Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 27 (3.7.1925)
- Date
- 1925-07-03
- Page
- Seite 542 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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542 Das Jüdische Echo Nr. 27 Der Jüdische Nationalfonds und die Lebensversicherung Herr Dr. E. M. Zweig, Generalsekretär des Hauptbüros des Jüdischen Nationalfonds in Jerusalem, der kürzlich in München einen Vortrag über palästinensische Bodenfragen hielt, über den wir in unserer letzten Nummer kurz berichtet haben, stellt uns die folgenden Ausführungen zur Verfügung, die wir im Interesse der Sache gern veröffentlichen. Zwischen den Juden und der Institution der Lebensversicherung bestanden, seitdem es eine solche gibt, stets die engsten Beziehungen. Denn der Jude mit seinem ausgesprochenen Familiensinn war stets ängstlich darauf bedacht, für den Fall seines Alterns oder frühzeitigen Hinscheidens die Seinen durch Abschluß einer Lebensversicherung vor Not zu bewahren. Der Jude ist aber auch das rentabelste Objekt der Lebensversicherungsgesellschaften; denn er hat auf seine Gesundheit sorgsam Acht und deshalb stellt sich der Altersaufbau der Juden weit günstiger als jener des Durchschnittes der Gesamtbevölkerung. Von diesen Tatsachen ausgehend, war schon in den ersten Jahren der zionistischen Bewegung die Idee auf getaucht, eine eigene jüdische Versicherungsgesellschaft zu begründen, welche den großen Vorteil hätte, ihren Klienten bessere Bedingungen und vor allem billigere Tarife zu bieten, als es den für die Gesamtbevölkerung kalkulierenden Versicherungsgesellschaften möglich ist. Nebst diesem unmittelbaren Vorteil für die Versicherungsnehmer lockte auch die Aussicht, aus den Prämieneinnahmen große Kapitalien anzusammeln, welche — wie sonst zum Vorteil fremdnationaler Zwecke —• nunmehr bei Wahrung vollster Sicherheit dem Aufbau Palästinas dienstbar gemacht werden könnten. Alle diese stets wiederkehrenden Projekte aber blieben im Stadium der Idee oder doch des ersten Anlaufes stecken. Die Gründe hiefür sind klar. Gegen die seit Jahrzehnten bestehenden Lebensversicherungsgesellschaften, mit ihrer reichen Erfahrung, ihrem ausgebauten Apparat an Organisa- Nestor öianadis Cigaretten tions- und Akquisitionsbeamten, ihrer Kapitalsmacht und vor allem dem Schatze des allmählich bei Publikum und Behörden erworbenen Vertrauens konnte eine neue Gesellschaft nicht leicht aufkommen, zumal wenn sie nicht über ein genügendes Grundkapital verfügte und wenn sie nicht — bei den riesigen Propaganda- und Verwaltungskosten — mit vielen Jahren vorläufigen Verlustes rechnen wollte. Diese Erwägungen drängten der Zionistischen Organisation einen anderen Weg auf. Man mußte suchen, sich an schon bestehende Gesellschaften anzulehnen. Diese zeigten sich denn auch einer solchen Verbindung sehr geneigt, aber das Maß ihrer Gegenleistungen war recht bescheiden zu nennen. Im Jahre 1911 schloß die Zionistische Weltorganisation, deren Zentrale noch damals in Berlin war, mit der Baseler Lebensversicherungsgesellschaft einen Vertrag, wonach aus allen durch Juden abgeschlossenen Geschäften der Zionistischen Organisation ein bestimmter Superprovisionssatz zuzufließen hatte. Dieser Vertrag stand mehrere Jahre in Kraft. Der Weltkrieg aber und der Umstand, daß die Basler ihre Tätigkeit nur auf wenige Länder beschränkt hielt, führte dazu, daß die Ergebnisse für die Zionistische Organisation gering blieben. Nun hat das Hauptbüro des Keren Kajemeth Lejisrael (Jüdischer Nationalfonds) in Jerusalem einvernehmlich mit dem Finanz- und Wirtschaftsrat in London die alte zionistische Idee wieder auf genommen. Nach Verhandlungen mit verschiedenen Instituten gelang es endlich, mit der Lebensversicherungsgesellschaft „Phönix“ in Wien, welche besonders seit Friedensschluß einen starken Aufschwung genommen hatte, einen Rahmenvertrag abzuschließen. Dieser Vertrag beansprucht für alle Länder Gültigkeit, in denen der Phönix schon heute arbeitet, also für Österreich, Süddeutschland, Belgien, Holland, Frankreich, Tschechoslowakei, Polen, Ungarn, Jugoslavien, Neu- Italien, Neu-Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Türkei, Ägypten und Palästina, sowie für alle Länder wo er seine Arbeit in nächster Zeit neu aufnimmt. Der Vertrag, welcher die Zionistische Organisation und insbesonders den Jüdischen Nationalfonds zur Propagierung des Versicherungsgedankens in den zionistischen und anderen Kreisen verbindet, geht, was die zugesicherten Gegenleistungen des „P h ö n i x“ anlangt, weit über das, bisher von Versicherungsgesellschaften Angebotene oder Gewährte hinaus. Zunächst werden den Versicherungsnehmern alle Vorteile garantiert, welche irgend eine solide Konkurrenzgesellschaft jetzt oder später zu bieten geneigt ist. Dabei sind die Ansprüche der Versicherten dadurch völlig verbürgt, daß bei Liquidierungsstreitigkeiten der Schiedsspruch des Nationalfonds-Hauptbüros die Entscheidung trifft. Dem Jüdischen Nationalfonds selbst ist der Bezug seiner Superprovision in beträchtlichen Mindestsummen garantiert. Ferner sichert der Phönix für Palästina und für alle Länder, in welchen dies nach den dortigen Gesetzen möglich ist, zu, daß die Prämienres, erv e n in palästinensischen Werten, besonders als Hypothekarkredit gegen Übernahme von Pfandbriefen, Anlage finden. Dem Nationalfonds ist dabei das Kündigungsrecht gewahrt, wenn diese Palästina-Anlagen nicht eine bestimmte, von Jahr zu Jahr steigende Höhe erreichen. Durch dieses Zugeständnis, welches gewiß beispielgebend