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Das jüdische Echo · 1925-11-20 · 47 (20.11.1925) · p. Seite 876

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
47 (20.11.1925)
Date
1925-11-20
Page
Seite 876 (sequence 8)
Language
German
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876 Das Jüdische Echo Nr. 47 nichts, als daß die ursprüngliche Kindlichkeit noch eine Weile beliarrt. So ist es z. B. mit der Lügenhaftigkeit. Es gehört zum Wesen frühkindlicher Eigenart, daß sich das Kind ohne weiteres mit allem identifiziert, was sein Interesse erregt. Es ist immer im Mittelpunkt. Die Forderung, daß eine Kundgabe auch Darstellung eines Sachverhalts sein müsse; die Wahrheitsforderung ist also etwas, was dem kindlichen Seelenlehen gänzlich fernsteht, weil für das Kind das Seelische noch nicht in Wirkliches und Unwirkliches zerfällt. Das Kind phantasiert nicht in dem Bewußtsein, sich von der Wirklichkeit zu entfernen, sondern es hat ungeteiltes Seelisches, das immer gleich wirklich, — und wenn man will — gleich unwirklich ist. Jean Paul sagt einmal etwas übertrieben: „Bis zu fünf Jahren lügt das Kind nicht und spricht nicht die Wahrheit. Es redet nur.“ Der scheinbare Trotz des Kindes, sein Egoismus, das sind oft weiter nichts als Auswirkungen der kindlichen Pedanterie und sie erklären sich daraus, daß das Kind, wenn es sich mühsam genug in die geistige Welt der Erwachsenen hineingetastet, eben noch an den wenigen Merkzeichen, die es nun einmal hat, starr festhält. Das ist eine Eigenart, die man auf fast allen Gebieten kindlichen Seelenlebens nachweisen kann, im Schematisieren der Kinderzeichnung, im Strafrigorismus des Kindes, im starren Festhallen an der Sitzordnung, die zu scheinbar ganz unbegreilichen Unfreundlichkeiten gegen den Neuling führt, im stereotypen Festhalten an Formeln, in dem Verlangen nach identischer Wiederholung, der das Märchen sowohl entpricht1. Freilich lernt das Kind diese seine ursprüngliche Welt zurückdrängen und sich dafür in der Welt der Erwachsenen, in der Welt der kausalen Zusammenhänge, in der Wahrheitsforderung, der strengen Sonderung von Mein und Dein, von Hier und Dort, zureckdzufinden. — Aber wir müssen uns immer vergegenwärtigen, daß in der Brust des Kindes noch lange zwei Seelen wohnen, die eine, die immer noch in den Gefilden der Ahnen (das zeigt die Ähnlichkeit mit dem Seelenleben des primitiven Menschen) weilt, und die andere, die sich immer mehr der Wirklichkeit verklammert. Zwischen diesen 1 Goethe, Werther. Weil ich manchmal einen Inzidenzpunkt erfinden muß, den ich beim zweitenmal vergesse, sagen sie gleich, das vorige Mal wäre es anders gewesen, so daß ich mich jetzt übe, sie unveränderlich in einem singenden Silbenfall . . . zu rezitieren. beiden Seelen — wenn man so sagen darf — bestellt ein Zustand der Spannung. Anders ausgedrückt: Das Kulturkind ist niemals ganz es selbst, ist niemals ganz frei. Außer etwa im Spiel mit seinesgleichen. Und auch da wirkt ja die Sprache der Erwachsenen, die das Kind spricht, mit ihren oft unkindgemäßen Begriffsbildungen, und zwingt es in die Wirklichkeit der Erwachsenen zurück. (Schluß folgt.) Aus der Jüdischen Welt Die Nachwehen des Prozesses Loeb. — Verfahren gegen den Oberstaatsanwalt Dr. Frieders. Wie aus Jena telegraphiert wird, hat die thüringische Regierung die Beurlaubung des Oberstaatsanwalts Dr. Frieders mit sofortiger Wirkung verfügt und ihm mitgeteilt, daß er sich bis zur endgültigen Erledigung des Verfahrens jedes Dienstgeschäftes bei der Staatsanwaltschaft zu enthalten habe. Oberstaatsanwalt Dr. Frieders, der bisher die Rachejustiz der reaktionären thüringischen Regierung in den Fällen des ehemaligen sozialdemokratischen Ministers Hermann u. a. m. mitgemacht hat, hat es im Falle der Meineidsklage gegen den früheren Staatsbankpräsidenten Loeb doch nicht vor seinem Gewissen verantworten können, die Klage zu vertreten. Er hat sogar die Anweisung des Justizministers, im Gerichtssaale anwesend zu sein, nicht befolgt. Es haben sich andere Staatsanwälte finden müssen, um die Klage gegen Loeb zu vertreten, die mit dem Freispruch und der vollständigen Rehabilitierung Loebs durch ein rechtsnational eingestelltes Gericht und mit einer Niederlage der thüringischen Regierung endete. In der Sitzung des Thüringischen Landtags am 6. November teilte Abg. Dr. Kieß (Sozialdemokrat) mit, ein rechtsstehender Weimarer Rechtsanwalt und ferner der Leiter des thüringischen Landeskriminalamtes, Oberregierungsrat Nitzsch, hätten beim Staatsanwaltschaftsrat Floel, dem Ankläger im Loeb-Prozeß, kurz vor dessen Plädoyer angeläutet, um ihn zu bestimmen, gegen Loeb unter allen Umständen auf Schuldig zu plädieren. Verbot des „Hakenkreuzlers“. Der „Hakenkreuzler“ ist wegen Beschimpfung der Minister Severing, Stresemann und Hiertsiefer verboten worden. In seiner letzten Nummer hatte das Blatt einen Aufsatz „Wanzen, Juden und sonstiges Ungeziefer“ gebracht. V-A—A.—A—▲—A—A—A—A—▲—A—A—A—A—A—A—A—A—A—A A A_A_A V ◄ ◄ ◄ . HAUSERS HOXEL „Der Reichsadler“ ► ► ► 4 Unsere vornehmen Gaststätten sind führend ► 4 in München — Speisen und Getränke zwanglos ► 4 Das beliebte „ ► 4 4 Tanz-Orchester Otto Weber ► ► i spielt täglich nachmittags und abends ► 4 N * JEDEN SAMSTAG GESELLSCHAFTS-ABEND * ► ► ▼ T-*-T ' V v -r T—r-t -Tt t T T T T '■» T

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