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Das jüdische Echo · 1925-06-26 · 26 (26.6.1925) · p. Seite 526

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
26 (26.6.1925)
Date
1925-06-26
Page
Seite 526 (sequence 14)
Language
German
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526 Das Jüdische Echo Nr. 26 Als eine Reihe jüdischer Inflationsgrößen in Österreich und Deutschland zusammengehrochen waren, wurde von der antisemitischen Richtung immer wieder betont, daß dies einem Stinnes, trotzdem er ebenfalls in der Zeit der Inflation seine Gebilde zum Großteil geschaffen halte, unmöglich passieren könne. Es wurde erklärt, dies sei schon deswegen ausgeschlossen, weil der Konzern Stinnes allzu viel mit der Materie verknüpft sei und nichts mit dem labilen Einfluß der jüdischen Finanzen gemein habe. Die Ereignisse der letzten Wochen haben gerade dargelegt, daß auch diese Taktik eine vollkommen verfehlte war. Der Fetisch der Substanz konnte gegenüber den anstürmenden Ereignissen nicht standhallen. Er ist zusammengebrochen, viel rascher und viel gründlicher, als es bei den sogenannten jüdisch-finanziellen Inflationsgründungen der Fall war. Dadurch, daß Stinnes allzusehr an der Substanz gehängt, daß er nie ihre Liquidierung in Betracht gezogen hat, daß er ihre Durchflutung mit dem finanziellen Blute des Kapitals absichtlich oder aus Leichtsinn vermieden hatte, dadurch, daß seine Nachfolger diese Handlungsweise des verstorbenen Stinnes direkt sklavisch als Axiom befolgten, ist es zu diesem furchtbaren Eklat gekommen. Für Stinnes bedeutete der Aufkauf eines Kohlenbergwerks den Besitz von Kohle. Er bedachte nicht, daß für die Nutzbarmachung dieser Kohle Kapital und Arbeit notwendig sei, die tatsächlich nur durch das Mittel der Finanz in der Form des Betriebskapitals Kohle herbeigeschafft werden könne. Die beiden Faktoren der Produktion schaffen aus der Substanz das gebrauche- und verwerlungsreife Gut. Es ist dies ein elementarer Grundsatz der Nationalökonomie, der so alt ist, wie die Wirtschaft selbst, den aber Stinnes immer außer acht gelassen hat. Dies wurde ihm von den Antisemiten zum Vorteil angerechnet, in der Wirklichkeit aber gereichte es ihm zum Verderben. Stinnes zog aus, um die Finanz zu verderben. Nicht deswegen, weil er sie als Finanz verachtete, tat er dies, sondern weil sich in ihm der antisemitische Gedanke der Unterjochung der jüdischen Finanz regte. Zu diesem Zwecke hat er zwar nicht gescheut, mit dem kleinen rumän. Juden Cyprut anzuknüpfen, um sich durch dessen Hilfe ein großes Aktienpaket der Fürstenbergschen Handelsbank anzueignen. Der jüdischen finanziellen Berater G o 1 d s c h m i d und Salomonsohn hat er dabei nicht entraten. Doch waren auch sie ihm nur Mittel zum Zweck. Für ihn war der Kampf gegen die Finanz förmlich Leidenschaft, wie auch der Kampf der Hakenkreuzler gegen die Juden in Deutschland, die er mit seinem Gelde mehr als reichlich unterstützte. In seinem Größenwahn, bar jeder Kenntnis der Zusammenhänge ' der Wirtschaft, hat er sich einmal zu dem Ausdruck vermessen, daß der Bankier dem Industriellen als dem Repräsentanten der Substanz die Akten und die Geldmappe nachzutragen habe. Mit diesen Worten hat er den Fetischismus der Substanz kraß zum Ausdruck gebracht. Die Vorgänge der letzten Zeit haben es gezeigt, wie unvernünftig Stinnes dabei gehandelt hat. Er hat nicht den Juden und nicht der Finanz geschadet. Er hat etwas anderes zur Strecke gebracht, was für ihn und seine Familie einen viel schwereren Verlust bedeutet, nämlich sein eigenes Vermögen. Dr. Michael S u s s a n. Der Prozeß gegen die Berliner polizeilichen Pogromhelfer Berlin (J.T.A.). Vor der 2. Strafkammer des Landgerichts I als Berufungsinstanz begann am 18. Juni der seit langer Zeit die Gerichte beschäftigende immer wieder'vertagte Prozeß gegen die Schutzpolizeibeamten Doiney, Marzinkewitz, B u n k e und Polizeihauptmann I) ubbe wegen fortgesetzter Körperverletzung und Beleidigung. Es handelte sich um die pogromartigen Ausschreitungen des Mobs am 5. November 1928 im Scheunen viertel. Mitglieder des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten hatten den Schutz der jüdischen Bevölkerung übernommen, wurden aber von der Schutzpolizei verhaftet, auf einem Lastautomobil in die Alexanderkaserne gebracht und dort beschimpft und schwer mißhandelt. Dem Zeugen Dr. Bernhardt wurden sogar durch einen Schlag mit dem Gewehrkolben die Knochen der rechten Hand Zertrümmert. Einem der Zeugen wurde die Uhr entwendet. In der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht Berlin-Milte am 28. August 1924 wurden Hauptmann Dubbe und Wachtmeister Marzinkewitz freigesprochen, Domey zu drei Monaten Gefängnis und Bunke zu 200 Mk. verurteilt. In der Berufungsverhandlung führte Landgerichtsdirektor Boettcher den Vorsitz, die Anklage vertrat Staatsanwalt Wasmund. Die als Zeugen einvernommenen Frontsoldaten schilderten eingehend die Vorgänge am 5. November 1923, während die Angeklagten ihre Mittäterschaft bestritten und die als Zeugen einvernommenen Polizeibeamten nicht zugeben wollten, etwas gesehen oder gehört zu haben. Das „Berliner Tageblatt“ stellt fest, daß „dieser Mangel an Mut ein sehr bedenkliches Licht auf die Schutzpolizei wirft.“ Das Urteil der Berufungskammer gegen die Polizeibeamten wurde erst am Samstag, spät abends, gesprochen. Verurteilt wurden: Schreiber und Bunke zu je sechs Monaten Gefängnis, Marzinkewitz zu drei Monaten Gefängnis. Diesen wurde die Befähigung zur Ausübung einer Amtstätigkeit für drei Jahre aberkannt. Domey erhielt eine Geldstrafe von 300 Mark zudiktierl, Hauptmann Dubbe wurde freigesprochen. Slaatsanwaltschaftsrat Dr. Wasmund faßte das Ergebnis der Beweisaufnahme dahin zusammen, daß alle Angeklagten überführt seien, auch wenn 20 andere Polizeibeamte eidlich versichern, nichts gesehen zu haben. Er könne sich diese Aussagen nur als Suggestion erklären, sonst müsse er annehmen, daß hier ein Meineid nach dem anderen geleistet worden sei. Die Beamten seien angesteckt gewesen von dem Terror, der auf der Straße herrschte. Hauptmann D u b b e s Äußerung: „Aufhängen müßte man die Judenbande, an die Wand stellen!“ sei zweifellos erwiesen. In der Urteilsbegründung fand der Vorsitzende Landgerichtsrat Boettcher scharfe Worte gegen die Verurteilten. Die „Vossische Zeitung“ schreibt: „Diejenigen, die für Geist und Tätigkeit der Schutzpolizei veranwortlich sind, obgleich sie im Gerichtssaal nicht zur Stelle waren, werden aber den Bericht über die Mißhandlung mit ganz besonderer Aufmerksamkeit in sich aufnehmen und ihre Folgerungen daraus zu ziehen haben.“ Der als Zeuge vernommene Polizeimajor Rank hatte während einer Pause einem der jüdischen

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