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Das jüdische Echo · 1925-07-31 · 31 (31.7.1925) · p. Seite 607

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
31 (31.7.1925)
Date
1925-07-31
Page
Seite 607 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 31 607 Uas Jüdische Echo den festzustellen war, bezogen sich auf ausländische, hauptsächlich Ostjuden. Und als Vorwand für diese Haltung wurde nicht die Zugehörigkeit dieser Menschen zum Judentum, sondern die Tatsache, daß sie Ausländer sind, angegeben. Man würde somit, im allgemeinen gesprochen, Unrecht tun, wollte man behaupten, daß Behörden des Reiches oder des Staates antisemitisch gehandelt hätten. Es gibt aber noch zwei Kriterien für die Haltung einer Regierung in der Judenfrage. Und diese Kriterien sind: Dulden und Unterlassen. In dieser Beziehung kann man leider den Regierungen des deutschen Reiches und der einzelnen Staaten nicht den Vorwurf ersparen, daß sie sich in vielfacher Hinsicht schuldig gemacht haben.. Die Duldung der blutrünstigen antijüdischen Hetze durch weite Schichten des deutschen Volkes und durch einzelne Verbände, die Unterlassung von Einsprüchen seitens der Reichsregierung gegenüber verschiedentlichen Maßnahmen der bayerischen und thüringischen Regierung, die Duldung der fast üblich gewordenen Praxis verschiedener Staatsanwaltschaften gegenüber antisemitischen Exzedenten, gegenüber Schändern jüdischer Grabdenkmäler, gegenüber Schriftleitern und Herausgebern schlimmster antijüdischer Hetzschriften und gegenüber Maßnahmen einzelner Ortsbehörden — siehe Borkum — sind Tatsachen, die allen Juden in Deutschland bekannt sind. Man darf sich nicht durch den Umstand beruhigen lassen, daß Hindenburg, von dem nur politische Dummheit annehmen konnte, er werde, trotzdem er der Kandidat der reaktionären, antisemitischen Parteien gewesen ist, in seiner Amtsführung Judenfeindschaft betätigen, für die jüdische Gemeinschaft einige selbstverständliche, im übrigen belanglose Worte gefunden hat1. Es ist ein schlimmes Zeichen für die jüdische Gemeinschaft, wenn sie widerspruchslos Zustände als naturgegeben und selbstverständlich annimmt, über die sie sich weiter nicht aufregt, und die dennoch gerade wegen ihrer Stabilität geeignet sind, den letzten Rest von menschlichem und jüdischem Stolz in Empörung zu bringen. Der Zustand, daß die Juden in Deutschland auf Schritt und Tritt einem von den Behörden geduldeten Judenhaß begegnen, ist für jeden frei und stolz empfindenden jüdischen Menschen unerträglich. Die Stimmung, die innerhalb großer Teile der deutschen Judenheit herrscht, das Sich-bescheiden oder Sich-abfinden ist geeignet, bei jedem nicht in den Nöten des Alltags versunkenen Juden die größte Besorgnis zu erregen. M.W. S. LEVINGER MÜNCHEN Bayerstraße 25 Pfisterstraße 6 am Hauptbahnhof am Platzl Zigarren / Zigaretten Rauchtabake Das Haus für feine Tabakerzeugnisse Wanderarmenfürsorge in Bayern Delegierten Versammlung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden. Die Neuorganisation der Wanderfürsorge, die die Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge und Arbeitsnachweise in den letzten Monaten mit aller Energie weiter betrieb, hat erfreuliche Fortschritte gemacht. Am 5. Juli fand zu N ü r n b e r g eine Delegierten-Versammlung des Verbandes bayerischer i s r a e 1 i t i s; c h e r Gemeinden statt. Ein einziger Punkt stand auf der Tagesordnung: die Regelung der Wanderfürsorge. Alle größeren Gemeinden des Verbandes waren durch ihre führenden Persönlichkeiten vertreten. Es wurde nach eingehender Diskussion beschlossen, in München, Nürnberg und Würzburg Provinzialstellen für Wanderfürsorge zu errichten. Es wurde folgender Antrag Dr. Eli Straus, München, einstimmig angenommen: „Die zu einer Beratung der Angelegenheiten der Wanderarmenfürsorge auf Einladung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden am 6. Juli 1925 in Nürnberg zusammengetretene Versammlung von Vertretern bayerischer Gemeinden, Rabbinern, Lehrern u. Unterstützungsvereinen beschließt den Anschluß der bayerischen Gemeinden und Fürsorgestellen an die von der „Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge und Arbeitsnachweise“ in Berlin geschaffene Organisation und erklärt ihre Zustimmung zu den von der „Hauptstelle“ vorgelegten Grundsätzen für die Arbeit dieser Organisation. Das Ziel dieser Zentralisierung muß neben der im Interesse der Allgemeinheit erstrebenswerten Einschränkung des Wanderbettels in erster Linie die Fürsorge für die Wanderarmen sein, denen unter Vermeidung von Bürokratie und Schabionisierung durch Arbeitsnachweise, Arbeitsstätten und zweckmäßige Gewährung von Unterstützungen die Existenzgründung erleichtert werden soll. Die Provinzialstellen sollen Stellen für Wanderarmenfürsorge und Arbeitsnachweise sein.“ Die Aufbringung der erforderlichen Mittel soll geschehen in erster Linie durch die auf freiwilligen Leistungen aufgebaute Vereinslätigkeit; ferner durch Umlegung der Kosten auf die Gemeinden des Landes durch Vermittlung des Verbandes auf Grundlage der Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Verhältnis ihrer Steuereingänge. Am 14. 6. d. J. fand in Breslau eine Tagung des Nied e r si c h 1 e s| i' k c h e n Ge m e i n d e - b unde s Breslau-Liegnitz statt, auf der ca. 40 niederschlesische Gemeinden vertreten waren. Auf der Tagesordnung stand neben einigen organisatorischen Fragen in der Hauptsache die Gründung einer Provinzialkasse für Wanderfürsorge. Es wurde ein Antrag Dr. J a c o b s o h n angenommen, der folgendes forderte: 1. Der Ausschuß des Verbandes wird beauftragt, die Gründung einer Provinzialkasse für Wanderarmenfürsorge unter finanziellem Anschluß aller Provinzgemeinden zu betreiben. 2. Es wird empfohlen, daß alle Verbandsgemeindeii die in Breslau bestehende Arbeiterfürsorgestelle, die zur Provinzialkasse ausgebaut werden soll, durch angemessene Beiträge finanzieren müssen (Antrag Hoffmann). 3. Die Schaffung eines gut organisierten jüdischen Arbeitsnachweises ist anzustreben. Fernerhin ist es der Hauptstelle gelungen, den Anschluß der thüringischen Gemeinden

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