Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 12 (1925)
- Issue
- 20 (15.5.1925)
- Date
- 1925-05-15
- Page
- Seite 378 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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378 Das Jüdische Echo Nr. 20 rige Kommission eingesetzt, der außer Senator Ciraolo und den Vertretern des Roten Kreuzes auch der Senator S a r r a u t (Frankreich) und der Rechtssyndikus deutscher Banken, Bernstein, angehört. Diese Kommission hat den Rahmen für die Tätigkeit der neuen Organisation festzustellen und den Begriff „Unglücksfälle“ zu definieren, bei denen der Fonds in Aktion tritt. Die Anregung des Senators Dr. Ringel geht, wie gesagt, dahin, daß auch der Pogrom, d. h. die Tötung, Verwundung oder Beraubung einer größeren Zahl von Einwohnern einer Stadt oder eines Landes, die einer religiösen oder ethnischen Minderheit angehören und von einer aufgehetzten Volksmenge überfallen werden, unter diese gegenseitige Versicherung fällt. Das jüdische Volk wohnt aber nicht nur auf den Gebieten der dem Völkerbunde angehörenden Staaten, sondern auch in anderen, wie z. B. Sowjetrußland, Deutschland und in außereuropäischen, oft primitiv regierten Staaten. Das jüdische Volk in seiner anormalen Lage der Zerstreuung ist weit davon entfernt, daß der Begriff Volk und Staat bei ihm Zusammenfalle. Andererseits jedoch ist die jüdische nationale Heimstätte in Palästina durch das Mandat des Völkerbundes eigentlich „potentiell“ schon vorhanden und jedenfalls im Werden begriffen. „Wir sind das einzige Volk, das auf der ganzen Weltkugel in Zerstreuung lebt, aber auch das einzige, welches mit solenner Genehmigung der Völker sein Heim von außen her wiederherstellt. Daher glauben wir, daß in dem zu schaffenden Statut die Möglichkeit gegeben sein soll, daß nicht nur selbständige Staaten, sondern auch das Mandatsterritorium Palästina oder eine das jüdische Volk repräsentierende, dem Roten Kreuz analoge Organisation Mitglied werden kann.“ Dr. Ringel meint, die Sache sei es wert, daß die Vertreter des jüdischen Volkes in Palästina und außerhalb Palästinas sich mit ihr befassen. Nicht nur deshalb, weil das Versicherungsprinzip gegen Massenunglück speziell für das schwergeprüfte jüdische Volk von großer Wichtigkeit ist, sondern auch darum, weil jede Zusammenarbeit des jüdischen Volkes mit der Völkerfamilie das jüdische Ansehen stärkt. Vor allem wäre in Palästina eine jüdische, dem Roten Kreuze analoge Organisation zu schaffen, die mit der vom Völkerbunde ernannten Kommission in Verbindung zu treten hätte, um jene Ergänzungen im Plane zu erwirken, die für das jüdische Volk eine Notwendigkeit sind. KUSMI-TEE Im Feinste echt russische Teemarke Gen.-Vertret : Dr. ETTINGER, MÜNCHEN Agnesstrass» 47. Telefon 31 7 92 Agudas Jisroel und Zionistische Organisation London. (J.T.A.) Die Konferenz zwischen den Vertretern der Weltorganisation Agudas Jisroel und den Repräsentanten der Zionistischen Weltorganisation in London begann schon am 5. Mai mit einer Diskussion über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit in den Fragen des Landkaufs in Palästina und der Regelung, der Einwanderung in dieses Land. Es wurden zwei Subkomitees zwecks Ausarbeitung und Unterbreitung konkreter Vorschläge eingesetzt. Die Vormittagssitzung am 6. Mai war ganz der Diskussion über die palästinensisch-jüdische Gemeindeordnung gewidmet. Es wurde beschlossen, eine Kommission einzusetzen, die unter Kooptierung zuständiger Personen Wege zu einer befriedigenden Lösung dieser Frage zu suchen haben wird. Die Kommission wird in Wien zusammentreten; ihre Beschlüsse unterliegen der Billigung der zuständigen Organe beider Organisationen. Die Abendsitzung des 6. Mai war der Erörterung der Frage des Eintritts der Agudas Jisroel in die Jewish Agency gewidmet. Es fand eine lange Diskussion über Charakter und Kompetenz der Jewish Agency statt. Die Vertreter der Agudas Jisroel legten die Grundsätze dar, die für ihre Organisation für den Fall ihrer Teilnahme an der Jewish Agency bindend seien. Es wurde beschlossen, die Diskussion über diese Frage in einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Über die Fragen der Einwanderung nach Palästina und der Landkäufe wurde eine Einigung auf der Basis der von der gemeinsamen Kommission gestellten Anträge erreicht. An der Konferenz nahmen außer den bereits Genannten (s. letzte Nummer des J. E.) noch die HH. Oberrabbiner von England Dr. J. H. Hertz, das Mitglied des Finanz- und Wirtschaftsrates der zionistischen Organisation Herr I. Naiditsch und Herr Philip Mayer aus Wien als Vertreter der Misrachi-Organisation teil; der Abordnung der Agudah gesellte sich noch Herr Bardi aus Wien bei. Selbstmord verboten! Die „Frankfurter Zeitung“ vom 7. Mai 1925 (Nr. 338) läßt sich unter obigem Titel die folgenden beachtenswerten Ausführungen aus Warschau schreiben. Sollte man es glauben! Die Rabbiner von Warschau haben sich zusammengetan und haben den Selbstmord verboten! Wer sich dem Geheiß widersetzt und dennoch sein Vergnügen darin findet, vermittels eines Sturzes aus dem Fenster oder des Öffnens von Gashähnen mit übereilter Geschwindig- ^arum^ßhnßvdßisei Jfß&zQTL-jßhni&vdemi