Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 40 (2.10.1925)
- Date
- 1925-10-02
- Page
- Seite 761 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 40 Das Jüdische Echo 761 „Foddal“ (d. h. bitte!) sagte einer meiner arabischen Freunde, als ich gerade in der Dämmerung an ihm vorüberging, Er hatte eine Schüssel gebratenen Fleisches vor sich stehen und ich mußte schon aus Höflichkeit an der Mahlzeit teilnehmen. Es schmeckte auch ohne Messer und Gabel nicht schlecht und bekam mir recht gut — obwohl das Fleisch, wie ich nachher erfuhr, von einem gestohlenen Schaf war. Das Geschäft des Diebstahls hatte man zwei Burschen von jenseits des Jordans überlassen, die ebenso schnell verdufteten, wie sie gekommen waren. Und da die Justiz dort drüben auf dem einen Arm gelähmt ist und mit dem andern meistens daneben greift, so laufen sie wahrscheinlich noch heute frei herum. Aber hier geht alles wie am Schnürchen und so müssen die drei Hauptbeteiligten, bei denen man die Reste des besagten corpus delicti gefunden, hat, herhalten. Es ist eine sehr gemischte Gesellschaft, die sich am Morgen auf den Weg nach Jericho begibt. Ein alter halb seßhafter Beduine, der mir immer durch seinen Riesenappetit aufgefallen ist, eine junge Frau, die scheinbar in der Abwesenheit ihres Mannes vom Tugendpfade abgewichen ist, und ein Junge, dessen schelmisch blickende Augen verraten, . daß er sich in den Flegeljahren befindet. Als letzter der im Gänsemarsch dahin trottenden Eskorte folgt hoch zu Roß der Gendarm. Das alles vollzieht sich so ruhig und gemütlich, als wenn es eine Hochzeit wäre. Die Gesichter der Betroffenen zeigen keine Spur von Gram oder Verzweiflung. Wo sind die Angehörigen, die schluchzend Abschied nehmen? (Die Strafen sind hier nicht allzu milde!) Malesch! (Macht nichts!) Ebensowenig wie man die bisherigen Jahre des Lebens gezählt hat (wer weiß hier sein Alter anzugeben?), wird man die Monate oder Jahre im Gefängnis zählen. Man wird schon wieder zurückkommen. Inschallah! Dschedaida bei Jericho. Dr. Stefan Loe wengart. Schließung einer Synagoge In der Frankfurt er Gemeinde bewegt zur Zeit eine Angelegenheit die Gemüter, welche es verdient, in weiteren Kreisen bekannt zu werden. Das „F r a n k f. I s r. Wochenblatt“ äußert sich in seiner letzten Nummer ausführlich hierzu. Wir entnehmen seinen Ausführungen folgendes: „Wie unsere Leser aus der letzten Nummer wissen, hat die Familie des Herrn Dr. Cohn aus Kopenhagen die frühere Synagoge der Religionsgesellschaft in der Schützenstraße erworben und dort einen Gottesdienst eingerichtet. Gegen dieses Vorhaben wandte sich Rabbinat und Vorstand der Israelitischen Religionsgesellschaft, und zwar, nachdem kurzfristige Einigungsverhandlungen nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hatten, durch Erwirkung eines gerichtlichen Beschlusses, der den Käufern auf Grund gewisser Grundbuchklauseln die synagogale Benützung des Gebäudes verbietet. Zu diesem Tatbestand ist zunächst festzustellen, daß wohl — wenigstens in Deutschland — hiermit zum erstenmal seit den Tagen der Reform ein Gottesdienst durch behördliche Eingriffe verhindert worden ist. Dies ist besonders bedauerlich, da es sich doch zweifellos um einen gesetzestreuen Gottesdienst handelt und die Veranlasser der gerichtlichen Verfügung gleichfalls gesetzestreu sind, sodaß sich hier^ der Konflikt innerhalb der Orthodoxie zu einer bisher niemals dagewesenen Schärfe zugespitzt hat. Ganz abgesehen davon, daß infolge dieser Handlungsweise unmittelbar vor den hohen Feiertagen eine neuentstandene Gelegenheit für einen ständigen gesetzestreuen Gottesdienst, an dem doch in Frankfurt wahrhaftig kein Überfluß ist, zunichte gemacht wurde, muß besonders befremden, daß die Schlichtung der Angelegenheit nicht, wie in solchen Fällen religionsgesetzlich vorgesehen, einem unparteiischen Beth-Din unterbreitet worden ist, ja, daß dieser Vorschlag der Familie Cohn offenbar nicht einmal gemacht wurde.“ Das Blatt schließt seine Ausführungen: „Geselzestreue Juden lassen vor Rosch-Haschana 5686 eine gesefzestreue Synagoge in Frankfurt a. M. gerichtlich schließen. Eine Synagoge, der nichts anderes vorgeworfen werden kann, als daß sie einen streng gesetzestreuen, von keiner Gemeinde abhängigen Gottesdienst einrichten will.“ Ärbeit und Äufgaben des Israelitischen Lehrervereins in Bayern Rückblick und Ausblick 5685/6. Referat, gehalten auf der 44. Mitgliederversammlung des bayerischen israelitischen Lehrervereins vom 1. Vorsitzenden, Oberlehrer Simon D i n g f e 1 d e r. IV*). Wir haben den toten Freunden einen Augenblick dankbarer Erinnerung geweiht; die schmerzliche Stimmung, die uns erfüllt, schwingt weiter in unsern Herzen, wenn ich von unseren jüdischen Volksschulen nun spreche. Wir dürfen uns nicht verhehlen, daß wir auch hier vor Gräbern stehen. Vor dem Untergang einer Einrichtung, die über ein Jahrhundert ein Segen für die Gemeinden war, denen sie Krystallisationspunkt der Religion, Kultur und Organisation war, ein Segen für die Jugend, die in ihr zu Juden und zu Staatsbürgern erzogen wurde, ein Hort der Lehrer, denen sie ein schönes Wirken, eine soziale Stellung und eine materielle Sicherung bot, ein Segen für unseren Stand, dem sie soziales Rückgrat war und tüchtige Führer schenkte. Noch bestehen alle die Gründe fort, die die Konfessionsschule als die Schule der jüdischen Gemeinden und als die Erziehungsstätte erscheinen lassen, in der unsere Kinder gebildet und erzogen werden müßten. Wenn wir nur Kinder für diese Schulen hätten! Wie aber die Verhältnisse liegen, gibt es keine Möglichkeit in den Klein- und Mittelgemeinden die jüdische Schule länger zu erhalten, als der jetzige Inhaber dienstfähig ist. Angeregt durch die Aussprache im Echo, habe ich, um den theoretischen Forderungen eine zahlenmäßige Stütze zu geben, von etwa 100 Kollegen Auskunft einverlangt, ob in den betreffenden Gemeinden Aussicht zur Gründung einer lebensfähigen Schule sei. Von 60 Antworten lauteten 55 negativ. Gemeinden mit 60—80 Familien haben im Durchschnitt keine 10 volksschulpflichtigen Kinder oder wenn sie vorhanden sind, ist der Nachwuchs so gering, daß die Schule nicht lebensfähig bleiben kann. *) Vergl. Jüd. Echo Nr. 39. Der dritte Abschnitt des Referats, der den in der Berichtsperiode dahingeschiedenen Mitgliedern ehrende Nachrufe widmet, wird in den nächsten „Mitteilungen des bayerischen israelitischen Lehrervereins“ veröffentlicht werden.