Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 13 (1926)
- Issue
- 7 (5.3.1926)
- Date
- 1926-03-05
- Page
- Seite 153 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 10 Das Jüdische Echo 153 Nur eine Aufgabe hat er noch auf sich genommen, und er ist wohl der einzige, der sie lösen kann, wenn sie überhaupt lösbar ist: den wagemutigen Plan Arlosoroffs, die Erlangung einer Völkerbundanleihe für den Aufbau des jüdischen Nationalheims in Palästina zu verwirklichen. Als Vorsitzern der des vom letzten Kongreß zu diesem Zweck eingesetzten Ausschusses wird er nunmehr noch einmal die Gelegenheit haben, durch seine tiefen Fachkenntnisse und seine einzigartigen organisatorischen Fähigkeiten der zionistischen Sache einen vielleicht entscheidenden Dienst zu leisten. Ansonsten aber will er sich ganz der wissenschaftlichen Arbeit widmen, die ihm seine langjährige Tätigkeit im Dienste der Zionistischen Organisation fast unmöglich gemacht hat. Und so sei ihm heute, an seinem 50. Geburtstage, der tiefste Dank des ganzen Volkes für das von ihm bisher Geleistete ausgedrückt. Dieser Tag wird von den Besten des Volkes als ein Feiertag empfunden. Aus ganzem Herzen wünschen wir, daß es ihm vergönnt sein möge, sein Lebensziel zu erreichen und sowohl die allgemeine Wissenschaft als auch das jüdische Leben, die er schon bisher durch bedeutende dauernde Werte bereichert hat, auch weiterhin zu befruchten und zu bereichern. Dr. Arieh Tartakower (Lodz). Vom binationalen Palästina Von Wladimir Jabotinsky. In der letzten Zeit, insbesondere nach dem letzten zionistischen Kongreß, wird in einem Teil der zionistischen Presse der Gedanke des Aufbaus Palästinas als eines binationalen Staatswesens — eines arabischen und jüdischen — erörtert. In einer der letzten Nummern des „Rasswjet“, des Zentralorgans der Zionisten-Revisionisten, nimmt der Führer der zionistisch-revisionistischen Gruppe das Wort zu diesem Thema. Wir geben die interessante Darlegung in deutscher Übersetzung in folgendem wieder. Es ist vor kurzem eine neue Parole ausgegeben worden zum Zwecke der Versöhnung mit den Arabern: die Parole vom binationalen Palästina. Sie ist anscheinend von Berlin ansgegangen, und einige Friedensstifter in Palästina haben sie auf gegriffen. Das soll ein Versuch sein, sich von den Chauvinisten abzugrenzen, die laut vom Judenstaate träumen. Aber die Friedensstifter werden andere Grenz* markierungen finden müssen. Weder das schmerzt uns, noch der Umstand, daß wir ihnen, von unserem politischen Selbstbewußtsein dazu gezwungen, die fein komponierte Serenade zerstören werden, indem wir ihr unsere chauvinistischen Stimmen anhängen, und sogar im Unisono. Natürlich wird das zukünftige Palästina in rechtlicher Beziehung als ein binationaler Staat aufgebaut werden müssen. Und nicht nur Palästina allein. Judas Land, in dem es auch nur eine kleine, aber national bewußte ethnische Minorität gibt, wird schließlich nach unserer tiefsten Überzeugung dieser Tatsache in seinem Rechtsaufbau Rechnung tragen und je nachdem ein zwei-, dreiusw. nationaler Staat werden müssen. Doch dabei bleibt die Majorität eben eine Majorität; und wenn sie quantitativ genügend stark ist — zum Beispiel 70 bis 75 Prozent der ganzen Bevölkerung des Landes — so wird, trotz der strengen Betonung aller Rechte der Minoritäten und deren gesetzlichen Handhabung das Land faktisch den Charakter eines nationalen Eigentums dieser Majorität tragen. Die Parole des binationalen Staates ist nicht neu. Der Schreiber dieser Zeilen schrieb selbst einmal, daß Polen (die Rede war von Russisch-Polen) ein „Land der Juden und der Polen“ sein müsse, im Rechtsverhältnis eines Landes zweier Völker. Vorher noch hat ein bundistischer Publizist in Warschau dasselbe Postulat aufgestellt. Ich glaube, daß dieses Postulat gerecht war, dessenungeachtet, daß die Juden in Russisch-Polen nur ein Zehntel der Bevölkerung ausmachten. Jeder Staat, jedes autonome Gebiet, ja jede Stadt, wo es zwei, drei und mehr nationale Gruppen gibt, müssen diese Tatsache in ihrem Rechtsaufbau berücksichtigen, und nicht nur so nebenbei, sondern auf der Basis der vollen rechtlichen Gleichheit aller Bürger, Nationalitäten und Sprachen. Dennoch wird ein Land, in dem diese Forderung mit idealer Vollkommen* heit und Gewissenhaftigkeit realisiert wird, das aber 90 Prozent Polen und 10 Prozent Juden hat, polnisch seiner Kultur und aller Lebenserscheinungen nach bleiben. Denn das wahre nationale Gesicht eines Landes bei aller Gleichberechtigung der Minorität vor dem Gesetz und auch bei Gleichheit des Kulturniveaus der Majorität und Minorität wird von der Majorität bestimmt, wenn diese kraft ihrer zureichenden Größe die tatsächliche Hegemonie hat. Die Minderheit — und mag sie mit noch so vielen Rechten ausgestattet sein — spielt immer nur die Rolle eines Schönheitspflasters auf dem Gesicht der Dame des 18. Jahrhunderts, das nur die weiße Gesichtsfarbe zu betonen bestimmt war. Das streben wir auch in Palästina an. Wir betrachten es als eine Pflicht der Ehre und der Gerechtigkeit, der zukünftigen arabischen Minderheit im zukünftigen jüdischen Palästina alles das zu garantieren, was wir für die jüdische Minderheit in den Ländern der Galuth verlangen. Das Gesetz des zukünftigen Palästinas wird die absolute Gleichheit der Bürger, der Sprachen, der Konfessionen und das vollste Maß von Personalautonomie für jede Gruppe von Bürgern, die darauf Anspruch erhebt, sichern müssen. Und nicht nur für die Araber. Auch für das kleine Häuflein von Tscherkessen in Transjordanien. Mehr noch: Wir, die alten Anhänger Springers, werden darauf bestehen, daß selbst die jüdische Majorität auf der Basis der Personalautonomie für spezifisch-jüdische Obliegenheiten selbst sorge, zum Beispiel jüdische Schulen einschließlich Hochschulen müssen von Juden ausgehalten werden, aus jüdischen, durch die Organe der jüdischen Autonomie eingetriebenen Steuergeldern. Ebenso die arabischen Schulen aus den Geldern der arabischen Autonomieorgane. Weder diese Die jüdische Dichterin Else Lasker-Schüler liest Sonntag, den 7. März, um ll/4Uhr in den Münchener Kammerspielen eigene Dichtungen.