, werden vielleicht sogar die historische Gerechtigkeit dieses Schicksals zu verstehen suchen, und werden mit uns in Verhandlungen treten über die Gleichberechtigung von Majorität und Minorität im zukünftigen jüdischen Palästina. Die Verbandstagung in Rugsburg ii. In Ergänzung unseres Berichts in Nummer 9 des „Echos“ über die Augsburger Tagung sei noch in Kürze auf die in der Tagung festgestellte Verfassung des Verbandes sowie der Beamtenordnung hingewiesen. Die bisher geltende vorläufige Verfassung halte sich bewährt und konnte daher als geeignete Grundlage für die endgültige Verfassung benützt werden. Nur in zwei Punkten wurde eine grundlegende Änderung vorgenommen. Einmal wurde unter Festhaltung einer fünfjährigen Ausschlußfrist für Ausländer diesen die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit für die Tagung gewährt und der Besitz der Reichsangehörigkeit lediglich für die Wählbarkeit zum Rate vorgesehen, der als Steuerverbandsvertretung nach dem religigionsgesellschaftlichen Steuergesetz ohnedies aus Reichsangehörigen bestehen muß. Die zweite Änderung besteht darin, daß statt des bisherigen beweglichen Wahlverfahrens, nach dem auf 300 Stimmen ein Abgeordneter kommt, die Wahl einer bestimmten Anzahl von Abgeordneten — 76 — getreten ist. Es entfallen auf Oberbayern 15, Niederbayern und Oberpfalz 3, Oberfranken 5, Mittelfranken 21, Unterfranken 16, Schwaben 5 und Pfalz 11 Abgeordnete. Mit der einstimmigen Annahme dieses Entwurfes ist nunmehr die verfassungsmäßige Grundlage des Landesverbandes gesichert. Auch die Beamtenordnung wurde zu allgemeiner Befriedigung erledigt. Wie es vor Gründung des Verbandes keine einheitliche Vertretung der jüdischen Bevölkerung gab und jede Kultusgemeinde für sich allein ohne Zusammenhang untereinander handelte, so stand ihr auch das Recht zu, das Anstellungsverhältnis ihrer Beamten nach eigenem Gutdünken zu regeln. Dieser Zustand führte dazu, daß die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der israelitischen Gemeindebeamten durchaus verschiedenartig war und billigen Anforderungen zum Teil nicht entsprach und daß lediglich die mit den Gemeinden geschlossenen Privatverträge Inhalt und Umfang der Beamtenrechte und -pflichten bestimmten. Hier hat sich der V. b. J. G. das Verdienst erworben, daß er als erster in Deutschland eine Beamtenordnung schuf, die unter Anlehnung an die Beamtengesetze des Landes und der bürgerlichen Gemeinden, jedoch unter eingehender Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der religiösen Gemeinschaft die Pflichten und Rechte der Gemeindebeamten festlegt, ihr Diensteinkommen und ihre Versorgung regelt und ein einheitliches Beamten-Disziplinarrecht schafft. Grundlage der Beamtenordnung ist der Satz der Verfassung, daß die Beamten der Kultusgemeinde öffentliche Beamte sind, ein Grundsatz, der von der Staatsregierung ausdrücklich anerkannt wurde. Hierdurch und durch die Beamtenordnung im einzelnen ist die Stellung der Rabbiner, Lehrer, Kantoren usw. fest Umrissen und ihre Existenz sichergestellt. Der Entwurf fand die einstimmige Annahme der Versammlung, die damit ihre diesjährigen Beratungen schloß. Mit großer Befriedigung muß hervorgehoben werden, daß alle Parteien bemüht waren, Sonderinteressen zurückzustellen, und nur das Hauptziel im Auge hatten, die Einheit der gesamten jüdischen Bevölkerung zum gemeinschafU liehen Aufbau. Die Besprechung über die Tagung wäre nicht erschöpfend, wenn nicht noch auf die großen Verdienste des Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Oberlandesgerichtsrats Dr. Neumeyer, und seiner Kollegen im Präsidium hingewiesen würde. In unermüdlicher Arbeit, die getragen war von der außerordentlichen genauen Kenntnis der Materie, hat er in dem Verband ein Werk geschaffen, das für alle Staaten als mustergültig hingestellt werden kann. Möchte es ihm vergönnt sein, seine Tatkraft noch recht lange der jüdischen Gemeinschaft widmen zu können. I. F. Die echt Butans* Vor minderwertigen Nachahmungen wird gewarnt. enthalten nur feinste Mischungen der edelsten bulgarischen QualltS tstabake

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