Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 31 (31.7.1925)
- Date
- 1925-07-31
- Page
- Seite 606 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/9072829-9103075-9155964--06994-9079712- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
606 Das Jüdische Echo , .. 1. ....Nr. 31 Der Kongress ist für den Aufbau Palästinas entscheidendDarum erfüllt Eure Wahlpflicht/ Wahlen zum 14. Ziomsten-Kongreß In München: Sonntag, 2. August von 10—1 Uhr und Montag, 3. August Nachmittag 3—7 Uhr im Lokal der Zionistischen Ortsgruppe, Ottostr. 2 Aus den WahlbeStimmungen: Die Wahl ist geheim. Jeder Wähler muß persönlich im Wahllokal erscheinen. Er übergibt dem Wahlvorstand seine Schekelquittung, die er abgestempelt wieder zurückerhält. Der Wahlvorstand hat das Recht, eine Legitimation zu verlangen. Er erhält darauf einen Stimmzettel, den er persönlich in die Urne legt. Wähler, die den Schekel entrichtet haben, jedoch nicht mehr im Besitze einer Schekelquittung sind, müssen sich über ihre Person ausweisen und erhalten, falls sich ihre Schekelzahlung aus der Wählerliste erweist, die Wahlberechtigung. Schekelzahler, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besitzen keine Wahlberechtigung. Der Wahlvorstand ist berechtigt, in Zweifelsfällen von den Wählern einen Ausweis über ihr Alter zu verlangen. Briefliche Abstimmung: Nur solche WTähler, die während der Wahlzeit von ihrem Wohnort abwesend" sind, oder deren Wohnsitz nicht im Bezirk einer Ortsgruppe liegt, können die Wahl brieflich ausüben, indem sie ihren Stimmzettel in einen verschlossenen Briefumschlag legen und diesen Briefumschlag in einem Brief (in einem zweiten äußeren Umschlag) an die Hauptwahlkommission der Z.V. f. D. direkt einsenden. Im Begleitbrief muß der ständige Wohnort (ge- Selbsttäuschung oder verhängnisvolle Resignation In den letzten Wochen hat der neugewählte Präsident der deutschen Republik v. H i n d e n b u r g einmal die Vertreter aller in Deutschland lebenden religiösen Gemeinschaften, darunter den Vorsitzenden der Berliner Jüdischen Gemeinde, Kammergerichtsrat Wolff, und das zweite Mal die Vertreter der verschiedenen Wohlfahrtsgesellschaften, unter ihnen auch den Repräsentanten der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden, C a s p a r y , empfangen. In beiden Fällen richtete Reichspräsident v. Hindenburg an die bei ihm erschienenen Führer dieser Gemeinschaften bezw. der Wohlfahrtsinstitutionen freundliche Worte, in denen das Bemühen des Präsidenten sichtlich zum Ausdruck kam, seinen überparteilichen Standpunkt gegenüber allen in Deutschland lebenden religiösen Gemeinschaften zu betonen. Hindenburg tat das, weil es üblich ist, .daß. der Repräsentant eines Staates sich von allen parteimäßigen Äußerungen fernhält. Auch liegt gar kein Grund vor anzunehmen, daß es dem derzeitigen Träger des höchsten Amtes in der deutschen Republik nicht vollkommen ernst um die abgegebenen Erklärungen sei. Hs ist. kein Zweifel, daß Hindenburg auch gegenüber der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland, trotzdem er mit Hilfe und mit jkm Stimmen von Parteien gewählt wureje, die im allgemeinen den Juden' nicht freundlich In Nürnberg: Sonntag, 2. August Vormittag 10—12 Uhr, sowie Montag, 3. August abends 6—8 Uhr im Restaurant Grünspecht, Breitegasse 16/1. naue Adresse), der Grund, warum briefliche Wahl notwendig ist, und das Lebensalter angegeben sein. Er muß eigenhändig und deutlich unterschrieben sein und die Schekelquittung bezw. M. 1.— (für den Schekel) ist beizufügen. Der Begleitbrief soll also etwa folgenden Text haben: An die Hauptwahlkommission der Z. V. f. D. Berlin W. 15, Meinekestr. 10 Anliegender verschlossener Umschlag enthält meinen Stimmzettel für die Wahlen zum XIV. Zionistenkongreß. Mein Wohnsitz ist (Ort). (Straße) Ich befinde mich zur Zeit auf Reisen (oder: an meinem Wohnsitz befindet sich keine zionistische Ortsgruppe.) . Die Schekelquittung, für das Jahr 5685, bez. M. 1.—, füge ich bei.; Ich versichere, daß ich das 18. Lebensjahr vollendet habe und daß ich mein Wahlrecht zum XIV. Zionistenkongreß noch nicht anderweitig ausgeübt habe pnd , nicht anderweitig ausüben werde. Deutliche Unterschrift: ' . Gegenwärtige Adresse: Die brieflich eingesandten Stimmzettel sind nur dann gültig, wenn der an die Haüptwahlkommission eingesandte Brief den Poststempel vom 2. oder vom 3. August trägt. gesinnt sind, das größte Maß von Objektivität und Gerechtigkeit aufzubringen sich bemüht. Wir würden auf diese Begebenheiten, mögen sie auch eine gewisse Bedeutung haben, nicht zu sprechen kommen, wenn in weiten Kreisen der jüdischen Bevölkerung des deutschen Reiches nicht eine fatale Überschätzung dieser Ereignisse ’ festzustellen wäre. Hindenburgs Erklärungen sind für einen europäischen Staat, und Deutschland liegt doch im Herzen Europas, eine Selbstverständlichkeit. Jede Nuance von Parteilichkeit im Empfange der einzelnen Vertreter oder in den Antworten des Reichspräsidenten auf die ihm gebotenen Begrüßungen wäre eine unerhörte Kulturschande. gewesen,. und es soll ohne weiteres zugestanden werden, daß sich der, Reichspräsident bezw. die für seine Äußerungen verantwortliche Umgebung gehütet haben-,, in den Verdacht zu kommen, daß sie die Pflichten des höchsten Repräsentanten verkennen. Daraus, aber den Schluß zu zieh erg daß nunmehr alles in Deutschland hinsichtlich der Juden in. Ordnung ist, wäre ein Selbstbetrug. Die jüdische Gemeinschaft im deutschen Reiche hat seit dem Bestehen der Republik im:.großen und .ganzen; nur wenig Anlaß gehabt, die -Haltung der Reichsregierung des größten 'deutschen Bundesstaates Preußen, gegenüber den - Juden -zu beklagen-. Nur in äußerst wenigen Fällen haben Reichs- und Staatsbehörden1 es an Gerech- fjgkeit gegenüber dem jüdischen Element innerhalb Deutsch länds fehlen lassen. Die wenigen Fälle; wo '--eine-uhter-sGbiedliche- Behandlung gegenüber 'du-