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Das jüdische Echo · 1925-09-25 · 39 (25.9.1925) · p. Seite 740

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
39 (25.9.1925)
Date
1925-09-25
Page
Seite 740 (sequence 4)
Language
German
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740 Das Jüdische Echo Nr. 39 auch den Juden in Paläslina in ihrer Aufbautätigkeil beistehen. In meinem sowie in meiner Freunde Namen kann ich versichern, daß der Plan der Erweiterung der J e w i s h Agency durch Anteilnahme unparteiischer jüdischer Führer Amerikas durchgeführt werden wird. — Außer der Resolution, in der die Fortsetzung und Ausdehnung der Joint- Arbeit beschlossen wurde, wurde auch noch folgende Resolution angenommen: Die Konferenz betrachtet es als selbstverständlich, daß die a m e rik an i s che J u d e n h e i t d a s Werk der jüdischen Siedlung in Palästina freigebig u n t e r s t ü t z t und ist ü berzeugt, d a ß die J u d e n A m e r i k a s d u r e h die Je w i s h A g e n c v und andere Institutionen der Erreichung dieser großen his t o ri - s c h e n A u f g a he ihre Iv r a ft u n d U nters t ii t z u n g in vollem Maße leihen w e r - d e n. Über die Arbeit des Joint in Palästina übergab dessen Vorsitzender, Felix M. War bürg, der Presse einen Bericht, wonach der Joint in den letzten 10 Jahren für Aufbauzwecke in Palästina einschließlich Unterrichts- und Gesundheitswesen über 7 Millionen Dollar ausgegeben hat. * * * Das Zentralkomitee der Zionistischen Organisation Amerikas und der Council des a m e r i k a n i s c h - j ü d i s c. h e n Kongres s e s hielten eine gemeinschaftliche Sitzung ab, die der Aktion des Joint Distribution Comittee gewidmet war. Es wurde beschlossen, die Tätigkeit des Joint, soweit sie sich auf Hilfe und Aufbau bezieht, zu unterstützen, jedoch das Projekt der Krim- Kolonisation als schädlich zu bekämpfen. Der amerikanisch-jüdische Kongreß hat ein Komitee, bestehend aus Dr. Coralnik, Dr. R o n g y und Karl Shcr m a n , für eine eingehende sachgemäße Prüfung der Frage der jüdischen Kolonisation in Rußland eingesetzt, um dann die öffentliche Meinung Amerikas genau informieren zu können. Kongreß der nationalen Minderheiten und die Juden Genf. (J.T.A.) In den letzten Tagen haben in G e n f Beratungen zwischen Vertretern nationaler Minderheiten in den verschiedenen europäischen Staaten stattgefunden, die die Schaffung einer einheitlichen Plattform in Minderheitsfragen grundsätzlicher Natur zum Zwecke hatten. Von jüdischer Seite nahmen an den Beratungen teil das Komitee der jüdischen Delegationen unter Führung von Leo M o t z k i n. Es wurde beschlossen, für den 14.—16. Oktober eine Tagung der Vertreter oller organisierten nationalen Gruppen in den europäischen Staaten einzuberufen. An der Tagung werden sich etwa 30 nationale Gruppen der verschiedensten europäischen Staaten beteiligen. Um dem Kongreß jede Spitze gegen irgendeine besondere Macht zu nehmen, wurde festgesetzt, daß auf ihm die Orientierung aller Fragen, die die individuellen Fälle der einzelnen Gruppen angehen, ausgeschlossen sein soll. Es wurde ein Programm aufgeslelJt, das sich nur auf die grundsätzliche Frage beschränkt, wie auf staatsbürgerlicher Basis ein friedliches Zusammenleben der nationalen Minderheitsgruppen mit ihren Mehrheilsvölkern zu erzielen ist. An dem Kongreß werden jüdische Vertreter aus Lettland, Litauen, Polen und R u m ä nie n teilnehmen. Die Deutschen werden durch 11 Gruppen aus 11 verschiedenen Ländern repräsentiert sein. Die Tagung hat u. a. auch den Zweck, die Führer aller Minderheitsgruppen zur konstruktiven Mitarbeit an der Lösung des nationalen Problems heranzr ziehen. In der Sitzung des Völkerbundes vom 13. September hielt Frithjoff Nansen ein Referat über die Mandatsfrage und über die Lage der nationalen Minderheiten. Mit Bezug auf die Mandatsfrage erklärte Nansen, daß Vorkehrungen getroffen werden müssen, daß die Mandatarmächte ihre Macht nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen. Bezüglich der Minderheilsfrage erklärte Nansen, diese Frage werde erst dann eine Lösung finden, wenn die Länder befriedet sein werden. Sehr viel, sagte er, muß getan werden, um die schwere Lage der Flüchtlinge aus dem Osten zu lindern. Jüdische Minderheitsfragen in der Tschechoslowakei Eine interessante Entscheidung des Obersten Verwalt nngsg er iehts über das Sprachenrecht der jüdischen Minderheit. — Selbständiges Auftreten der „Jüdischen Partei“ bei den Parlamentswahlen. Prag. (J.T.A.) Das Oberste Verwaltungsgericht hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, ob die jüdischen nationalen Minderheiten in den einzelnen Gerichtsbezirken als sprachliche Minderheiten im Sinne des Sprachengesetzes aufzufassen sind oder ob diese Minderheiten, da nach dem heute noch geltenden Hofdekrete vom 23. Oktober 1814 der Gebrauch der jüdischen (hebräischen) Sprache vor den Gerichten und Behörden unzulässig ist, zu einer anderen sprachlichen Gruppe zugezählt werden können. Grund hierzu gab die Beschwerde deutscher Einwohner in einem Gerichlssprengel, denen das Recht aberkannt wurde, Eingaben in deutscher Sprache zu überreichen, da in diesem Sprengel statt der vorgeschriebenen 20 Prozent Angehöriger der Jßsjsj^rL-^jßhnßhdeisQi

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