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Das jüdische Echo · 1925-11-20 · 47 (20.11.1925) · p. Seite 877

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
47 (20.11.1925)
Date
1925-11-20
Page
Seite 877 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 47 Das Jüdische Echo 877 Geschmacklosigkeiten des „Nationalsozialisten“ Der „Nationalsozialist“ nimmt Stellung zu einer Notiz im „Israelitischen Familienblatt“ über die Ablehnung der Aufstellung eines Heine-Denkmals in der Stadt Godesberg am Rhein und leistet sieh dabei folgende Geschmacklosigkeit: „Das ,Israelitische Familienblatt', das wir unserer besonders liebevollen Beobachtung zu unterziehen pflegen, spottet mit vollgefressenen, großkapitalistischen Hängebacken über ,das arme Godesberg'! Das könnte den lieben Juden so passen: erst saugen die Juden das Volk aus, dem Heinrich Heine, der notorische jüdische Lump, der Vater des Verfalls, schon die Seele gestohlen hat und dann wollen sie ihrem Oberbonzen noch ein Denkmal gesetzt wissen. Nein, ihr Herren, Heine hat sich längst sein Denkmal selbst gesetzt mit all seinen zotigen Schweinereien und all den brieflichen und journalistischen Dokumenten seines Landesverrats, den er systematisch an Deutschland getrieben hat. Heine — rückständiges Judengesindel, euer großer Heine ist für die Deutschen schon längst erledigt. Heil Godesberg!“ Ein Religionsschänder amnestiert Der Breslauer Studienrat und Stadtverordnete Rudolf Scholz hatte in einer öffentlichen Versammlung in Wohlau die folgende Äußerung getan: „Auf Grund der Lehren des Talmud unterhalte Trotzki einen ganzen Harem in Rußland. Nach dem Talmud sei es den Juden erlaubt, Christenkinder zu schänden. Der Betrug an Christen sei ihnen gestattet. Daher sei der Prozentsatz der Juden in bezug auf strafbare Handlungen zwanzigmal größer als derjenige der christlichen Bevölkerung.“ Das Breslauer Amtsgericht hatte Scholz von der Anklage der Religionsschändung freigesprochen, wogegen der Staatsanwalt Berufung einlegte. Das Ergebnis ist nun, daß der Prozeß durch die Hindenburg-Amnestie unerledigt sein Ende erreicht hat. Die „Jüdische Zeitung für Ostdeutschland“ schreibt dazu: „Es bliebe noch übrig, zu untersuchen, ob es unbedingt nötig war, den Prozeß erst der Ende August 1925 ergangenen Amnestie überhaupt auszusetzen. Man wird diese Frage nach dem, was über den Verlauf bekannt geworden ist, verneinen müssen. Noch im Sommer 1924 war die Hauptverhandlung zu erwarten gewesen. Statt dessen fand diese Verhandlung erst am 8. Januar 1925 statt. Anstatt nun das allgemeine Erregung auslösende Urteil so schnell als möglich in der Berufungsverhandlung einer Nachprüfung zu unterziehen, ... wurde der erste Termin in der Berufungsinstanz auf den 7. Juli angesetzt und aus unbekannt gebliebenen Gründen wieder aufgeschoben.... Es soll hier nicht untersucht werden, welche Stelle die Verantwortung für diese Verzögerung trifft. Aber das Mißtrauen in die Rechtspflege, von dem gerade in der letzten Zeit auch in den Kreisen der Rechtspflege selbst so viel geredet und geschrieben wird, erfährt durch eine derartige Behandlung eines die Öffentlichkeit stark interessierenden Prozesses nur noch Nahrung.“ Vereitelter Plan der Sprengung der Leipziger Synagoge Die Leipziger Polizei veröffentlicht eine Mitteilung, aus der hervorgeht, daß Mitglieder rechtsradikaler Organisationen vor einiger Zeit in vertraulichen Besprechungen verabredet hatten, die Leipziger Synagoge in die Luft zu sprengen. Die Tat, die am Reichskriegertag zur Ausführung gelangen sollte, wurde, um bessere Vorbereitungen treffen zu können, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Bisher wurden zwei Personen festgenommen. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Wie die „Leipziger Neuesten Nachrichten“ hierzu erfahren, ist es den Bemühungen einiger vernünftigerer Leute, die an jenen Besprechungen teilnahmen, zu danken, daß der Zeitpunkt des geplanten Verbrechens hinausgeschoben worden ist, sonst wäre am Reichskriegertag die Tat verwirklicht worden. Zum Glück hat die Polizei rechtzeitig von diesem Vorhaben Kenntnis erhalten und konnte die Hauptbeteiligten, einen 22jährigen Goldschmied und einen 26jährigen Diplomlandwirt, festnehmen. Lediglich dem Umstand, daß noch die Auslandspässe zur Flucht fehlten, ist es zuzuschreiben, daß diese Tat nicht zur Ausführung gekommen ist. Eine Entgleisung des Reichswehrministers Dr. Geßler Während der letzten Berliner Republikskundgebung des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold hatte der bekannte Schriftsteller Dr. Emil Ludwig, der Verfasser der vielgelesenen Biographie Wilhelm II., in einer Ansprache auf die jetzt aktuelle Gefahr monarchistischer Umsturzversuche in Bayern hingewiesen und die aufsehenerregende Mitteilung gemacht, ein Reichsminister hätte vor etwa einem Jahr auf eine Anfrage bayerischer Monarchisten mitgeteilt, die Reichswehr würde nicht marschieren, wenn Kronprinz Rupprecht durch Verfassungsbruch zum Staatspräsidenten durch einfache Stimmenmehrheit gewählt und darauf zum König erhoben werden würde. Aus der Mitte der Versammlung erschollen Rufe: „Geßler!“ Reichswehrminister Dr. Geßler hat nunmehr in einer Zuschrift an die Presse die Angaben Dr. Emil Ludwigs als Verdächtigung hingestellt und Dr. Ludwig immer nur „Herrn Emil Ludwig Cohn“ genannt. Dr. Ludwig Bayerische G e g r ü n d e t Vereinsbank 1869 Niederlassungen an allen größeren Plätzen Bayerns Sorgfältige und entgegenkommende Erledigung aller Bankgeschäfte zu günstigen Bedingungen Annahme von Bareinlagen mit und ohne Kündigungsfrist zu höchsten Zinssätzen

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