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Das jüdische Echo · 1925-07-24 · 30 (24.7.1925) · p. Seite 592

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
30 (24.7.1925)
Date
1925-07-24
Page
Seite 592 (sequence 8)
Language
German
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592 Das Jüdische Echo Nr. 50 sitzende, Frau H e r z k a - Wien mußte ihre Begrüßungsrede unterbrechen, doch gelang es ihr, der nächsten Rednerin, einer amerikanischen Quäkerin, Gehör zu verschaffen. Als. diese aber von dem anzustrebenden Frieden zwischen den Rassen sprach, gab es Stürme antisemitischen Widerspruchs. Erst als eine Abteilung der Arbeiterwehr erschienen war, trat Ruhe ein. — Die Tiroler Landesregierung hat eine weitere öffentliche Versammlung der Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit wegen befürchteter Zusammenstöße zwischen Heimwehr und Arbeiterwehr verboten. . Der Inhalt des polnisch-jüdischen Abkommens Offizielle Mitteilungen. Warschau (J. T. A.). Die Minderheitssektion des politischen Komitees des polnischen Ministerrates trat am 11. Juli zusammen, um die einzelnen Punkte, die den Inhalt des Abkommens zwischen der polnischen Regierung und der jüdischen parlamentarischen Vertretung bilden, zu fixieren. Nach einem Referat des Unterrichtsministers Stanislaw G r a b s k i beschloß die Sektion, dem Ministerrat die Durchführung einer Reihe von Maßnahmen zu empfehlen, die das jüdische Gemeindewesen, das jüdische Schulwesen, sowie die Erlaubnis der hebräischen und jiddischen Sprache in öffentlichen Versammlungen betreffen. Die Vorschläge sind folgende: 1. Der Ministerrat beauftragt den Bildungsminister, ein Gesetzprojekt betreffend die einheitliche Organisation der jüdischen religiösen Gemeinden ganz Polens und deren religiöse Räte vorzulegen. 2. Der Ministerrat bevollmächtigt den BildungsnTnister, ein Projekt vorzulegen, welches eine Verordnung des Ministerrats über die Ausdehnung des Dekrets vom 7. Februar 1919 betreffend die Änderung der Organisation der jüdischen Gemeinden des früheren Kongreß-Polens auf die ehemals russischen Provinzen enthält. 3. Der Ministerrat nimmt die Erklärungen des Bildungsministers zur Kenntnis, daß er auf dem Territorium der ehemals österreichischen Gebiete eine Demokratisierung der jüdischen Gemeinden in der Weise zulassen wird, daß er seine Zustimmung zur Änderung der Statuten der Kultusgemeinden (§ 28 und 29 des österreichischen Gesetzes über die innerrechtlichen Verhältnisse der jüdischen religiösen Gemeinden vom 21. März 1890) gibt. 4. Der Ministerrat beauftragt den Bildungsminister, ein Gesetzprojekt über die Benutzung der hebräischen und jiddischen Sprache als Geschäfts¬ und Verhandlungssprache in den jüdischen religiösen Gemeinden analog den Vorschriften über den Gebrauch der rumänischen und der weißrussischen Sprache innerhalb der betreffenden Selbstverwaltungsorgane vorzulegen. 5. Der Ministerrat drückt sein prinzipielles Einverständnis damit aus, daß der Gebrauch der hebräischen und der jiddischen Sprache in öffentlichen Versammlungen zugelassen wird. 6. Der JVIinisterrat nimmt die Erklärung des Bildungsministers zur Kenntnis, daß er in einer gewissen Zahl öffentlicher Staatsschulen in Orten mit einem großen Prozentsatz jüdischer Bevölkerung die Unterrichtsfreiheit an Sabbathtagen und den Unterricht in jüdisch-religiösen Fächern in einem Mindestausmaß von 10 Stunden wöchentlich einführen wird. 7. Der Ministerrat nimmt die Erklärung des Bildungsministers zur Kenntnis, daß er eine Verordnung herausgeben wird, wonach der Besuch eines den Staatsvorschriften für Schulen entsprechenden Cheders von jeder anderen Schulpflicht befreit. 8. Der Ministerrat nimmt die Erklärung des Bildungsministers zur Kenntnis, daß er einer gewissen Zahl allgemeiner Schulen, Mittelschulen und Seminarien mit hebräischer oder jiddischer Unterrichtssprache, die den allgemeinen Schulvorschriften genügen, das staatliche Öffentlichkeitsrecht zuerkennen wird. 9. Der Ministerrat nimmt die Erklärung des Bildungsministers zur Kenntnis, daß er besonders verdienstvollen jüdischen Fachschulen Subventionen zukommen lassen wird. 10. Der Ministerrat nimmt zur Kenntnis, daß der Bildungsminister die Schulkinder jüdischer Konfession an den staatlichen Volksschulen von der Schreibepflicht an den Sabbathtagen befreien wird. 11. Der Ministerrat nimm’: zur Kenntnis, daß der Bildungsminister den Kindern jüdischer Konfession und daß der Kriegsminister den Soldaten jüdischer Konfession den Besuch der Gottesdienste an den Sababthtagen ermöglichen werden. 12. Der Ministerrat nimmt zur Kenntnis, daß der Kriegsminister, ohne die prinzipiellen Vorschriften des Militärdienstes zu verletzen, eine Verordnung erlassen wird, daß den Soldaten jüdischer Konfession, die sich außerhalb der Kaserne rituell beköstigen wollen, das Menage-Geld ausgezahlt wird. Wie der J.T.A.-Vertreter erfährt, wird der Ministerrat demnächst eine Sitzung abhalten und alle 12 Vorschläge der Sektion für die nationalen Minderheiten annehmen. ^imen^hrvMsi^ 3ß3jz£Qrb-yßhrveicLeEei

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