Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 41 (9.10.1925)
- Date
- 1925-10-09
- Page
- Seite 778 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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778 Das Jüdische Echo Nr. 44 jener Diskussionsrede die erwähnte Stelle richtig wiedergegehen? 3. Gibt es bei dieser Sachlage in der deutschen Sprache eine parlamentarische Bezeichnung für das Verhalten des Herrn Dr. Naumann? Ich aber gedenke, auch diesen „Fall Naumann“ nach dem gleichen Rezept zu behandeln, nach dem ich mich mit den übrigen Fällen „Naumann“ abgefunden habe: ich „leg’s zu dem Übrigen“ lind lasse mich in meiner Arbeit nicht stören. Literarisches Echo Die Juden und der preußische Staat Vor kurzem ist ein sehr wertvolles Buch erschienen: Selma Stern: Der preußische Staat und die Juden. I. Teil: Die Zeit des großen Kurfürsten und Friedrich I. (Berlin, C. A. Schwetschke & Sohn.) Das Werk ist eine auf 4 Bände berechnete Aktenpublikation und erscheint in den „Veröffentlichungen der Akademie für die Wissenschaft des Judentums“. Der Nichtfachmann würde schon vor der Stärke des ersten bisher allein vorliegenden Aklenbandes erschrecken, der über 500 Regesten enthält, fast ebenso sehr aber über den Titel des Gesamtwerkes, der von ferne in die Sphäre altpreußischer Enge und Trockenheit zu weisen scheint. In der Tat hat sich auch der Referent mit männlichem Entschluß in dieses vermeintlich „trockene“ Gewässer gestürzt; er hat aber bald gefühlt, wie die gefürchtete Arbeit zum reinsten Vergnügen wurde. Denn die textliche Darstellung, die dem Aktenstand beigegeben ist, ist eine ganz ausgezeichnete Arbeit. Sie ist nicht nur immer angenehm zu lesen — das ist selbst bei wissenschaftlichen Arbeiten gewiß nicht unwesentlich —, sondern zeigt auch bei aller wissenschaftlicher Genauigkeit in der Materialsammlung und ihrer Auswertung eine Eigenschaft, die gerade bei solchen Werken manchmal vermißt wird: den Überblick. Zur Erläuterung möge als Gegenbeispiel auf Martin Philippsohns historische Arbeiten hingewiesen sein, reine Sammler-Arbeiten — z. B. seine neueste Geschichte des jüdischen Volkes —, in denen vor lauter Bäumen der Wald vergessen ist. Das ist um so bedeutsamer, als dieses Verständnis für die Verknüpfung der Einzelerscheinung mit den Allgemeinzusammenhängen gerade für den Forscher auf dem Gebiete der jüdischen Geschichte unentbehrlich ist. Die jüdische Geschichte steht eingeordnet in bedeutend vielfältigere soziologische Beziehungen als diejenige anderer Völker. Man kann eine deutsche Ge¬ CAFE FÜRSTENHOF BESITZER: OTTO SEELÄNDER MÜNCHEN NEUHAUSERSTRASSE 21 * Geöffnet täglich ab 3 Uhr nachmittags DER BLA UE SAAL SEHENSWÜRDIGKEIT EIGENE KONDITOREI NACHMITTAG UND ABEN D KONZERTE schichte schreiben, wenn man sich ganz einfach auf das Land beschränkt, zwischen Rhein und Memel, zwischen Etsch und Belt, — und meistens wird das auch so gemacht; viel schwerer ist die Abgrenzung, wenn man etwa eine „Geschichte des Adels“ schreiben wollte und noch viel schwerer ist es, d. h. noch viel komplizierter sind die Verknüpfungen mit außenstehenden Faktoren bei der jüdischen Geschichte. So spielen denn auch in die vorliegende Arbeit von Stern Beziehungen zu österreichischen, polnischen, holländischen Juden hinein. Der große Kurfürst muß den polnischen Juden gewisse Rücksichten gewähren beim Besuch der preußischen Märkte, beim Recht oder Verbot, hier oder dort, Handel zu treiben — weil die vielen Juden in Polen Großkaufleute waren und sich besonderen behördlichen Schutzes erfreuten. So sollen vermöge des Paktes zwischen Polen und Brandenburg die polnischen Juden bei den Jahrmärkten und in den Städten „wegen dem Ausländischen, so sie zu besprechen haben mögen“, nicht arrestabel sein (Nr. 5). So wird 1650 und 1660 allen polnischen Juden in der ganzen brandenburgi sehen Monarchie freies Geleit zuerkannt „in Ansehung deren von einigen Ivönigl. Polnischen Senatoren einkommenen Promotorialen“ (Nr. 6). Der Handel in Pommern ist 12 Juden gestattet „auf inständiges Anhalten einiger polnischer Magnaten“ (Nr. 425). Die polnischen Juden führen als Agenten der polnischen Magnaten Waren nach Preußen ein und „vermehren auf ein sehr hohes die Königl. Licent-Intraden“ (Nr. 498). Zu holländischen Juden bestanden Beziehungen von den Ländern Ravensburg, Mark und Cleve aus, die seit dem Xantener Vertrag (1614) der Krone Brandenburg gehörten. Deutlichen Ausdruck fanden diese Beziehungen in der Berufung des Amsterdamer Juden Moses Jacobsohn, der in kürzester Zeit das ostpreußische Ex- und Importgeschäft von Memel aus zu hoher Blüte brachte. „Während die Memeler Kaufleute in den Jahren 1694—1696 für einkommende und ausgehende Ware nur 3056 Reichstaler Zollgeld zahlten, entrichtete der Jude allein in der gleichen Zeit 5498 Reichstalor, also 2432 mehr als die Memeler zusammen (S. 40). Beiläufig sei erwähnt, daß seine Tochter Esther die Taufe nahm und er behördlich gezwungen wurde, sie trotzdem nach seinem Vermögen auszuslatten. Diese Beispiele mögen genügen, um zu zeigen, wie mit der Zulassung von Juden in Brandenburg auch hier sich als Konsequenz mannigfaltige Verknüpfungen nach Ost und West ergaben. Wir finden solche aber auch nach Süden hin, wenn wir an die Zulassung der ausgewiesenen Wiener Juden denken und nach Norden, wenn wir an die Verbindung des Kurfürsten mit den Hamburger Juden denken. Wenn man nun, wie es Stern tut, sein Thema begrenzt auf die Formel „Der preußische Staat und die Juden“, so wird man diesen Verknüpfungen nicht voll nachgehen können, und mir scheint, daß gerade diese Verknüpfungen und Übergänge das interessanteste sind, gleichsam eine Paßhöhe, die einen Blick nach Ost und West gestattet. Eine kleine Änderung des Titels und der maßgebenden Gesichtspunkte hätte solchen Betrachtungen Platz auch in diesem Werke eingeräumt; der Titel hätte nur heißen müssen: „Die Juden im preußischen Staat“. Daß es dazu nicht kam, dafür ist die offenkundig gut preußische Universitätsschulung Sterns verantwortlich: wir gehen wohl nicht fehl in der Empfindung, daß die Gediegenheit — aber auch die Begrenztheit eines Otto Hintze an der Bildung des Geistes teilnahm, dem wir dieses Werk verdanken, und daß vorzügliche Kenntnis der preußischen Verfassungs-, Ver-