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Das jüdische Echo · 1925-09-11 · 37 (11.9.1925) · p. Seite 710

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
37 (11.9.1925)
Date
1925-09-11
Page
Seite 710 (sequence 6)
Language
German
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710 Das Jüdische Echo Nr. 37 die als die Verteurer der Nahrungsmittel hingestellt werden, obwohl es Tatsache ist, daß die Ostjuden in Deutschland in keinem Falle als Mittelglieder zwischen Produzenten und Konsumenten in Betracht kommen können, da ihnen doch die Landbündler gewiß keine Waren verkaufen werden. Charakteristisch für diese neue Offensive ist ein Artikel eines der Führer des Landbundes und der Deutschnationalen, des ehern. Kgl. Landrats von Hertzberg, der unter der Überschrift „Ostjuden — Optanten“ in der „Deutschen Zeitung“ und in anderen rechtsstehenden Blättern erschienen war. Landrat v. Hertzberg schreibt u. a.: „Die Preise für Lebensmittel steigen und steigen. Die Reichsregierung droht mit Maßnahmen zur Preissenkung. Sie weiß, daß einen Bestandteil der Schuld an diesen wachsenden Preisen der überflüssige Zwischenhandel hat, der sich mit den Ostjuden in überreicher Zahl unnötig in das deutsche Wirtschaftsleben eingeschlichen hat. Von einer Absicht, gegen diese Parasiten, Hyänen und Drohnen vorzugehen, hört man kein Wort. Deshalb sei heute einmal wieder an den jahrelangen Kampf erinnert, den wir um die Abschiebung der Ostjuden geführt haben ... Tausende von deutschen Optanten, die als Bettler aus ihrer deutschen Heimat hinausgejagt sind, liegen als Almosenempfänger im Schneidemühler Lager, während der Innenminister den Ostjuden durch Erlaß vom 1. 11. 1919 durch Einschaltung der jüdischen Hilfsorganisationen und Gemeinden das Hierbleiben und damit das Recht auf Aussaugung des deutschen Volkes ermöglichte. Begründet wurde dieser ungeheuerliche Judenschutzerlaß damit, daß es unmenschlich sei, die armen Ostjuden abzuschieben, da sie in ihrer alten Heimat Bestrafungen oder gar Pogromen ausgesetzt wären ... Unter diesem Gesichtswinkel ist es für uns erfreulich, daß Polen sich löblich derr.i Weltjudentum unterworfen und sich den Machtmitteln der jüdischen Internationale gebeugt hat. Auf Drängen des englischen Juden Lucien Wolf hat die Regierung die Forderungen des Jüdischen Parlamentsklubs zähneknirschend angenommen; die Juden behalten ihr Schnapsmonopol und erhalten Staatskredite; sie bekommen Beamtenstellen bei Gericht und Regierung ... Jetzt können die armen, schwergeprüften Juden endlich wieder in ihre geliebte polnische Heimat zurück, ohne Bestrafung oder Einziehung zum Heere fürchten zu müssen. Der einzige Grund, der die Behörden an der Abschiebung hinderte (Inhumanität) ist fortgefallen.“ Hertzberg schließt: „Erfüllt der Preußische Innenminister Severing heute nicht endlich die Pflicht, durch ihre sofortige Ausweisung Wohnung und Unterhalt für die Optanten freizumachen, dann begeht er ein geradezu verbrecherisches Unrecht gegen die treuen deutschen Optanten. Jetzt gibt es kein Ausweichen rr^hr; der Ostjude muß hinaus. Von Minister Severing verlangen wir eine sofortige Äußerung über die von ihm getroffenen Maßnahmen!“ Ueberkinger Sprudel Süddeutschlands führendes Tafelwasser Generaldepot Eduard Kühles, München Tel. 20542 Ledererstr. 12 Eine jüdische autonome Republik in Südrußland? Berlin (J.T.A.). Letzte Meldungen aus Moskau besagen, daß der vor einigen Jahren aufgetauchte Gedanke der Schaffung eines autonomen jüdischen Gebietes in Rußland jetzt neuerdings von führenden Persönlichkeiten der Sowjetunion diskutiert wird. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare der Sowjetunion und Vorsitzender des ukrainischen Rates der Volkskommissare, T s c h u b ar, erklärte auf dem ukrainischen Rätekongreß, daß nach Zunahme der jüdischen landwirtschaftlichen Bevölkerung im Distrikt Cherson dort, entsprechend den Grundgesetzen der Sowjetverfassung, eine jüdische Administrative geschaffen werden wird. Volkskommissar Tschubar führte weiter aus, er halte es für durchaus möglich, in Cherson eine jüdische autonome Republik auf Grundlage der allgemeinen Nationalitätengesetzgebung der Sowjetverfassung zu organisieren. Im Gouvernement Cherson wohnt eine jüdische landwirtschaftliche Bevölkerung von 30 000 Köpfen. Das ukrainische Central-Executivkomitee will Grund und Boden für die Ansiedlung weiterer 7000 jüdischer Familien (30 000 Seelen) bereitstellen. Amnestie fürSynagogec Schänder Berlin (J.T.A.). Wie die Jüdische Telegraphen- Agentur seinerzeit mitgeteilt hat, feierten die Deutschvölkischen der schlesischen Stadt S c h 1 ochau die Wahl des Feldmarschalls Hindenb u r g zum Präsidenten der Deutschen Republik dadurch, daß sie die Fenster der Synagoge zu Schlochau einschlugen. Unter dem Gesang des Liedes „Hakenkreuz am Stahlhelm“ zogen sie durch die Straßen. Vor der Synagoge wurde „Halt!“ kommandiert und auf Kommando ein Steinbombardement gegen die Synagoge eröffnet, sodaß keine Scheibe ganz blieb. Bei der Vernehmung sagten 5 Jünglinge aus, sie waren so betrunken, daß sie sich nicht erinnern können, was sie getan haben. Die Führer aber sagten aus, sie seien dem Zuge vorausgeeilt, als dieser an der Synagoge gewesen sein dürfte. Gegen die Täter war Anklage wegen Beschädigung von Sachen, die dem Gottesdienste gewidmet sind, gemäß § 304 Str.G.B., erhoben worden. In der Hauptverhandlung regte der Vorsitzende, Landgerichtsrat Held vom Landgericht in Schneidemühl, an, die Frage zu klären, ob die Tat nicht unter die preußische Amnestie falle, die bekanntlich die Niederschlagung von Strafverfahren vorsieht, die bei öffentlichen Kundgebungen im politischen Kampfe begangen sind. Daraufhin beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Staatsanwalt J a c o b i, ohne jede weitere Begründung die Einstellung des Verfahrens. Das Gericht beschloß nach längerer Beratung die Einstellung. In der Begründung wird u. a. ausgeführt: Die Tat, wegen der die Angeklagten zur Verantwortung gezogen waren, sei ebenfalls bei einer öffentlichen Kundgebung im politischen Kampfe begangen worden. Alle Angeklagten seien Mitglieder der Deutschvölkischen Freiheitspartei. Sie hätten also im politischen Kampfe gestanden, wenn sie das Eigentum ihrer politischen Gegner verletzt hätten. Interessant ist hier die Feststellung, daß die Synagogengemeinde, die doch lediglich religiöse Aufgaben zu erfüllen hat, der politische Gegner der politischen Partei der Deutschvölkischen ist.

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