Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 45 (6.11.1925)
- Date
- 1925-11-06
- Page
- Seite 840 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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840 Das Jüdische Echo Nr. 4 verbreiteten Schriftzeichen benutzten, die die Basis des modernen Alphabets bildeten. Bereits mehrmals hat man den Versuch gemacht, die Inschriften zu entziffern, und einige der Worte, z. B. das der semitischen Göttin Tanit, sind richtig verstanden worden. Unglücklicherweise hat Professor Grimme, dem nur Photographien der Inschriften Vorlagen, die Verwitterung in den Steinen, die die Photographien zeigen, als Schriftzeichen ausgelegt. So hat er Inschriften konstruiert, die er in sensationeller Art ausgelegt hat. Seine Auslegung ist aber bisher, obgleich er die Resultate seiner Untersuchungen bereits vor zwei Jahren in Buchform veröffentlicht hat, von keinem Gelehrten angenommen worden.“ Hiiyo-Preuß-Ehrnnyen. Die am 28. Oktober abends im Herrenhaus abgehaltene Hugo-Preuß-Gedächnisfeier des Jungdemokratischen Verbands, die an dem Tag stattfand, an dem Hugo Preuß 65 Jahre alt geworden wäre, gestaltete sich zu einer machtvollen Kundgebung des jungen republikanischen Deutschlands für den Schöpfer der Verfassung der deutschen Republik. Die Gedächtnisrede hielt ein Freund und Mitarbeiter des Verstorbenen, Herr Dr. Ernst Feder, der eine Würdigung der Persönlichkeit, des Gelehrten und Politikers Preuß gab und ausführte, sein Wirken habe der Schaffung des parlamentarischen Verfassungstages geholfen. Was das Leben ihm nie hat voll zuteil werden lassen, wird und muß ihm die Nachwelt geben. * * * In M ii n c h e n hat die Demokratische Stadtralsfraktion beantragt, eine Straße nach dem verstorbenen Schöpfer der Reichsverfassung, Dr. Hugo Preuß, zu nennen. Der Freispruch des früheren Staatsbankpräsidenten Loeb. Die völkische Reyieruny Thüringens zwingt den Oberstaatsanwalt, yeyen sein Gewissen zu handeln. Vor dein Schwurgericht in Weimar begann am 29. Oktober ein Meineidsstrafprozeß gegen den ehemaligen Präsidenten der Thüringischen Staatsbank Walter Loeb aus Frankfurt a. M. Der Verlauf des Prozesses, der nur eine Phase im antisemitischen Kesseltreiben gegen den jungen jüdischen Finanzmann ist, wird von der gesamten Öffentlichkeit Deutschlands mit größter Aufmerksamkeit verfolgt. Die Vorgeschichte zu diesem Meineidsverfahren reicht zurück auf die Stellung Loebs vor seiner Berufung nach Thüringen, und zwar als Aufsichtsratsvorsitzender der Süddeutschen Transportversicherung („Sütrag“) in Frankfurt a. M. Die Anklage legt Loeb einen Meineid zur Last, in dem er bei seiner Vernehmung im Verfahren gegen den Direktor der „Sütrag“, Franke, angegeben hätte, er sei im Oktober 1919 in Berlin gewesen und habe dort mit dem Oberregierungsrat Meißner verhandelt und die Auskunft erhalten, daß die Frage, ob eine voll der „Sütrag“ betriebene Aufruhrversicherung genehmigungspflichtig sei oder nicht, noch nicht entschieden sei. Er hätte aber eine solche Auskunft nicht erhalten. Weiter habe Loeb verschwiegen, daß er schon vor dem Spätsommer 1919 zugunsten der genannten Gesellschaft tätig gewesen sei. Die Voruntersuchung gegen Loeb endete mit einem Fiasko der Staatsanwaltschaft. Sie beantragte, das Verfahren einzustellen, versuchte aber in der Begründung Loeb als immer noch „dringend des Meineids“ verdächtig hinzustellen. Loeb beantragte nun selbst, das Verfahren gegen ihn zu eröffnen. Was den zweiten Punkt der Anklage betrifft, so stellt es sich heraus, daß Walter Loeb vor 1912 gar nicht Angestellter der Gesellschaft gewesen war. Es war dies sein Vater. Es liegt also eine Namensverwechslung vor, die auf Ungenauigkeit der Prozeßführung zurückzuführen ist. Der Zeuge, Staatsanwaltschaftsrat Rudolf, sagte aus, er hatte überhaupt nicht den Verdacht gegen Loeb gehabt, daß dieser einen Meineid geleistet habe; es hätte sich ja um einen Irrtum oder eine falsche Auffassung handeln können. Sensationell wirkte die Vernehmung des Landgerichlsdirektors Rehorn aus Frankfurt a. M„ der seinerzeit das Urteil gegen die „Sütrag“ unterzeichnet hatte. In diesem Urteil sind Beschuldigungen gegen Loeb ausgesprochen, die ihn des Meineids verdächtig machen mußten, obgleich der Richter aus den Akten wissen mußte, daß seine Beschuldigungen dem aktenmäßig feststehenden Tatbestand widersprechen. Die Zeitungen melden, daß der Eindruck der Einvernahme dieses Zeugen die richterliche Autorität hätte erschüttern können. Nach Schluß der Vernehmung dieses Zeugen erhob sich der Angeklagte Loeb und erklärte: „Der. Zeuge Frenkel hat mir erzählt, das ganze Urteil richte sich nur gegen mich als Sozialdemokraten und Rehorn habe ihm gesagt: ,Es ist unerhört, daß ein Achtundzwanzig jähriger 42 000 M. im Jahr verdient. Das ist eine unerhörte Geschichte.* Mehr habe ich nicht zu sagen.“ * * *. Bevor Sie sich zu einem Auto entschließen,besuchen Sie die Ausstellungsräume der Firma Lorinser & Co., Pettenbeckstraise 6 Setzen Sie sich in den Bergsteiger Oakland Amerik. O-Zyl., 12/50 PS. Jeder der bisher belieferten Oakland Kunden wird gerne bestätigen, das Oakl**nd < 10 km Geschwindigkeit entwickelt, von größter Leistungsfähigkeit, sparsam und einfach in der Handhabung, „das Ideal eines Autos“ ist. 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