Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1925-09-11 · 37 (11.9.1925) · p. Seite 708

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
37 (11.9.1925)
Date
1925-09-11
Page
Seite 708 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9072829-9103075-9155987--07100-9079820
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

708 Das Jüdische Echo Nr. 37 lästina dem Lande die Segnungen des Friedens, der Ordnung und einer guten Regierung gebracht hat und die Erfüllung des ersten Schrittes in der Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte bezeugt, Sir Herbert und Lady Samuel nehmen bei ihrer Abreise von Jerusalem, die von ganzem Herzen kommenden Wünsche der Zionistischen Organisation und die volle Billigung ihrer Dienste für Palästina und das Volk mit. 2. Der Kongreß entbietet dem Feldmarschall Lord P1 u m e r seine Gratulation und die besten Wünsche anläßlich seiner Bestellung als Hochkommissar in Palästina, in der sicheren Erwartung, daß seine Amtsperiode einen weiteren wichtigen Schritt in der Entwicklung des jüdischen nationalen Heimes und in dem Wiederaufbau von Palästina zum Nutzen aller seiner Einwohner bedeuten wird. ß. Der Kongreß bringt feierlich seine tiefe Dankbarkeit gegenüber Lord B a 1 f o u r zum Ausdruck, der die Zeremonie der Inauguration bei der Eröffnung der hebräischen Universität vorgenommen hat, womit die schon bisher der zionistischen Sache geleisteten Dienste, welche ihm einen dauernden Platz in der Geschichte des jüdischen Volkes geschaffen haben, ihre Krönung erfuhren. Der Kongreß hat ferner die folgenden Resolutionen der politischen Kommission angenommen: I. Der Kongreß stellt fest, daß entsprechend dem Wortlaut und dem Geist des Mandats die Verwaltung Palästinas in der Weise zu führen ist, daß der Aufbau ,des jüdischen Nationalheimes durch die Schaffung politischer, administrativer und ökonomischer Bedingungen aktiv unterstützt wird, insbesondere, daß durch Artikel (5 des Mandats die jüdische Einwanderung erleichtert und die Schaffung geschlossener jüdischer Siedlungen auf staatlichen und brachliegenden Ländereien gefördert wird. II. Der Kongreß stellt fest, daß die bisherige Berücksichtigung des jüdischen Sc hui werks im Budget der Regierung in keiner Weise den gerechten Ansprüchen der jüdischen Bevölkerung entspricht und beauftragt die Exekutive, die rascheste Beseitigung dieses Zustandes herbeizuführen. III. In Anbetracht der vitalen Bedeutung einer geregelten Zusammenfassung der jüdischen Gemeinschaft Palästinas wiederholt der Kongreß den Beschluß des XIII. Kongresses, durch den die Exekutive aufgefordert wird, eine beschleunigte Bestätigung des Gemeindegesetzes und die Legalisierung des W a a d L e u m i seitens der Regierung der Mandatarmacht herbeizuführen. IV. Der Kongreß beauftragt die Exekutive, die Politik der freundschaftlichen Annäherung dem arabischen Volke gegenüber in der gleichen Art fortzusetzen, wie sie in den Resolutionen des XII. und XIII. Kongresses Ausdruck gefunden hat. V. Der XIV. Zionistenkongreß lenkt die Aufmerksamkeit der zionistischen Öffentlichkeit auf die Notwendigkeit eines Aufbaus und einer Erweiterung des politischen Apparates der Organisation. Die Exekutive wird aufgefordert, Schritte zu unternehmen, um hinreichende Mittel für die Organisierung der politischen Arbeit zu sichern und geeignete Kräfte für diese Arbeit heranzuziehen. . II. Die Universitätsresolution. Wien (J. T. A.). Der Kongreß hat in seiner letzten Sitzung eine vor der Erziehung s ko mm i s s i o n vorgeschlagene Resolution angenommen in der es heißt, der Kongreß begrüßt die Eröffnung der hebräischen Universität in Jerusalem und sieht in ihr ein epochales Ereignis in dem historischen Prozesse der Renaissance der hebräischen Sprache und Kultur. Weiter heißt es in der Resolution: Die hebräische Universität in Jerusalem soll in allen ihren Abteilungen und Instituten auf dem Prinzip der unbeschränkten Lehrfreiheit aufgebaut werden, wobei die verschiedenen geistigen Strömungen im jüdischen Volk ihren vollen Ausdruck finden müssen. Auf der Basis dieses Prinzips soll der Aufbau des judais tischen. Instituts, welches die Gesamtheit des jüdischen Lehens in Vergangenheit und Gegenwart zu umfassen hat, entscheidend bestimmt sein von dem Bestreben, das Institut unter Wahrung seines wissenschaftlichen Charakters zu einem vollen Ausdruck des jüdischen Geistes zu gestalten, wie er sich in den großen Kulturbüchern der jüdischen Vergangenheit und den schöpferischen Kräften der Gegenwart manifestiert. Resolutionen der jüdischen Emigrationskonferenz in Berlin Von der in der ersten Hälfte des August in Ber- 1 i n abgehaltenen Konferenz der Emigrations-Gesellschaften wurden nachstehende Resolutionen angenommen: 1. In Anerkennung dessen, daß die wichtigsten Probleme der Emigration nur auf internationalem Wege gelöst werden können, hält es die Konferenz für notwendig, mit einer energischen Propaganda hei der Weltdemokratie und ihren maßgebenden* politischen Faktoren für Emigrationsschutz und für Abschaffung der bestehenden Einwanderungsbeschränkungen einzusetzen. 2. Die Konferenz bestimmt ein spezielles Budget für diese Propaganda und fordert von der Exekutive auch fernerhin ihre Vertretung am Sitz des- Völkerbundes in Genf. ß. Indem die Konferenz den Eintritt des jüdischen Emigrationsverbandes in die internationale Vereinigung der Gesellschaft für Emigrantenschutz,, die in der Konferenz im Jahre 1924 geschaffen worden ist, mit Zufriedenheit zur Kenntnis nimmt, fordert die Konferenz die Exekutive, auf die in Konferenz dieser Vereinigung, die am 8. September ds. Js. slattfinden wird, eine entsprechende Delegation zu entsenden. 4. Der „Jüdische Emigrationsverband“ ist ein Verband der Landesorganisationen für Emigrantenhilfe und Emigrantenschutz; sein Ziel ist die jüdische Wanderbewegung zu regeln und die jüdischen Emigranten zu schützen. 5. Dem „Jüdischen Emigrantenverband“ können nur interterritoriale jüdische Organisationen angehören, deren Tätigkeit in dem einen oder anderen Maße die Emigrantenangelegenheit berührt. fi. Dem „Jüdischen Emigrationsverband“ können auch Organisationen der Immigrationsländer, hei denen die Emigrantenhilfe einen Teil ihrer Tätigkeit bildet, zugehören. 7. In Orten, wo die jüdischen Arbeiter einen Ieil der jüdischen Emigrantenmassen bilden, und wo die jüdischen Arbeiter gemeinsame Arbeiterorganisationen mit dem Landesproletariat unterhalten, stützt die Zentrale die speziellen Arbeiter- Emigrationsbüros und unterhält die Verbindung mit ihnen durch die Landeskomitees.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.