Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 24 (12.6.1925)
- Date
- 1925-06-12
- Page
- Seite 476 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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476 Das Jüdische Echo Nr. 24 Die französischen Gelder Hitlers. Berlin (J.T.A.). Ein Telegramm aus München meldet: Das Oberlandesgericht hat die von Hitler eingelegte Revision in seinem Prozeß gegen Sanitätsrat Dr. P i 11 i n g e r abgewiesen. Es handelte sich dabei um den Vorwurf, daß Hitler und seine Bewegung 1923 mit französischem Gelde gespeist wurden, eine Behauptung, die von dem verstorbenen englischen Politiker E. D. Morel auf Grund unbestrittener Informationen von Pariser Persönlichkeiten aufgestellt worden war. Dr. Pittinger war in der ersten Instanz freigesprochen worden. Die Nationalsozialisten über die nationaldeutschen Juden. Mit dem Vortrag Dr. P e y s e r s in der Münchener Ortsgruppe des Verbandes nationaldeutscher Juden beschäftigt sich der „Völkische Beobachter“. Er meint, die nationaldeutschen Juden hielten es wieder mal für nötig, ihre Vaterlandsliebe in aller Öffentlichkeit zu bekennen. Der stellvertretende Vorsitzende wäre zu dem Zweck eigens von Berlin nach München gekommen, um seine Glaubensgenossen an ihre „nationalen Pflichten“ zu erinnern. Zu der Bemerkung Peysers, für den treuen Anhänger der jüdischen Religion sollen in deutschen Fragen deutsche Gesichtspunkte maßgebend sein, meint das Blatt: „Wie können für einen „Auserwählten“ in Fragen, die lediglich das beherrschte Volk betreffen, die Gesichtspunkte dieses Volkes maßgebend sein? — Nein, lassen wir uns nicht täuschen: dem Juden wird der Boden etwas zu heiß: Barmat, Kutisker, Marco Friedmann, die Wirkungen des Dawesplans könnten jetzt dem borniertesten Deutschen die Augen öffnen. Da muß rasch eine Beruhigungspille dem Michel gegeben werden, — mit Hilfe des „nationalen“ Weltblattes —, seht, wir Juden sind gar nicht so schlimm, wir sind bereit, unsere nationalen Pflichten zu erfüllen und zum gemeinsamen Vaterland zu stehen. Im übrigen sind wir ja Leidensgefährten; wir werden auch nicht mehr gehaßt als ihr (darum steht „Deutschenhaß“ voran), also seid vernünftig, trennt Euch von den „Hakenkreuzlern“, dann lassen wir auch von den Zionisten.“ Ein völkischer Verteidiger hält Hetzreden vor einem Nürnberger Gericht. (J. Z.) Der völkische Rechtsanwalt Dr. Kr afft hatte als Verteidiger vor dem Schöffengericht Nürnberg in der Sitzung vom 15. Jan. d. J. u. a. erklärt: „Das Republikschutzgesetz mit dem Paragraphen 49 b RStGB. sei erst entstanden, nachdem ein Verräter oder Schädling an der deutschen Sache, Herr R a t h e n a u , die verdiente Strafe erlitten habe . “ In einer anderen Gerichtssitzung, in der er ebenfalls als Verteidiger fungierte, erklärte er: „Ein Staatswesen, dessen Verfassung auf Landesverrat und Meineid basiert, kann nicht verlangen, daß anständige Bürger die nötige Autorität haben.“ Dr. Krafft hatte sich jetzt deswegen selbst als Angeklagter vor dem Schöffengericht Nürnberg zu verantworten. Der Beschuldigte, der bereits wegen Beleidigung mit einer Gefängnisstraße von 2 Monaten vorbestraft ist, wurde wegen Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von 3 Monaten und 50 Mark Geldstrafe, evtl, zu weiteren 5 Tagen Gefängnis verurteilt. Für die Freiheitsstrafe sprach ihm das Gericht eine Bewährungsfrist bis 1. Mai 1928 zu, wenn.,er eine Buße von 100 Mark an die Obhut für entlassene Sträflinge zahlt. Für den zweiten Fall erfolgte Freisprechung. Das Gericht rechtfertigt die Bewährungsfrist damit, daß es die Äußerungen Kraffts als rhetorische Entgleisungen des temperamentvollen Verteidigers erklärte. Vizebürgermeister Dr. Herz abermals abgebaut. Berlin (J.T.A.). Die bürgerliche Mehrheit in Spandau hat zum zweiten Male den Abbau des sozialdemokratischen Stadtrats und Vizebürgermeisters D r. Herz beschlossen. Der erste Abbaubeschluß wurde bekanntlich vom Kammergericht annulliert, weil — so hieß es in der Begründung — der Abbau wegen der jüdischen Abstam: mung und .sozialdemokratischen Gesinnung des Dr. Herz erfolgt war. Bei dem zweiten Abbaubeschluß ist es seitens des Vorsitzenden, des Volksparteilers Bleichmann, zur Überschreitung seiner Kompetenzen gekommen, indem er alle Schriftsätze, ohne sich des sozialdemokratischen Vorstehers Hartung zu bedienen, selbständig weiterleitete. Es wurde gegen diese Praxis beim Kammergerichtsausschuß eingeschritten. Geheimrat Prof. Dr. Albert Mosse gestorben. Berlin (J.T.A.). Dieser Tage ist in Berlin Geh. Justizrat Prof. Dr. Albert Mosse im 79. Lebensjahre gestorben. Er wurde 1846 als Sohn eines Arztes in Grätz (Provinz Posen) geboren. Nachdem er den Feldzug 1870/71 als Freiwilliger mitgemacht hatte, und 1888 Landgerichtsrat in Berlin geworden war, hielt er hervorragenden japanischen Staatsmänern, insbesondere dem damaligen Ministerpräsidenten Ito und dem Prinzen Fushimi, Vorlesungen über deutsches öffentliches Recht und wurde als juristischer Beirat des japanischen Kabinetts nach Tokio berufen, wo er bei den Vorarbeiten zur Verfassung und den Verhandlungen über die Revision der internationalen Verträge Japans sowie vor allem bei der Neuregelung der inneren Verwaltung vier Jahre hindurch tätig