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Das jüdische Echo · 1925-06-26 · 26 (26.6.1925) · p. Seite 519

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
26 (26.6.1925)
Date
1925-06-26
Page
Seite 519 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 26 Das Jüdische Echo 519 Der Verbandstag stellt mit Bedauern fest, daß die Ausweisungspraxis der preußischen Verwaltungsbehörden, gegenüber den Ostjuden immer schärfer gehandhabt wird, und daß Anträgen auf Einbürgerung auch wenn die Antragsteller schon jahrzehntelang in Deutschland wohnen, immer größere Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden. Der Verbandstag ist überzeugt, daß der Minister des Innern als oberster Chef der Verwaltung diese Praxis nicht billigt, und bittet ihn daher, die nachgeordneten Behörden mit entsprechenden Weisungen zu versehen, insbesondere aber anordnen zu wollen, daß hei Ausweisungsfällen den Geboten der Menschlichkeit mehr als bisher Rechnung getragen wird. Nunmehr ergreift Herr Dr. Ismar Freund das Wort zu Punkt 8 der Tagesordnung: Revision des preußischen Judenrechts. Der Redner geht aus- * führlich auf Art. 137 der Reichsverfassung ein, laut welchem eine Staatskirche nicht existiert, wonach also die einzelnen Glaubensgemeinschaften die Freiheit, eigene öffentlich-rechtliche Organisationen zu bilden, besäßen. Es bleibt aber ungeklärt, ob durch diesen Artikel das Judengesetz von 1847 als abgeschafft zu gelten habe, ob es sich um ein zwingendes Reichsrecht handelt, welches Staatsrecht bricht, oder ob Raum gelassen wird für Landesgesetze. Der Redner bespricht dann die Vorlage betreffend die Revision der preußischen Judenrechte und geht ausführlich auf die Judenrechte der verschiedenen Länder ein, wobei er manche kuriose Beispiele anführt. Es müsse, schloß er, ein einheiU liches Judenrecht zur Geltung kommen. Der Redner geht auf die Frauenfrage, Wahlrechtsfrage, Frage des Ausländerwahlrechts ein und stellt den Grundsatz auf: Wer in der Gemeinde als Jude wohnt, der ist Jude. (Beifall). Die Sitzung wird auf Dienstag, 11 Uhr vormittags vertagt. Wahl des Präsidiums des Verbandsrates. B e r 1 i n (J.T.A.). Der neugewählte Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden hat am Dienstag, den 23. Juni, mittags, eine Sitzung abgehalten und sich konstituiert. Zum Präsidenten wurde der Vorsitzende der Berliner Jüdischen Gemeinde Kammergerichtsrat Leo W o 1 f f (Lib. Vereinigung) gewählt. Zu stellvertretenden Vorsitzenden mit gleichen Rechten und Pflichten wurden gewählt: Rechtsanwalt Dr. Alfred Kl e e (Jüdische Volkspartei), Bankier Bruno Galewsky (konservativ) und Justizrat Leo Lilienthal (liberal). Der dritte Verhandlungstag. Berlin (J.T.A.). Die erste Sitzung des dritten Verhandlungstages war der Durchberatung des Etats gewidmet. Betreffend einige Ausgaben-Posten wie z. B. Lehrerbildungsanstalten entspannt sich eine eingehende Diskussion, an der sich Lehrer Falkenberg, Rabbiner Kaufmann, A. Wiener- Beuthen, Rabbiner Dr. Freund- Hannover u. a beteiligten. Zu einer interessanten Auseinandersetzung kommt es bei der Durchberatung des Kapitels Einnahmen. Und zwar bei der Position Staatsbeihilfen. Die Herren Dr. Ismar F r e u n d und Landtagsabgeordneter Dr. B a d t geben Aufschluß über die bisherige Geschichte der Staatsbeihilfen. Herr Abgeordneter Dr. Badt gibt eine ausführliche Geschichte der Kämpfe um die Staatsbeihlfen für die jüdischen Synagogen-Gemeinden, und meint, der Kampf um die Staatsbeihilfen ist ein wichtiger Beitrag zum jüdischen Kampf ums Recht. Bereits im Jahre 1914 hatte im Preußischen Abgeordnetenhaus ein Kampf dafür eingesetzt, daß den jüdischen Synagogengemeinden die proportionell gleiche Staatsbeihilfe zuteil wird, wie den evangelischen und katholischen Bekentnissen. Im Jahre 1923 figurierte im Preußischen Etat ein besonderes Kapitel Synagogengemeinden. Aber schon im Jahre 1924 fiel die Angelegenheit unter den Tisch, ohne daß eine Begründung hierfür versucht worden ist. Der Kampf um die Wiederherstellung der Position wurde aufgenommen unter der Devise: was für Evangelen und Katholiken recht ist, muß für die Juden billig sein. Charakteristisch waren die Argumente, die der damalige Finanzminister Richter gegen den damals vorliegenden Antrag Dr. Badt und Genossen ins Treffen geführt hat. Er meinte, der Umstand, daß das Fehlen dieser Position im Etat viele Jahre nicht bemängelt worden ist, beweise, daß die Notwendigkeit einer Wiedereinstellung nicht vorliegt. Der Redner bemerkte, dieses Argument zeige, wie leicht durch stillschweigende Duldung ein Unrecht zum Recht gestempelt wird. Ein zweites Argument des Ministers war der Hinweis, daß die Synagogengemeinden sogar leistungsfähiger sind als die christlichen Gemeinden. Auch hier altes Vorurteil, welches unsere soziale Arbeit hemmt, und bekämpft werden muß. Der Kampf um die Position der Synagogengemeinden im Preußischen Etat muß im Herbst erneut und mit Nachdruck aufgenommen werden. Bei den Parteien der Weimarer Koalition besteht ein weitgehendes Verständnis. Gerade die sozialistische Fraktion war es gewesen, die als erste einen auf Einstellung einer bestimmten Summe für die Synagogengemeinden in den Etat dahingehenden Antrag eingebracht habe. Das ist um so bedeutsamer, als die Sozialdemokraten gegen alle Leistungen an Religionsgesellschaften sind. Aber aus Gründen der Gerechtigkeit fordern sie Beitragsleistungen für die Die echt Bulgarisch _ Ph/Ii fschuK * Vor minderwertigen Nachahmungen wird gewarnt. enthalten nur feinste Mischungen der edelsten feulgarifchen Qualitätstabake

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