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Das jüdische Echo · 1925-09-11 · 37 (11.9.1925) · p. Seite 712

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
37 (11.9.1925)
Date
1925-09-11
Page
Seite 712 (sequence 8)
Language
German
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712 Das Jüdische Echo Nr. 37 Die Gesellschaft für jüdisches Recht in Palästina Das Zentralkomitee der Gesellschaft für Jüdisches Recht in Palästina bittet um Veröffentlichung folgenden Aufrufs an die jüdischen Politiker, Schriftsteller und Gelehrten in Erez-Jsrael und im Galuth. „Zion soll durch Recht erlöst werden.“ (Jesaias I, 27) Die Gesellschaft für jüdisches Recht ist eine Frucht der nationalen Bewegung und der Entwicklung der Wissenschaft vom Judentum in unserer Zeit. Sie will Juristen und Talmudgelelirte zu Erforschung der Quellen des jüdischen Rechts vereinigen. Diese Quellen sind groß an Zahl und reich an Gehalt. Generationen von Gelehrten haben Geist und Fleiß an diese Quellen gewandt. Der vorhandene Schatz bedarf nur der wissenschaftlichen Gestaltung, der Ordnung und Formung, entsprechend den Forderungen der entwickelten Rechtswissenschaft unserer Zeit. Wir besitzen schon eine große Zahl von Bausteinen — dank genialen Köpfen aus verschiedenen Zeiten und verschiedenen Ländern, doch diese Steine können zu einem großen Bau nur durch gemeinschaftliche Forschungsarbeit nach modernen wissenschaftlichen Methoden zusammengefügt werden. In jedem Volke ist das Recht das Produkt einer gesellschaftlichen Schöpfung, und wenn die Rechtsforschung nur dazu da wäre, die Grundlagen dieser Schöpfung in der Vergangenheit aufzudecken und das Interesse auf die gesellschaftliche Überlieferung unseres Volkes hinzulenken, wäre ihr Verdienst schon groß. Aber abgesehen davon bereitet die Erforschung unseres Rechts den Boden für seine tatsächliche Wiederbelebung vor, für seine Befestigung als geltendes Recht in unseren verschiedenen Lebensbeziehungen, in denen wir uns bisher aus Nachlässigkeit und aus Mangel an Erkenntnis entlehnter Formen bedienen. Unsere nationale Renaissance in Palästina führt stetig zur Wiederbelebung von vielen unserer historischen Besitztümer. Mit der großen Einwanderung, die von allen Teilen der Diaspora her begonnen hat, erweitern sich die Grenzen unserer Selbstverwaltung. In der Sphäre unserer inner jüdischen Beziehungen wollen wir uns nicht mehr fremdem Recht und fremden Richtern fügen, sondern gehen daran, Formen für unser Rechtsleben zu schaffen, die unsere Art und unseren nationalen Bedürfnissen entsprechen. Solange unsere Väter nicht gewaltsam vom palästinensischen Boden getrennt wurden, hatten sie immer die Bedürfnisse des Landes und des Volkes vor Augen, wenn sie daran gingen, Gesetze und Normen aufzustellen. Auf diesem Wege müssen auch unsere nationalen politischen Institutionen im Lande gehen, wenn sie die Angelegenheiten der Gemeinden und der Einzelnen und ihre Beziehungen regeln und ordnen wollen. Diese gesellschaftlich-nationale Bedürfnis ist es auch, das" Jerusalem, das Zentrum der politischen Arbeit im Lande, zum Zentrum unserer Arbeit macht. Von hier sollen die Verbindungen mit den Zweigstellen hergestellt werden, die nach und nach an anderen Orten in Palästina und außerhalb Palästinas errichtet werden sollen. Die Ziele der Gesellschaft für jüdisches Recht sind folgende: 1) durch wissenschaftliche, historische und dogmatische Untersuchung Inhalt, Charakter und Entwicklung des jüdischen Rechts zu erforschen; 2) eine rechlswissenschaftliche originale und Ubersetzungsliteratur in hebräischer Sprache zu schaffen; 3) eine hebräische Terminologie für die verschiedenen juristischen Disziplinen und die verwandten Wissenschaften feslzustellen. Zur Erreichung dieser Ziele: 1) errichtet die Gesellschaft in Jerusalem ein Forschungsinstitut für das jüdische Recht, das die jüdischen rechtskundigen Gelehrten innerhalb und außerhalb Palästinas zur Belebung und Erneuerung des jüdischen Rechts vereinigen soll; 2) beruft die Gesellschaft an dieses Institut Fachgelehrte, die juristischwissenschaftlich gebildet sind und die Quellen des jüdischen Rechts beherrschen, damit sie sich den Arbeiten der Gesellschaft widmen; 3) gründet die Gesellschaft eine Bibliothek für die verschiedenen juristischen Disziplinen und verwandten Wissenschaften; .4) gibt die Gesellschaft juristische Sammelschriften, Originalwerke, Übersetzungen in den verschiedenen Zweigen des jüdischen und allgemeinen Rechts und der verwandten Wissenschaften heraus; 5) veranstaltet die Gesellschaft Kurse, Vorträge und Diskussionen in den erwähnten Gebieten; 0) tritt die Gesellschaft in Verbindung mit Gesellschaften und Gelehrten in Palästina und außerhalb Palästinas; 7) unterstützt die Gesellschaft ideell und materiell Gelehrte, die wissenschaftlich über das jüdische Recht arbeiten oder an Lehrstätten gehen, um sich für dieses Studium auszubilden;. Nach vier Jahren innerer Arbeit besitzen wir einen wissenschaftlichen Stoff, an dessen Veröffentlichung in Gestalt von Sammelheften und Monographien wir jetzt herantreten. Eine Reihe von Gelehrten, Mitglieder unserer Gesellschaft an verschiedenen Orten, sind mit ihren Forschungen beschäftigt und warten auf die Stunde, in der sie sich in Jerusalem zu gemeinsamer Arbeit in dem Forschungsinstitut vereinigen können. Damit wir das, was uns obliegt, erfüllen können, müssen wir die Zahl unserer Zweigstellen und Mitglieder erhöhen. Talmudgelehrte, jüdische Rechtsanwälte, Richter, Gelehrte und Politiker müssen als Mitglieder der Gesellschaft für jüdisches Recht beitreten und ihren Jahresbeitrag (Mindestbetrag 1 Äg. Pf.) entrichten. Zionistische Vereine, Kultur- und Wissenschaftliche Vereinigungen müssen uns bei der Festigung unserer Gesellschaft helfen, die ein lebendiger Teil unserer nationalen und kulturellen Bewegung ist. Die jüdischen Gemeinden in der Diaspora, die zur Arbeit für unser Land erwacht sind, müssen an ihre Pflicht denken, den gelehrten Forschern des jüdischen Rechts die Möglichkeit systematischer ständiger Arbeit zu gewähren, sie müssen ZiiBmeuenlalire- ' " Sammelt und spendet zu Roschhaschanah für den Keren Kajemeth! 837069

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