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Das jüdische Echo · 1925-05-15 · 20 (15.5.1925) · p. Seite 373

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
12 (1925)
Issue
20 (15.5.1925)
Date
1925-05-15
Page
Seite 373 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 20 Das jädfsche Echo 373 Erregung, weil Dr. K . ... sie wiederholt belästigte, eine Steigerung des Begriffes „Frechheit“ gesucht habe. Dazu hat sie wohl ihr Recht. Sie hätte sagen können: „besondere Frechheit“, „bodenlose Frechheit“, „empörende Frechheit“, sie hat aber „jüdische Frechheit“ gesagt und der Richter hat erklärt, „jüdische Frechheit“ ist zulässig als Steigerung des Begriffes „Frechheit“. „Jüdisch“ ist erlaubt, um eine häßliche Sache noch häßlicher darzustellen. Da ist mir die Frage auf getaucht, ob Dr. Neudeck bei „deutscher Frechheit“ oder „katholischer“ oder „protestantischer Frechheit“ auch zugegeben hätte, daß dies erlaubt sei. Dr. Neudeck gebracht haben, diesen Artikel zu schreiben. Daß ich diesen Artikel geschrieben habe, habe ich einbekannt und von irgend einer Schuld beladen fühle ich mich nicht.“ Vors.: Es ist mir bekannt, daß Juden untereinander bei Streitigkeiten das Wort „jüdische Frechheit“ gebrauchen. Stricker: Ich leugne nicht, daß sich unter den Juden viele charakterlose Subjekte befinden, die es über sich bringen, den Namen ihres eigenen Volkes in diesem Sinne zu gebrauchen. Wenn ein Jude bei kleinen Wortstreitigkeiten etwas derartiges MM'ii FlÄA: ■4V-' er. mj-x •fi En Harod (Nuris) hat die Sache so dargestellt, als wenn nicht Dr. K . .. ., sondern das ganze jüdische Volk der Frau Springinsklee nachgestiegen wäre. Für uns ergibt sich die Konsequenz, daß, wenn irgend ein Jude eine Lumperei begeht, nicht er, sondern das ganze jüdische Volk dafür verantwortlich gemacht wird. Wir sind der Frau Springingsklee nachgestiegen, und es ist eine jüdische Eigenschaft, Frauen zu belästigen. Nächstens wird eine solche Rechtsprechung behaupten, daß Betrug, Mord und Gaunerei mit dem Zusatz „jüdisch“ eine nähere Charakterisierung und Steigerung dieser Begriffe bedeutet. Das ist eine Sache, gegen die ich in energischer Weise zu protestieren mich verpflichtet gefühlt habe, und das habe ich auch getan. Ich bin mir nicht bewußt, etwas anderes getan zu haben, als das, wozu mich meine Volkszugehörigkeit und mein Charakter als jüdischer Publizist gezwungen haberf. Das waren die Erwägungen, die mich dazu Außenansicht der Quelle sagt, benimmt er sich verächtlich und lumpig. Stellen Sie sich vor, daß die Gewohnheit einreißen würde, christliche, protestantische, englische und französische Lumperei zu sagen. Dadurch, daß es ein Jude sagt, wird die Sache noch verschärft und ich hätte noch ganz andere Töne gefunden, wenn ich es einem Juden hätte zum Vorwurf machen müssen. Bei mir regte sich die Befürchtung aus der Erfahrung heraus, daß solche Urteilssprüche, wenn sie schweigend geduldet werden, zu Konsequenzen führen. Ich bin überzeugt, daß der Nächste die Sache noch leichter nimmt. Der Beweis hierfür wurde bald erbracht. 14 Tage später las ich von einem Richter in Fünfhaus, der den Wahrheitsbeweis für „Sau jud e“ zuließ und auch einen Freispruch fällte. Ich will nicht behaupten, daß ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Sie werden aber bei solchen Erscheinungen meine Furcht begreiflich finden.

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