Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 34 (21.8.1925)
- Date
- 1925-08-21
- Page
- Seite 656 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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656 Das Jüdische Echo Nr. 34 Zur Inventarisierung jüdischer Altertümer in Bayern (Schluß) *). Bei der Inventarisierung jüdischer Altertümer muß ein Zweifaches beachtet werden: Man unterscheide die kunst- und kulturhistorischen Werte, welche Eigentum von Gemeinden repräsentieren und solche, welche sich in Privathänden befinden. Im ersteren Falle hält eine Sichtung und Katalogisierung nicht schwer. Wer aber bürgt für eine lückenlose Aufzeichnung von Familienschätzen synagogalen und ritualen Gebrauchs, die mit ganz besonderer Sorgfalt innerhalb der Familientradition gehütet werden? Auf genaue Eruierung solcher Familiengeschenke ist deshalb entschiedenes Augenmerk zu richten. Ich kenne solche Fälle, in welchen prachtvolle —- in Privatbesitz gewesene — Silberkronen und Gehänge alten Stils bei Auflösung von altehrwürdigen Gemeinden in Unterfranken geradezu verschleudert wurden und fortab verschwunden blieben. Welche Kunstgegenstände und Altertümer eignen sich nun zur Inventarisierung und Sammlung, bezw. zur Unterbringung in ein zu errichtendes jüdisches Museum? Welche Gesichtspunkte sind dabei in Betracht zu ziehen? Die Antwort lautet: Alles, was mit dem synagogalen und ritualen Feben (Gemeindeleben) zusammenhängt: z. B. Oronhakodesch, Almemor, Gestühle, Kanzeln, Menoros, Säulen, Teppiche, Sepher thoros, Wimpeln, Mohelstuhl und Schemel, Kannen und Waschbecken, Trauungssteine. Minhagbücher, Memorbücher. Urkunden über Grundsteinlegung von Synagogen, gestickte Vorhänge zur hl. Fade, Thoramäntelchen, Schulchondecken, Ez chajim mit Gehängen und Deuter, Kidusch- und Chevrabecher, Besominbüchsen, Havdolohteller etc. Alles, was auf das innere religiöse und Kulturleben der Juden (Familienleben) Bezug nimmt, z. B. Jüdische Bücher und Ritualien, seltene Drucke, Titelblätter, Handschriften, Archivalien, Originale, Gemälde, Photo¬ *) Vergl. No. 32. GASTSTATTEN PREYSING- PALAIS Der vornehme Aufenthalt bei massigsten Preisen Menu Mk. 3.— u. 4.— Tischbestellung; Telefon 25 8 97 graphien, Kupferstiche, Hagadas. Kunstschriften, verzierte Buchstaben und Buchschmucke, Buchzeichen, Exlibris, Barchesdeckchen, Sederteller- und Deckchen, Megillos, jüdische Urkunden, Chanukahleuchter, Vereinspokale und Familienbecher Amulette, Privat- und Gemeindesiegel, Wappen und Siegelringe, Grabsteine- und Inschriften usw.' Alles, was das Außenleben des Juden, d. h. seine Beziehungen zurAußen- "weit, hauptsächlich zu seiner nichtjüdischen Umgebung hin weist, z. B. Privilegien, Konzessionen, Schutzbriefe, Kaufverträge, Urkunden über Ansässigmachung, Urkunden über Anlagen von Friedhöfen, Inschriften allgemeiner Art, etc. Wir sehen also, daß diesem Zwecke ein außerordentlich reichhaltiges Programm zur Verfügung steht, und daß dieser Schatz nur behoben zu werden braucht. Wie steht es nun mit den jüdischen Denkmälern, deren Sammlung und Unterbringung aus leichtbegreiflichen Gründen nicht in die Wege geleitet werden kann? Auch da haben wir wieder ein Zweifaches zu berücksichtigen: Ist der ursächliche Zusammenhang eines Kunstwerkes mit seiner entwachsenen Bestimmung ersichtlich oder nicht! Ich will hier nicht mehr auf die interessanten altertümlichen Bauwerke mit Tonnengewölbe (Segmentgewölbe) der Synagogen zu Bechhofen, Horb und Kirchheim verweisen, die scheinbar wegen der Ähnlichkeiten in Struktur und Ausmalung von einem und demselben jüdischen Künstler nacheinander fertiggestellt wurden, aber an einigen eigentümlichen Originalitäten will ich nicht stillschweigend vorübergehen. So fand ich vor einigen Jahren an dem renovierten Rathause zu Cham (im bayr. Wald) einen tadellos erhaltenen mehrhundertjährigen jüdischen Grabstein — Mirjam bas R. Ephrajim — eingemauert. Oder wer kennt nicht die auf der Westseite des 1744—56 umgebauten Rathauses zu Bamberg angebrachte Inschrift! (Dr. Eckstein erwähnt diese in seinem Werke: die Juden von Bamberg.) „Ein Genius trägt eine Tafel, auf der die Inschrift zu lesen ist: ^itopn rwn n*n rvnn Dnvan Das hebräische Datum 1745 stimmt mit dem deutschen überein. Das neuhebräische „Hazinrim“ und die Angabe eines Prat ließe einen jüdischen Autor der Inschrift vermuten, wenn nicht der Germanismus und die Konstruktion „na’asim“ für na’ asu“ eine solche Annahme nahezu ausschließen würde. Ich kann mir aber nicht denken, welcher Witz hinter der Jahreszahl steckt, deren Buchstaben das hebr. Wort bilden: „Du sollst erschlagen“: Wahrscheinlich handelt es sich hier um einen Architektenscherz.“ — Auf der Veste Koburg sind über dem Torbogen zum Haupteingange vier jüdische Buchstaben zu sehen, die sonderbarer Weise den heiligsten Gottesnamen bilden. Auch auf dem reizenden Schloß Banz (Ofr.) — der bayr. Herzogsfamilie Karl Theodor gehörig — soll über dem Portale zur Schloßkirche eine ähnliche hebräische Inschrift prangen. Solcher Merkwürdigkeiten sind im Bayernlande noch viele anzutreffen, ohne daß dabei ein kultureller Wert konstatiert werden kann; aber es lohnt sich, daß man darauf hinweist. — Wie gewisse Gemälde in der Gruppierung ihrer Einzelfiguren nur durch das „Pathos der Distanz“ zur vollen Wirkung gelangen, so habe ich den (Fortsetzung Seite 659)