Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 27 (3.7.1925)
- Date
- 1925-07-03
- Page
- Seite 540 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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540 Das Jüdische Echo Nr. 27 Der Antrag zum Staatshaushalte lautet: „Der Rat wird ersucht, darauf hinzuwirken', daß durch Einstellung in den Staatshaushaltsplan den jüdischen Gemeinden, Gemeindeverbänden und Einrichtungen in ähnlicher Welse wie jeweils den christlichen Gemeinden, Verbänden und Einrichtungen eine staatliche Beihilfe zur Besoldung ihrer Rabbiner, Prediger und anderen Kultusbeamten gewährt wird.“ Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Es wird hierauf in die Abstimmung über den folgenden liberalen Antrag eingegangen: „Der Verbandstag des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden erwartet, daß der Rat anläßlich Neuregelung der Judengesetzgebung die Einhaltung folgender Grundsätze sichert: 1. Die durch Art. 137 der Reichsverfassung gewährleisteten Rechte, namentlich die Selbstverwaltung, dürfen keinesfalls eingeschränkt werden. 2. Dies gilt namentlich für die Anstellung von Beamten und die Wahl von Mitgliedern der Gemeindeorgane. 3. Diejenigen, welche die Erklärung abgeben, daß ihr Austritt aus der örtlichen Gemeinde lediglich wegen religiöser Gründe erfolgt, können eine Personalgemeinde öffentlichen Rechtes bilden, oder ihr beitreten. 4. Die Überleitung in Ansehung der neupreußischen Gebiete darf nur erfolgen unter Mitwirkung jüdischer Selbstverwaltungskörper der einzelnen Gebiete und unter Wahrung erworbener Rechte der jetzigen Rabbiner, Lehrer und sonstigen Beamten. Der Antrag wird mit einer Mehrheit der Liberalen gegen Volkspartei und Konservative zum Beschluß erhoben. Es wird dann die Wahl des fünfzehngliedrigen Ausschusses vorgenommen. Ein Antrag Bergers, den Poale Zion einen Sitz mit Beratungsrecht einzuräumen, wird mit 41 gegen 33 Stimmen abgelehnt. Die Ausschlußliste wird einstimmig angenommen. Man geht hierauf in die Erörterung des Antrags der Fraktion der Jüdischen Volkspartei ein, der folgendermaßen lautet: „Die im Landesverband vereinigten Synagogengemeinden sind übereinstimmend der Rechtsauffassung, daß § 71 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.7. 1847 durch die Vorschriften des Artikels 137, Absatz 3 der Reichsverfassung aufgehoben worden ist. Der Verbandstag ersucht alle ihm angeschlosseroen Gemeinden, in Zukunft dieser Rechtslage Rechnung zu tragen.“ Einige liberale Redner finden diesen Antrag bedenklich. Der Präsident, Justizrat Sonnenf e 1 d, fragt die Herren der Volkspartei, ob sie sich dem Risiko der Ablehnung aussetzen oder den Antrag lieber zurückziehen wollen. Die Volkspartei zieht den Antrag zurück. Der Präsident, Jusitzrat Sonnenfeld, hält das Schlußwort und stellt fest, daß die Tagung eine ungeheure Arbeit geleistet hat. „Dank fordern wir nicht, wir halten uns an das Mischna-Wort: Der Lohn der Pflichterfüllung liegt in der Pflichterfüllung selbst.“ A. Wiener (Jüdische Volkspartei) spricht dem Präsidenten die Anerkennung der Versammlung für seine mit großer Sachkenntnis und mustergültiger Unparteilichkeit gehandhabte Geschäftsführung aus. Justizrat Sonnenfeld nimmt den Dank für das ganze Präsidium entgegen und erklärt die Tagung für geschlossen. ❖ * * Berlin (J.T.A.). Wie der J.T.A.-Vertreter erfährt, wird der Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden gleich in der ersten Zeit als eine seiner vornehmsten Aufgaben die Frage der Schaffung eines deutschen Reichsverbandes prüfen und zu diesem Zwecke mit dem Bayerischen Landesverband, der Württembergischen Israelitischen Oberkirchenbehörde, der Badischen Jüdischen Landessynode, dem Sächsischen Landesverband jüdischer Gemeinden und den kleineren Verbänden Fühlung nehmen. Die Zusammenfassung ist umso dringlicher, als voraussichtlich vom Reich Mittel für die Versorgung der Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Ob diese Organisation in Form eines Fachverbandes beschlossen werden wird, steht noch nicht fest. ❖ Der Engere Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden hat beschlossen, zu jeder seiner Sitzungen je einen Vertreter des Ra b b I n e r s t a n d e s und einen Vertreter des Lehr er Standes zuzuziehen mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Berufe und im Hinblick dadauf, daß der Landesverband sich in besonders großem Umfange mit den Fragen der geistlichen und unterrichtlichen Versorgung der preußischjüdischen Gemeinden befassen wird. Die polnisch-jüdischen Verhandlungen Günstiges Resultat. Seit einigen Wochen wurden in Polen zwischen der derzeitigen Regierung Grabski und den Vertretern des jüdischen Sejm-Klubs Verhandlungen geführt, um die unleidlich gewordenen Beziehungen zwischen den Juden und der polnischen Regierungspolitik einer Lösung entgegenzuführen. Die polnische Regierung sah sich zu diesem Schritt in erster Linie darum veranlaßt, weil ihre bisherigen Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung im Auslande scharfe Ablehnung gefunden haben und weil die polnische Finanzverwaltung bei allen Versuchen, im Auslande Kredite zur Linderung ihrer finanziellen Nöte zu erlangen, immer wieder zu hören bekam, daß man nur wenig Vertrauen in die polnische Wirtschaft zu setzen vermöge, solange die Juden in Polen, der regsamste Teil der polnischen Handelswelt, in ihrer Existenz bedroht werden. Der polnische Außenminister, dessen Bemühungen im Auslande am stärksten unter dieser wegen der ungerechten Behandlung der Juden herrschenden Mißgunst zu leiden hatten, veranlaßte den polnischen Ministerpräsidenten, an die Juden heranzutreten und sie zu Besprechungen einzuladen. Eingedenk der seit vielen Jahren gemachten Erfahrungen brachten die jüdischen Abgeordneten dem Angebot der polnischen Regierung nur sehr geringes Vertrauen entgegen. Maßgebende jüdische Politiker hatten insbesondere an der Methode dieser Verhandlungen _ auszusetzen: Die Polen luden nämlich Herrn Luden Wolf, den Generalsekretär der Anglo- Jewish-Association, als Vermittler zwischen ihr und der polnischen Judenheit ein, und überdies verlangte die Regierung unbedingte Geheimhaltung der Pertraktionen. Mit Recht wehrten sich die konsequenten Verfechter einer principiellen jüdischen Oppositionspolitik gemeinsam mit den anderen nationalen Minderheiten gegen das