Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1925-06-26 · 26 (26.6.1925) · p. Seite 527

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
26 (26.6.1925)
Date
1925-06-26
Page
Seite 527 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/9072829-9103075-9155707--06911-9079628
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 26 527 Das Jüdische Echo Nebenkläger das antisemitische Ehrhardt-Lied provokatorisch ins Gesicht gesungen und gepfiffen. Vom Vorsitzenden zur Rede gestellt, mußte er die Tatsache zugeben, wollte sich aber dabei „nichts böses gedacht haben.“ Breslauser ßeleidigungsprozeß Beleidigung der deutschen Juden in ihrer Gesamtheit. — Ein völkischer Hetzer vor Gericht. — Ein Brief Ludendorffs über den Aufruf des Oberkommandos „An die Jidden in Paulen“. Breslau (J.T.A.). Das große Schöffengericht beim Amtsgericht Breslau verhandelt am 17. Juni einen Beleidigungsprozeß, den der Vorsitzende der Breslauer Zionistischen Vereinigung, Herr Rechtsanwalt Jacobson gegen den Redakteur der „Schlesischen Volksstimme“ Dr. Herrmann angestrengt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben wegen Beleidigung der deutschen Juden in ihrer Gesamtheit. Der Beleidigung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Rechtsanwalt Jacobson hatte in der „Jüdischen Zeitung für Ostdeutschland“ einen Artikel „Ostjuden in Deutschland“ geschrieben, in welchem u. a. die folgende Stelle vorkam: „Es ist kein edler Zug, wenn deutsche Juden dieselben Ostjuden von sich stoßen, die 1914/15 jüdische Soldaten des deutschen Heeres als jüdische Brüder empfangen und dabei ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben.“ Unter Bezugnahme auf diesen Artikel veröffentlichte der Angeklagte in der „Schlesischen Volksstimme“ einen Aufsatz mit der Überschrift „W i r Juden waren Landesverr ä t e r“, in welchem er die Juden als „vaterlandslose Gesellen“ bezeichnete und ausführte, es sei ein starkes Stück, sich in der Öffentlichkeit zu rühmen, daß schon 1914 von den Juden hüben und drüben gemeinster Landesverrat vor dem Feinde betrieben worden sei.“ Der Angeklagte suchte sich damit zu entschuldigen, daß er nur die Schlußfolgerungen aus der Darstellung Jacobsons gezogen habe. Die polnischen Juden, welche die jüdischen Soldaten freundlich empfangen hatten, hätten ebenso Landesverrat begangen, wie die deutschjüdischen Soldaten, die von ihnen Liebesgaben annahmen, sich als Deserteure von polnischen Juden verstecken Hessen und ihnen militärische Geheimnisse Deutschlands verrieten. Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor v. Garnier, forderte den Angeklagten auf, für diese Behauptungen den Wahrheitsbeweis anzutreten. Der Angeklagte erklärte sich hierzu außerstande. Der Angeklagte überreichte dem Gericht einen Brief, den ihm General Ludendorff zum Zwecke des Beweisverfahrens geschrieben hatte. Ludendorff erklärt, daß der bekannte Aufruf „An die Jidden in Paulen“ zwar erlassen worden sei, aber nur auf Betreiben des Feldrabbiners des Armeekommandos der 9. Armee; im übrigen habe weder er, General Ludendorff, noch irgend ein deutschblütiger Soldat irgendwelche Liebesdienste von polnischen. Juden jemals angenommen. Der Vertreter des Nebenklägers, Rechtsanwalt Ford er, wies auf die vergiftende Wirkung solcher Artikel hin, die den inneren Frieden dauernd gefährden und das deutsche Volk nicht zur Ruhe kommen lassen. Er bezeichnete den Inhalt des Briefes des Generals Ludendorff vom politischen Standpunkte aus als geradezu kindisch und erklärte, in der Lage zu sein, eine Menge Äußerungen von Offizieren und Mannschaften christlichen Glaubens vorlegen zu können, welche die freundliche Aufnahme deutscher Soldaten durch polnische Juden ausdrücklich bestätigen. Hieraus aber den Vorwurf des Landesverrates herzuleiten, sei nicht nur eine schwere Herabsetzung der jüdischen Gesamtheit, sondern eine schamlose Verleumdung. Er beantragte, über die vom Staatsanwalt gestellte Strafe von 150 Mark hinauszugehen und eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Das Gericht schloß sich den Ausführungen des Vertreters des Nebenklägers an, sah nur mit Rücksicht auf die bisherige Straflosigkeit von einet* Freiheitsstrafe ab, ging jedoch über den Antrag des Staatsanwalts hinaus und verurteilte Dr. Herrmann zu 500.— Mark Geldstrafe. Um das jüdische Frauenrecht in Palästina Heiße Debatten in der Nationalversammlung. Spaltung der Nationalversammlung u. Neuwahlen. Jerusalem (J.T.A.). Am 15. Juni wurde in Jerusalem die dritte Session der Jüdischen Nation a 1 v e r s a m m lung (Assefal Haniwcharim) eröffnet. Der Vorsitzende verlas ein Begrüßungsschreiben des Oberkommissars Sir Herbert S a - muel. Dr. Thon erstattete Bericht über die Tätigkeit des Waad leumi, Colonel Kisch berichtete über die politische Lage. Hierauf trat man in die Diskussion über die Rechte der Frauen, über die sich eine sehr erregte Debatte entspann, ein. Jerusalem (J.T.A.). Die Frage der Rechte der jüdischen Frauen in Palästina hat zu einer Spaltung der Nationalversa m m lung geführt. Die Redner der Majorität sprachen sich mit aller Entschiedenheit für das Frauenrecht aus, die Vertreter des M i s r a c h i und der anderen orthodoxen Gruppen sprachen dagegen. Die Debatte wurde immer erregter. Die Vertreter des Misrachi, der orthodoxen Aschkenasim, der Yemeniten und der Mehrheit der Sephardim verließen den Sitzungssaal. Sie hielten noch an demselben Abend eine eigene Sitzung ab und proklamierten formell die Begründung einer unabhängigen Nationalversammlung der orthodoxen Juden. Die Frage der Rechte der jüdischen Frauen in Palästina war lange Zeit Gegenstand scharfer Meinungsverschiedenheiten zwischen der orthodoxen und nichtorthodoxen Judenheit Palästinas. Die Vereinigung für die Gleichberechtigung der jüdischen Frau forderte, daß in Erbschaftsangelegenheiten die Frau dem Manne gleichgestellt und daß dem Rabbinat das Recht entzogen werde, in Erbschaftsangelegenheiten zu entscheiden. Die Rabbiner Ostr o f s k y u. A s s a f wollten das Erbrecht der Frau nur dann gelten lassen, wenn ein Vermächtnis des Erblassers zugunsten der Tochter vorhanden ist, andernfalls seien nur die Söhne erbberechtigt. Die Misrachisten forderten ihrerseits, es sollen bei den Behörden jüdische Vertretungen bestehen, die das Recht haben, Zivilehen und Zivil-Ehescheidungen für ungültig zu erklären. Jerusalem (J.T.A.). Die Misrachisten und anderen orthodoxen Gruppen der Assefat Haniwcharim, die während der Debatte über das Frauenrecht die Tagung der Nationalversammlung verließen und sich in einer Sondertagung zu einer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.