Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1926-02-19 · 6 (19.2.1926) · p. Seite 121

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
13 (1926)
Issue
6 (19.2.1926)
Date
1926-02-19
Page
Seite 121 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9072829-9103077-9156112--07418-9080146
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 8 Das Jüdische Echo 121 ihrer verrückten Führer und der zu ihnen stehenden phantastischen Jugend. — „Palästina? Selbstverständlich! — Der Aufbau das Werk aller Juden? Ehrensache! Für Palästina waren wir schon immer.“ Also Palästina sollte von den Juden aufgebaut werden. Die Juden —■ wer gehörte dazu? Doch wohl jeder einzelne Jude. Man wollte von jedem ein Opfer, aber die Antwort: „Gewiß, auch ich bin für Palästina, aber sagen Sie selbst, dienen wir damit eigentlich nicht lediglich englischen Interessen.... Nun ja, Sie haben recht, die Sache kommt schließlich uns zugute, und wenn wir uns nicht helfen, wer soll uns helfen. Aber sehen Sie, die Araber! Es wird Pogrome geben . . . Und wenn wir schon die Majorität im Lande sind und mit den Arabern in Frieden leben, das Land ist doch zu ungesund . . . So, es ist schon teilweise saniert. Aber sehen Sie, die Juden selbst sind doch untauglich, sie werden nie miteinander in Frieden leben, werden nie selbst arbeiten wollen .. . Nun ja, man soll sich nicht selbst schlecht machen, und eigentlich Tel Awiw als rein jüdische Stadt mit 40 000 Bewohnern und ebenso die Arbeiterkolonien sind ja gewissermaßen ein Gegenbeweis. Aber ich sage Ihnen, die Chaluzim halten das auf die Dauer nicht aus. Und wenn auch alles gut geht — die Juden werden nicht geben. Was gibt zum Beispiel Herr X. Y.? — So! Nichts! Nun sehen Sie, wenn dieser reiche Mann nichts gibt, können Sie doch von mir wirklich nichts verlangen. Eine schöne Sache das, aber auf die Dauer wird es nicht gelingen. Denken Sie an mich: „Ich habe es Ihnen schon vorher gesagt!“ * * * Ja, ihr Neunmalklugen, ihr, deren kleines Herz eine so große Sache nicht fassen kann, ihr habt ja Recht, ihr habt es im voraus gesagt! Warum solltet ihr auch geben? Warum solltet ihr euch für diese Sache einsetzen? Ihr könnt ja glücklicherweise auf Schäden und Rückschläge hinweisen. Es war nicht genug Geld da, um genügend Land zu kaufen, also kauften Bodenspekulanten das Land auf. — Es war nicht genügend Geld da, um genügend Kredit zu geben, darum arbeiteten die Siedlungen mit Unterbilanz. — Es war nicht genügend Geld da, um Beamten und Lehrern Gehälter auszuzahlen, und wir erlebten den Lehrerstreik.— Es war nicht genug Geld da, um die ländliche Produktion in genügendem Maße zu fördern, und das Geld der Städter floß in arabische Hände. Es war nicht genug Geld da ... . Ja, es war nicht da; denn ihr habt es nicht gegeben. Ihr brauchtet ja Mißerfolge, um die Berechtigung eures Nichtgebens damit nachträglich beweisen zu können. Aber es hilft euch nichts. Ihr könnt eure Schuld vor der Geschichte nicht wegwischen. Sagt es doch wenigstens gleich, daß ihr nicht geben wollt, daß ihr die Solidarität aller Juden verleugnet, daß ihr die Pflicht der Verantwortlichkeit kommenden Generationen gegenüber nicht empfindet! Aber sagt nicht immer: Ihr habt es schon vorher gewußt. Nichts habt ihr gewußt. Das Werk wird weitergebaut. Eine kleine Schar wird sich opfern, Schwierigkeiten werden überwunden werden, der Keren Hajessod wird wachsen und zu einem mächtigen Instrument des Aufbaues werden. Und später, wenn alles geworden ist und die Welt bewundernd von der großen jüdischen Leistung spricht und ihr genießen werdet, wo andere sich aufopferten, da werdet ihr mit geschwellter Brust verkünden: „Seht, es war doch eine große Sache! Wir haben es ja schon immer gesagt.“ Walter Lamml, Zürich. Das jüdische Bayern Der Schufzbrief der Ältenstädter Juden vom Jahre 1719 Nachstehend sei ein Schutzbrief veröffentlicht, der einen besonders klaren Einblick in die Rechtsverhältnisse unserer Vorfahren gibt. Die Abschrift hat uns Herr Rose, Hauptlehrer in Altenstadt, freundlichst zur Verfügung gestellt. Demnach eine hochgräfl. Herrschaft Lymburg allhier auf inständiges Anhalten der Juden sich dahin bewegen ließ, sie in Schutz zu nehmen, also ist mit ihnen nachfolgender Contrakt gemacht worden. 1. Will eine hochgräfl. Herrschaft ihnen Juden die Häuser an der Landstr. in der Altenstadt (Anmerk, am Fuße des Schloßhügels) also erbauen lassen, daß in jedem Hause 3 Parteien oder Ehen wohnen, jede aber ihre eigene Stuben, Küchel tu 2 Kammern haben, den Stall, Backofen, Bronnen u. Oberst Teil des Hauses mit einand gebrauchen, jedoch soll jede Partei zum Bauen 50 fl vorschießen und darum gleich bei ihrem Aufzuge 25 fl und die übrigen 25 fl, nachdem die Häuser vom Zimmermann aufgerichtet sind, zahlen, welche 50 fl Vorschuß ihnen an ihrem akkordmäßigen Ziel schuldigen 20 fl Schutzgeld also abgehen sollen, daß für das 1. Jahr die völligen 20 fl, für nachfolgende 3 Jahre aber, für jedes Jahr der halbe Teil ihres Schutzgeldes 10 fl abgehen soll, wobei aber bemerkt wird, daß sie ihre Wohnungen nicht ruinieren, absonderlich die beschlagenen Thüren, Läden, Fenster u. Öfen bei ihrem über kurz oder lang erfolgten Abzug hinterlassen sollen, wie sie selbige angetreten. (Das Damoklesschwert der Vertreibung schwebte also trotz Schutzbrief über dem Haupte des Schutzjuden.) Über obiges Schutzgeld geben sie aus ihren Wohnungen der Herrschaft jährlich eine gemäste Gans oder 30 Kreuzer. 2. Soll ihnen mit allerhand Waren nach jedes Gefallen u. Vermögen zu handeln erlaubt, dabei aber bei hoher Strafe verboten sein, nichts verdächtiges, absonderlich Kirchengüter u. -gezeug, nasse Tücher von der Bleich, ungedroschen u. ungesiebte Früchte, ungearbeitete Häute von den Gerbern, nicht allein nicht zu kaufen sondern solche Anfeilung in hochgräfl. Kanzlei sogleich anzuzeigen. —■ Sonst sie gehalten, ihre Ware auf den allhiesigen Jahrmärkten, das Fleisch in der Metzg, wie sie denn auch der gnäd. Herrschaft von jedem geschlachteten Rind 1 Zunge, von den Schaf u. Kälbern das Gelung oder 4 Kreuzer zu geben schuldig sein. 3. Wenn sie mit allhiesigen Untertanen etwas handeln, sollen sie mit solchen jedesmal zur Verhütung aller Ungelegenheiten, auch damit die Unterthanen nicht übervorteilt werden, bei hochgräfl. Kanzlei ad Protokoll anzeigen u. den Kanzleitax abzustatten haben. Vor allem, würde sich wider Verhoffen wegen Händel zwischen allhiesigen Unterthanen u. Juden ein Streit erheben, solches bei allhiesiger Kanzlei anzeigen u. nicht befugt t

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.