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Das jüdische Echo · 1925-10-23 · 43 (23.10.1925) · p. Seite 805

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
43 (23.10.1925)
Date
1925-10-23
Page
Seite 805 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 43 Das Jüdische Echo 805 Diese zwei Erfahrungen bergen in sich eine furchtbare Lehre. Man mag als Minorität in der Zerstreuung beginnen was man will, den Weg der Assimilation gehen, sich national organisieren, verbriefte und besiegelte Rechte erreichen, Verständigungs- und Friedenspakte schließenzuletzt tritt doch das Medusenhaupt des Galuth in Erscheinung und die Juden erleben Enttäuschungen. Damit ist nicht gesagt, daß jede Betätigung zur Erlangung von Rechten in der Galuth, jeder Kampf zur Durchsetzung der lebensnotwendigen Ansprüche der Juden als aussichtslos aufzugeben wären. Keineswegs! Immer wieder hat die jüdische Gemeinschaft in allen Ländern die Pflicht, alle Anstrengungen zu machen, um ihre Lage zu bessern und sich nicht zu einem Paria herabdrücken zu lassen. Man muß sich aber darüber klar sein, daß selbst nach Erlangung all dessen, was in der Zerstreuung erreichbar ist, die Krankheit als solche nicht behoben werden kann. Man kann ihre Symptome feststellen, man kann Medikamente gebrauchen, die akuten Ausbrüche des Leidens mildern, das konstitutive Gebrechen der Galuth kann man aber nicht heilen. Man kann nichts anderes tun, als das, was jener Wunderrabbi getan hat, alle Erfahrungen erleben, die einzelnen Entwicklungsphasen des Leidens zur Kenntnis nehmen, feststellen, daß man sich einmal wohl und das andere Mal elend fühlt und dann resigniert sagen: „Wechselfieber Galuth.“ M. W. * * * Warschau (J.T.A.). Die mehrtägigen Diskussionen im Jüdischen Parlamentsklub, die oft unterbrochen wurden, um die Verhandlungen mit der Regierung fortzusetzen, sind nunmehr beendet. Der Parlamentsklub nahm einstimmig die folgende Resolution an: Der Jüdische Klub stellt fest, daß die Regierung trotz ihrer Versicherungen nicht nur die gerechten jüdischen Postulate nicht erfüllt hat, sondern daß sie sogar neue Verordnungen erlassen hat, die im Widerspruch zur Verfassung stehen und die jüdische Bevölkerung in sehr fühlbarer Weise schädigen. Insbesondere hat die Regierung unter Berufun auf die Autonomie der Hochschulen gegen die klaren Vorschriften der Verfassung und im Widerspruch zu dem Gesetz über die akademischen Hochschulen prozentuale Beschränkungen gegen die jüdischen Studenten eingeführt, wodurch sie das Prinzip der bürgerlichen Gleichberechtigung der Juden in Polen vergewaltigt hat. In fortgesetzter Durchführung ihrer Ausrottungspolitik gegen die jüdische Bevölkerung vernichtet die Regierung durch ihr Wirtschafts- und Steuersystem die ganze jüdische Gesellschaft, wodurch sie gleichzeitig auch das Wirtschaftsleben des Staates endgültig ruiniert. Der Jüdische Klub erklärt, daß er unter solchen Bedingungen kein Zutrauen zur Regierung haben kann. Der Fall Steiger im Preußischen Landtag Ein zweiter „Dreyfus-Prozeß“. Berlin (J.T.A.). Der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Hermann B a d t hat im Zusammenhang mit dem Prozeß Steiger in Lemberg an das Staatsministerium die folgende kleine Anfrage gerichtet: Am 12. Oktober d. J. hat in Lemberg der Prozeß wegen des am 5. September 1924 begangenen Bombenattentats gegen den polnischen Staatspräsidenten begonnen. Dieses Verfahren droht, zu einem zweiten Dreyfus-Prozeß zu werden, wenn nicht rechtzeitig die in Frage kommenden preußischen Behörden dasjenige, was ihnen nach meinen Informationen über die Person des wirklichen Attentäters bekannt sein soll, zur Kenntnis der Öffentlichkeit und damit auch des Lemberger Gerichts bringen. Angeklagt wegen des Attentats ist der Student Steiger, der jedoch mit dem Attentat nach der Auffassung hervorragender Juristen nicht das mindeste zu tun hat, sondern sich lediglich damals zufällig in der Zuschauermenge befunden hat. Wie ich Zeitungsnachrichten entnehme, sollen auch der frühere polnische Innenminister Hübner und bedeutende Warschauer Sicherheitsbeamte von der völligen Unschuld Steigers überzeugt sein. Der wirkliche Täter ist ein Ukrainer, namens Theophil Olszanski, der von einem ukrainischen Militärkomitee für diese Tat bestimmt worden ist und sie auftragsgemäß ausgeführt hat. Theophil Olszanski hat, wie sich aus einem bei den Akten des Lemberger Gerichts befindlichen Bericht ergeben soll, am 2. Oktober 1924 die deutsche Grenze in Beuthen überschritten und ist dabei von den deutschen Grenzposten angehalten worden. Bei seiner Vernehmung hat er, wie ich Zeitungsberichten entnehme, sich offen zu dem Attentat bekannt und dieses Geständnis glaubhaft gemacht. Er war im ◄ ◄ EFIM SCHACHMEISTER ► ► ► ◄ mit seiner weltberühmten Tanz-Kapelle spielt ► ◄ ab Samstag, den 17. Oktober ► ◄ täglich nachmittags u. abends in ► ◄ HAUSER’S HOTEL ► ◄ „DER REICHSADLER“ ► ◄ MÜNCHEN ► ◄ 4 Eintritt frei! Keine Preiserhöhungen ► ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ t t ▼ ▼ ▼ t t t t t t --T" ▼ ▼ ▼ ▼ ▼ A

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