Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Echo · 1925-06-05 · 23 (5.6.1925) · p. Seite 449

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
23 (5.6.1925)
Date
1925-06-05
Page
Seite 449 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9072829-9103075-9155701--06830-9079547
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 23 Das Jüdische Echo 449 müssen, daß jüdisches Volkstum in der deutschen Schule das Übergewicht hat.“ Rettung der Jugend vor der jüdischen Erziehung erwartet das Blatt vom Bund völkischer Lehrer Deutschlands, der während der Pfingsttage eine Beratung abhielt. Von diesem Bunde wurden bereits Richtlinien für völkische Erziehung aufgestellt, in denen u. a. bezüglich des Unterrichtes gefordert wird: „Er hat sich zu gründen auf die wahrhaft deutsche, nur arischem Blute eigene, ideale Weltanschauung, die ihre Kraft empfängt aus der in Religion, Geschichte-, Recht, Sitte und Sage niedergelegten sittlichen Anschauung unseres Volkes. Die völkische Schule wird sich in Grund-, Mittel- und Hochschule gliedern und nur Deutschblütigen offen stehen. Die Lehrpläne aller Schulen sind grundsätzlich auf dem deutschen Volkstum aufzubauen. Der völkische Gedanke muß alle Unterrichtsgegenstände wie ein roter Faden durchziehen, neben der bis dahin vorherrschenden Verstandesbildung muß die Pflege der schöpferischen Seelen-, Gemüts- und Willenskräfte gleichberechtigt hinzukommen. Die Erziehung zu Wille und Pflicht steht oben an, die Forderung nach Rechten erst in zweiter Linie gemäß der Notwendigkeit: Gemeinnutz geht vor Eigennutz. Für den Religionsunterricht wird vorgeschlagen: „Einführung unserer Kleinen in das religiöse Leben und Fortsetzung des häuslichen Brauches durch deutsche Märchen, Sagen, Geschichten und leichte Jesusgeschichten vom Nahen zum Entfernteren. Das alte Testament bleibt der vergleichenden Betrachtung jüdisch - materialistischer, germanisch - christlicher Weltanschauung auf der Oberstufe Vorbehalten.“ Ferner wird gefordert, „daß alle Wissenschaften der deutschen Juden nur durch deutschblütige Lehrer zu vermitteln sind, weil es die im Blut begründete Persönlichkeit ist, die begeistert“. In einem anderen Aufsatz „Die neuen Religionspläne“ in derselben Nummer des Blattes beschäftigt sich ein gewisser H e i m h o 1 d mit den soeben erschienenen neuen Lehraufgaben für die höheren Schulen Preußens. Es wird zunächst Klage geführt, daß bei dem evangelischen Religionsunterricht u. a. der makkabäische Freiheitskampf der Juden vorgeschrieben ist, hingegen bei den Katholiken „Gottes Strafgericht über das Judenvolk“. Besondere Sorge jedoch macht vor allem dem Autor des Aufsatzes der jüdische Religionsunterricht. Er beschwert sich darüber, daß auf die ausführlichen Lehrpläne des evangelischen und katholischen Religionsunterrichts nur ein Absatz folgt, der aus dem einzigen Satz besteht: „Für den jüdischen Religionsunterricht wird ein Lehrplan besonders vorgelegt.“ Dazu meint das Blättchen: „Man reibt sich die Augen, denn man traut ihnen nicht. Wir leben doch in der Zeit der Gleichheit und Brüderlichkeit. Was den Evangelischen und Katholischen recht ist, sollte doch den Mosaischen billig sein. Die israelitischen Staatsbürger sind doch in allen führenden Stellen im Handel, im Bankwesen, im Theater und Presse, im Ärzte- und Journalistenstand, unter den Hochschullehrern usw. im Verhältnis zur Einwohnerzahl Deutschlands zahlenmäßig so stark vertreten, daß Frau Parität aus der Schamröte und der Verlegenheit nicht herauskommt, wie sie den hohen Hundertsatz rechtfertigen soll. Da wäre es doch höchst wissenswert, was denn die jüdischen Schüler in ihrem Religionsunterricht lernen. Dieser natürliche und berechtigte Wissenshunger soll sich mit dem dürftigen Brocken des oben angeführten nichtssagenden Satzes abspeisen lassen wie ein Hund, dem man einen Knochen zuwirft? Erkläret mir, Graf Örindur! Freilich, nur der Laie staunt — der politische Fachmann wunder sich — nicht! Hoffentlich finden sich Landtagsabgeordnete, die den Gründen dieser lakonischen Kürze nachforschen und dafür sorgen, daß die demokratische Gleichheit auch auf diesem Gebiet durchgeführt wird.“ Der erste Verbandstag der preußischen Gemeinden Berlin. (J.T.A.) Wie uns mitgeteilt wird, ist der Verbandstag des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden endgültig für Sonntag, den 21. Juni d. J. nachm, halb 4 Uhr in den Sitzungssaal des Herrenhauses einberufen worden. Am Eröffnungstage findet ein Bankett statt, zu dem Vertreter der jüdischen Organisationen Einladungen erhalten werden. Die Tagesordnung des ersten Verbandstages ist in folgender Weise festgesetzt worden: 1. Eröffnung und Begrüßung des Verbandstages; 2. Wahl des Präsidiums des Verbandstages; 3. Geschäftsordnung des Verbandstages; 4. Wahlen zum Rat gemäß Artikel 21, Abs. 2 der Verfassung; 5. Wahl von vier Mitgliedern des Rates gemäß Artikel 21, Abs. 3 der Verfassung; 6. Bericht über die bisherige Tätigkeit des Verbandes und den Etat; 7. Umlagebeschluß für 1925; 8. Revision des preußischen Judenrechtes; 9. Bildung von Bezirken zu gemeinsamer Anstellung von Rabbinern und Religionslehrern; 10. Beschlußfassung über Bildung, Zusammensetzung, Wahl, Wirksamkeit und Geschäftsordnung der Ausschüsse (Artikel 29); 11. Verfassungsänderungen: a) Festsetzung der Dauer der Wahlperiode für den am 1. Februar 1925 gewählten Verbandstag; b) Abänderung des Artikels 31 betreffend das Etatsjahr dos Landesverbandes; c) Änderung des Artikels 5 lit. b betr. das Steuerverfahren; d) Abänderung des Artikels Nestor Gianadis Cigaretten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.