Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 31 (31.7.1925)
- Date
- 1925-07-31
- Page
- Seite 604 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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604 Das Jüdische Echo Nr. 31 Von der Jewish Hgency Resolutionen des Zionistischen Aktionskomitee auf seiner Londoner Sitzung. — Einladung Louis Marshalls zur Beteiligung an der Jewish Agency. — Ernennung eines amerikanischen Organisationskomitees. Auf der ersten Sitzung des Zionistischen Aktionskomitees in London berichtete Leonard Stein, der soeben von seiner Amerikareise zurückgekehrt war, über den Fortschritt der Verhandlungen, die er dort in Sachen der Jewish Agency geführt hatte. Nachdem Dr. Weizmann diesen Bericht ergänzt hatte, wurden dem Aktionskomitee folgende Resolutionen zur Frage der Jewish Agency vorgelegt und zur Kenntnis genommen: Die Verhandlungen zur Erweiterung der Jewish Agency sind soweit fortgeschritten, daß die Exekutive beabsichtigt, dem Kongreß einen Bericht zu erstatten, auf dessen Basis sie um die Ermächtigung bitten wird, nunmehr zur Einsetzung und Organisierung des Councils der Jewish Agency unter folgenden Bedingungen zu schreiten: 1. a) Der Council, der aus ungefähr 150 Mitgliedern bestehen soll, soll zur Hälfte aus Vertretern der Zionistischen Organisation und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Judenheiten in den verschiedenen Teilen der Welt zusammengesetzt sein. b) Der Modus für die Wahl der Vertreter in den einzelnen Judenheiten soll in jedem einzelnen Fall im Einklang mit den lokalen Verhältnissen festgesetzt werden. c) 40 Prozent der Sitze im nichtzionistischen Teil des Councils sollen für die Judenheit der Vereinigten Staaten von Amerika reserviert bleiben. d) Die Verteilung der übrigen Sitze soll durch Obereinkunft der Zionistischen Organisation mit den einzelnen Judenheiten festgelegt werden. Da die Frage gestellt worden ist, ob es für die Exekutive erforderlich sein wird, nachdem der Council der Jewish Agency eingesetzt ist, Schritte zur Änderung des Artikels 4 im Mandat zu unternehmen, wünscht die Exekutive ihrer Meinung dahin Ausdruck zu geben, daß es weder notwendig, noch von irgendeinem Gesichtspunkt aus wünschenswert sein wird, Schritte zur Änderung des Textes des Mandates zu unternehmen. Es ist selbstverständlich, daß, wenn Unterhandlungen zur Annahme einer Konstitution der Jewish Agency führen sollten, die Mandatarmacht hier informiert werden soll, wie sie ja auch über andere konstitutionelle Veränderungen innerhalb des Rahmens der Zionistischen Organisation als Jewish Agency oder über andere von uns für die Entwicklung des jüdischnationalen Heims unternommene wichtige Schritte informiert worden ist. Die Exekutive teilt deshalb mit, daß sie' den am 18. August in Wien beginnenden Kongreß ersuchen wird, der neugewählten Exekutive die Ermächtigung zu erteilen, den Council der Jewish Agency einzusetzen und eine Sitzung des Councils einzuberufen, um über die Annahme einer Konstitution zu beraten, die ihrer Natur nach ein Übereinkommen zwischen der Zionistischen Organisation und den beteiligten Judenheiten sein soll. 2. Es ist selbstverständlich, daß der Council erst einberufen werden soll, sobald die Zionistische Organisation die Mitteilung von der Wahl von mindestens 50 Mitgliedern des nichtzionistischen Teiles des Councils, die ihrerseits mindestens 6 Länder repräsentieren müssen, erhalten hat. 3. Die Exekutive wird dem Wiener Kongreß ferner vorschlagen, daß die Konstitution eine Klausel enthalten soll, daß (sie zunächst nur für die Dauer von drei Jahren, vom Tage der Annahme durch den Council an gerechnet, Geltung haben soll; am Schluß dieser Periode soll die Frage durch eine Übereinkunft zwischen der Zionistischen Organisation und den übrigen Teilnehmern erneut entschieden werden. Im Namen der Opposition erklärte hierzu Dr. Nahum Goldmann: Ich habe in meinem Namen und dem meiner Freunde Grünbaum und Stricker bezüglich der Deklaration der Exekutive über die Jewish Agency folgende Erklärung abzugeben: „Die Deklaration der Exekutive stellt klar fest, daß der Versuch, die Jewish Agency zu erweitern, in der vorschlagenen Form einen provisorischen Charakter hat und daß besonders von einer Änderung des Artikels 4 des Mandates keine Rede ist. Es scheint uns danach, daß eine der Hauptgefahren, die wir seit Jahren bekämpft haben, jetzt beseitigt ist. Der Plan der Exekutive für die Konstitution der Jewish Agency enthält jedoch noch Bedingungen, die nach unserer Meinung keine hinreichende Sicherheit für die Wahrung des Prinzips der Souveränität des Kongresses und der Verantwortlichkeit der Mitglieder der Jewish Agency gegenüber demokratisch gewählten Körperschaften bieten. Wir behalten uns das Recht vor, dem Kongreß in dieser Angelegenheit Vorschläge zu unterbreiten.“ i * Louis Marshall richtete, nach dem Warschauer „H a j n t“, am 27. Juni folgendes Einladungsschreiben pn eine Anzahl amerikanisch-jüdischer Organisationen: „In der am 1. März 1925 abgehaltenen Unparteiischen-Konferenz wurde einstimmig eine Resolution zugunsten der geplanten Schaffung einer erweiterten Jewish Agency, in Übereinstimmung mit Artikel 4 des vom Völkerbunde angenommenen Palästinamandats, beschlossen. In dieser Agency sollen die Nichtzionisten die gleiche Vertretung wie die Zionistische Organisation haben. Als Vorsitzender der Konferenz wurde ich beauftragt, ein O r g a n i s a t i o n s k o m i t e e einzusetzen, das aus Nichtmitgliedern der Zionistischen Organisation bestehen soll. Seine Aufgabe ist, dahin zu wirken, daß die ganze amerikanische Judenheit sich an der Jewish Agency beteiligt. Die Bedingungen, die die Frage dieser Agency regeln und die in der angenommenen Resolution festgelegt sind, sind kurz folgende: 1. Die Agency soll aus einem CöuMil und einer Exekutive bestehen. In beide Körperschaften sollen verantwortliche Vertreter amerikanisch-jüdischer Organisationen eintreten. 2. In den -zu schaffenden Council sollen 50 Prozent der Mitglieder von der Zionistischen Weltorganisation und 50 Prozent durch die nichtzionistischen Körperschaften, die im Sinne des Mandates in der Jewish Agency mitarbeiten wollen, gewählt werden. 3. Von den nichtzionijstischen Mitgliedern des Councils sollen, abgesehen von jenen, die durch die Zionistische Organisation gewählt werden, 40 Prozent aus Vertretern der amerikanischen Judenheit bestehen. 4. In die zu wählende Exekutive, die die Angelegenheiten der Jewish Agency verwalten soll, sollen 50 Prozent von der Zionistischen Weltorganisation und 50 Prozent durch einen Council der