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Das jüdische Echo · 1925-05-29 · 22 (29.5.1925) · p. Seite 422

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
22 (29.5.1925)
Date
1925-05-29
Page
Seite 422 (sequence 6)
Language
German
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422 Das Jüdische Echo Nr. 22 Weitere Agitation für das Schächtverbot in Bayern Ein Artikel in der „Allgemeinen Fleischer-Zeitung“ für das Schächten. Die im Anschluß an den Deutschen Tierschutzkongreß in München eröffnete Agitation gegen die Schechita wird, namentlich von den antisemitischen Parteien, eifrig fortgesetzt. Wir haben bereits gemeldet, daß die national-sozialistische Münchner Stadtratsfraktion einen Antrag stellte, der die vorherige Betäubung der Schächttiere fordert. In dem Antrag heißt es u. a., daß der Gott der Juden „ein sehr alter Gott“ sei, „seine Gesetze kann man heute auf die gleiche Stufe stellen mit denen der alten mexikanischen Götter“. Eine Umgehung ihres Gesetzes zu finden, müsse den Juden doch nicht schwer fallen, „sie haben, wie man aus der Heiligen Schrift ersehen kann, dergleichen schon öfters fertig gebracht“. Der erste Bürgermeister Scharnagl erklärte zu dem Antrag, daß, wenn man sich gegen das Schächten wenden wolle, man auch die Jagd verbieten müsse. Das Wild laufe oft stundenlang angeschossen herum. Der nationalsozialistische Antrag wurde durch den Deutschnationalen Dr. J a n s o h n unterstützt. Stadtrat Dr. Berthold (Bayer. Volkspartei) wandte sich gegen jede Tierquälerei. Das Schächten sei jedoch eine Religionsangelegenheit und diese dürfe man nicht antasten. Der sozialdemokratische Stadtrat S c h m i d , früherer Oberbürgermeister von München, wies darauf hin, daß es sich bei dem Antrag der Nationalsozialisten nicht um einen Tierschutz, sondern um eine antisemitische Verschleierung handele. Die Herren, die sich hier so sanft und gemütvoll zum Schutze der Tiere zeigten, erinnerte er an den 9. November 1923. Damals holten sie mit Gewalt den sozialdemokratischen Bürgermeister und die sozialdemokratischen Stadträte aus dem Rathause heraus und stießen ernsthaft gemeinte Bedrohungen mit dem Tode aus; dieses grausame Verfahren richtete sich damals freilich nicht gegen Tiere, sondern gegen Menschen, die ihre Pflicht erfüllten. Schmid gab namens seiner Fraktion folgende Erklärung ab: „Der Antrag Dr. Buckeley beschäftigt sich mit einer religiösen Frage. Der Reichstag und der Landtag sind schon früher mit ihr befaßt worden, ohne daß sie sich veranlaßt gesehen haben, Anordnungen im Sinne des Antrages zu erlassen. Ihre Entscheidung gehört daher noch weniger zu den Aufgaben oder der Zuständigkeit des Stadtrats. Außerdem stehen dem Antrag zweifellos Bedenken grundsätzlicher Art im Hinblick auf die Bestimmungen der Reichsverfassung entgegen. Wir werden daher für die Ablehnung des Antrags stimmen.“ Der Referent, Rechtsrat Pfeiffer, teilte mit, der Tierschutzverein München wolle eine Kommission stellen, die die Verhältnisse im Schlachthof nachprüfe und werde dann entsprechende Reformvorschläge dem Stadtrat unterbreiten. Diesem Ersuchen solle man zustimmen und in die Kommission den Schlachthausdirektor abordnen. Der Antrag des Referenten Pfeiffer wurde einstimmig angenommen. Damit war der Antrag Dr. Buckeley erledigt. Damit ist jedoch die Angelegenheit für die antisemitischen Parteien Bayerns noch keineswegs erledigt, vielmehr wendet man alles an, um eine Erregung der Bevölkerung gegen das Schächten herbeizuführen. So veröffentlicht der „Völkische Kurier“ vom 19. Mai eine Zuschrift, die sich darüber beschwert, daß in einem Kulturstaat wie Deutschland einem land- und blutsfremden Pärasitenvolk das Schächten noch immer erlaubt werde. „Wer einmal dieser grausamsten aller Tötungsarten beigewohnt hat, die nur von vollständig gefühlsrohen, sadistisch veranlagten Menschen ausgeführt und vertreten werden kann, der wird zeitlebens nur mit Grausen daran denken und einen unauslöschlichen Haß gegen die Träger einer derartigen „Religion“ in sich tragen, die derartige, täglich sich unzählige Male wiederholende Grausamkeiten und Roheiten als religiöse Vorschriften fordert und vertritt. Unwillkürlich wird man dabei an die von der jüdischen Tscheka verübten Grausamkeiten an ihren menschlichen Opfern erinnert, denn noch immer hat sich ein gegen Tiere grausamer Mensch als ein moralisch minderwertiges Individuum erwiesen, rücksichtslos und grausam auch gegen seine Mitmenschen, und diese Tatsache bildet den besten Schlüssel für die Einschätzung der Moralgrundsätze des Judentums.“ Auch Oberregierungsrat Dr. Rudolf Einhauser, der bekanntlich eine ausführliche Eingabe gemacht hat, die sich mit der Behandlung der Tiere auf dem Schlachthofe beschäftigte und ein Schächtverbot forderte, veröffentlicht jetzt durch den „Völkischen Kurier“ und den „Völkischen Beobachter“ folgende Erklärung; „1. Der Untersuchungsausschuß, dessen Vorschläge die Stadt abwarten will, hat sich nicht nur mit dem Schächten, sondern auch mit den anderen — leider in recht erheblichem Maße vorhandenen — Schlachttierquälereien zu befassen. Ich habe durchaus die Hoffnung, daß dieser Ausschuß, dem auch ich angehören werde, nützliche Arbeit leisten wird und zwar hauptsächlich deshalb, weil die Stadt dankenswerter Weise beschlossen hat, Herrn Schlachthofdirektor Dr. Opel hinein zu entsenden. 2. Ein Schächtverbot kann in absehbarer Zeit nur erreicht werden, wenn es endlich gelingt, fühlende Menschen in den verschiedensten Partei- und Weltanschauungslaeern davon zu überzeugen, daß es. hier um ein Gebot der Menschlichkeit geht, die uns allen gemeinsam ist. Wer hier mitkämpfen will, muß daher immer die Tiere vor Augen haben, denen geholfen werden soll, und nicht unsere sonstigen menschlichen Kämpfe. Er darf die Forderung eines Schächtverbotes weder auf das Gebiet des antisemitischen Kampfes ziehen oder — von den anderen — schieben lassen, noch darf er ehrliche Männer, die unseren Anschauungen zur Zeit noch ferne stehen, deswegen verunglimpfen.“ In der „F1 e i s c h e r - V e r b a n d - Z e i t u n g“ vom 5. Mai trat weiterhin ein Berliner Fleischermeister für ein Schächtverbot ein. Er meinte, daß die Vorarbeiten zum Schächtschnitt, sowie der Schächtschnitt selbst eine Tierquälerei bedeutet. Hauptsächlich bemerkt der betreffende Herr, daß die Fesselung der betreffenden Schlachttiere, die geschlachtet werden sollen, schon eine Grausamkeit wäre. Das Schächten selbst verurteilt er ganz und gar und fordert, daß dies aus der Schlachtmethode herausgenommen wird und eventuell das Schächten ganz und gar eingestellt würde.

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